Warum habe ich noch nie Kindergeld bekommen?

5 Antworten

Bezugsberechtigt sind und bleiben immer die Eltern. Sie müssen das Kindergeld beantragen oder das Kind lässt einen Bezugsberechtigten bestimmen. Dann muss das Verhältnis zu den Eltern schon sehr schlecht sein.

Das Kind selbst kann das Kindergeld an sich auszahlen lassen, wenn es 18 ist, allein lebt und keinen Unterhalt von den Eltern bekommt.

Aber Achtung:

§ 74 EStG Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen

"(1) 1Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Absatz 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt."

"Dies gilt auch, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrags zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. 4Die Auszahlung kann auch an die Person oder Stelle erfolgen, die dem Kind Unterhalt gewährt. (2) Für Erstattungsansprüche der Träger von Sozialleistungen gegen die Familienkasse gelten die §§ 102 bis 109 und 111 bis 113 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend."

Wohnst Du bei Deinen Eltern, gilt in Bezug auf das Kindergeld der Unterhalt als erbracht.

Kindergeld bekommt man nicht "einfach so". Das muss schon beantragt werden. Ich meine, hätten wir damals das nicht beantragt (mit Geburtsurkunde etc), dann wärs garnicht erst ins Rollen gekommen mit dem Kindergeld für unseren Nachwuchs.

Dann: Das Kindergeld ist nicht als eine Art Taschengeld fürs Kind gedacht. Es stellt eine kleine Unterstützung für Eltern dar. Kinder verursachen ja auch Kosten (je älter, desto mehr). Was letztlich damit geschieht (ob damit Nahrungsmittel finanziert werden, ein Teil der Miete bezahlt wird, ein Teil des Stromes bezahlt wird, oder ähnliches) liegt bei den Eltern alleine.

Lies nach in der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) Stand 2013, als pdf im Internet

II. Anspruchsberechtigte

DA 62.3 Kindergeldanspruch für Ausländer

Dort findest Du die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld.

Besteht Anspruch, können Deine Eltern Kindergeld bis 2010 zurück beantragen.

Die Formulare findes Du auf den Internetseiten der Arbeitsagentur.

Das Kindergeld ist auch nicht für dich sondern für deine Eltern für deinen Unterhalt. Oder bekommen deine Eltern auch kein Kindergeld für dich? Dann müssen sie das beantragen , vielleicht gibt es ja auch eine Nachzahlung, ohne Bürokratie läuft nix in Deutschland

dafee01  10.02.2014, 02:00

Kindergeld bekommt man ab Antragsstellung, eine Nachzahlung gibt es nicht!

flipflop999  10.02.2014, 02:06
@dafee01

denke das stimmt so nicht, für Kinder die hier geboren sind bekommt man doch Kindergeld ab Geburt auch wenn der Antrag später gestellt wurde...soviel ich weiß

Alfred06  10.02.2014, 08:19
@flipflop999

Kindergeld kann für 4 Jahre rückwirkend (Festsetzungsfrist) beantragt werden, heute bis 2010. § 169 Abgabenordnung Festsetzungsfrist

semi45 
Fragesteller
 11.02.2014, 00:39
@Alfred06

Ich bekomme ja schon den Unterhalt vom Jobcenter bezahlt. Wenn ich jetzt rückwirkend beantrage (also seitdem ich den unbefristeten Aufenthalt habe 05.2012) werde ich nicht darauf hingewiesen, dass das Kindergeld mit den Bezügen vom Jobcenter verrechnet wird?

semi45 
Fragesteller
 11.02.2014, 00:49
@flipflop999

@flipflop999

Das man mindestens einen unbefristeten Aufenthaltstitel hat, ist die Grundvoraussetzung um Kindergeld zu beantragen

flipflop999  11.02.2014, 12:32
@semi45

dann müsste das ja auf deinem Berechnungsbogen vom Jobcenter stehen und wenn dir dort Kindergeld abgezogen wurde, dass du nicht bekommen hast, musst du das ja von irgendwem zurückgezahlt bekommen, Jobcenter oder kindergeldkasse

semi45 
Fragesteller
 11.02.2014, 00:44

@dafee01

  1. Das Kindergeld kann ab dem 18 Lebensjahr auch direkt an die jugendliche Person ausgezahlt werden

  2. Nein meine Eltern bekommen mit Sicherheit kein Kindergeld für mich (habe ich heute nochmal vom Jobcenter bestätigt bekommen)

  3. Soweit ich mich jetzt informiert habe bzw. ich darauf hingewiesen wurde, kann man eine rückwirkende Nachzahlen von 4 Jahren anfordern.

flipflop999  11.02.2014, 12:32
@semi45

dann bist du jetzt ja gut informiert

Das Kindergeld bekommst nicht du, sondern deine Eltern! Und auch nur, wenn diese einen Antrag stellen! Du selbst bist nicht berechtigt!