Wohngeld + Kindergeld von den Eltern?

6 Antworten

Einen evtl. Anspruch auf Wohngeld könntest Du nur dann haben, wenn Du schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum bist, dass benötigte Mindesteinkommen erreichst, kein BAB - oder Bafög - bekommst und auch dem Grunde nach keinen Anspruch darauf hast.

Wenn Du als Kind das Kindergeld selber bekommst, dann zählt dies als Unterhaltsleistungen der Eltern und wird entsprechend als Einkommen angerechnet.

Anders wäre es, wenn Du weiter bei den Eltern wohnen würdest und Vater oder Mutter Wohngeld beantragen würden, dann wäre es kein anrechenbares Einkommen.

Um was für eine Ausbildung handelt es sich genau? Schulische Weiterbildung, aufbauend auf einer Berufsausbildung?

BAföG berechtigt oder nicht? Denn gibt es BAföG, dann gibt es kein Wohngeld.

Und wenn deine Eltern Kindergeld berechtigt sind bei dem was du tust, dann sollen sie den Antrag stellen und dir das Geld überweisen.

Das Kindergeld hat keinen Einfluss auf das Wohngeld. Ist halt eben nur die Frage, ob du überhaupt Wohngeld berechtigt bist...

Man kann auch kein Bafög - bekommen und dennoch keinen Anspruch auf Wohngeld haben, auch wenn man die sonstigen Voraussetzungen fürs Wohngeld erfüllt, also Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein und das benötigte Mindesteinkommen erzielen.

Denn wenn man dem Grunde nach Anspruch auf Bafög - oder BAB - hat, dann ist man auch vom Wohngeld ausgeschlossen.

Und Kindergeld könnte in diesem Fall wohl einen Einfluss auf das Wohngeld haben, denn bekommt das Kind selber das Kindergeld, dann zählt dies als Unterhaltsleistung der Eltern und die ist anrechenbares Einkommen.

Da du aus dem Haushalt der Eltern raus bist, steht das Kindergeld dir zu und nicht deinen Eltern. Entweder sie überweisen es dir zusammen mit dem restlichen Unterhalt oder du lässt es beim Amt abzweigen, damit es gleich auf dein Konto geht.

Bevor du Wohngeld bekommst muss du erstmal sämtliche anderen Gelder beantragen, die dir ggf zustehen.

Was ist ein Techniker ist das eine Ausbildung, ein Studium eine aufbauende Ausbildung wie ein Meister? Hast du schon eine Erstausbildung? D.h. ggf stehen dir BAB oder Bafög zu oder eben auch Elternunterhalt.

Das Kindergeld wird auf Wohngeld keinen Einfluß haben.

Aber sicher doch !

Wenn Kind das Kindergeld selber bekommt, dann zählt es als Unterhaltsleistung der Eltern und ist somit anrechenbares Einkommen.

@isomatte

Ich meinte ja, daß die Höhe des Kindergeldes keinen großen Einfluß auf das Einkommen hat, um Wohngeld zu beantragen und zu erhalten.

@Liesche

Sicher hat es das, wenn es das Kind selber bekommt, sind derzeit ja min. 219 Euro mehr an Einkommen.

Und wenn es sich beim Kind um eine Erstausbildung oder Studium handelt, dann wäre das Kind im Regelfall eh vom Wohngeld ausgeschlossen.

@isomatte

Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Ich nehme an, er hat außer Kindergeld kein weiteres Einkommen. Daß er Einkommen hat, davon war keine Rede. Als Techniker könnte es sich doch um ein Studium handeln.

@Liesche

Dann hätte er gleich gar keinen Anspruch, weil das benötigte Mindesteinkommen fehlen würde.

Alleine mit Kindergeld wird er sich keine Miete leisten können, also kein Mieter von selber bewohntem Wohnraum sein, was auch eine Voraussetzung für das Wohngeld wäre.

Wenn er also nicht mehr bei den Eltern wohnt, dann sollte mehr als nur das Kindergeld als Einkommen vorhanden sein.

Du kannst das KG auch selbst beantragen, ruf bei der Familienkasse an und frag mal nach.

Ansonsten wird das was deine Eltern an dich zahlen als Unterhalt gerechnet beim WG. Der wird schon als Einkommen angerechnet.