Anspruch auf Herausgabe der Post gegen ehemaligen Vermieter?

3 Antworten

Ist das nicht Unterschlagung?

Es ist Unterschlagung von Post:

Diese Straftatbestände sind relevant Sie sollten wissen, dass das Strafgesetzbuch die Postunterschlagung unter verschiedenen Aspekten unter Strafe stellt.

  1. So ist die Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB) strafbar, wenn jemand unbefugt einen verschlossenen Brief, der nicht zu seiner Kenntnis bestimmt ist, öffnet und sich vom Inhalt Kenntnis verschafft.

  2. Außerdem ist die Verletzung des Postgeheimnisses (§ 203 StGB) strafbar, wenn jemand unbefugt als Beschäftigter eines Postunternehmens ein an Sie adressiertes Poststück öffnet und sich von seinem Inhalt Kenntnis verschafft.

  3. Ferner tritt der allgemeine Straftatbestand der Unterschlagung (§ 246 StGB) hinzu, wenn die betreffende Person das Poststück für sich behält, vernichtet oder entsorgt und somit verhindert, dass Sie in den Besitz des Poststückes gelangen.

  4. Beachten Sie, dass diese Postunterschlagung nur auf Antrag verfolgt wird und Sie daher bei der nächsten Polizeidienststelle eine Strafanzeige erstatten und zusätzlich einen Strafantrag stellen müssen.

Muss ich um einen Termin bitten um diese selbst abholen zu können?

Ich würde es machen.

Das Verhalten desd Vermieters ist merkwürdig. Sie bieten ihm an, das Porto zu erstatten und er reagiert nicht mal.

MfG

Johnny

shy999 
Fragesteller
 19.05.2014, 22:50

Ich habe dem Vermieter eine mail geschrieben und um einen Termin zum Abholen gebeten. Als Antwort kam "Ja die liebe Post". Sonst nichts,nur Hohn und Spott. Soll ich auch in dieser Sache zum Rechtsbeistand gehen (Ärger wegen Kaution) oder gleich Strafanzeige stellen? Danke für die Mühe.

johnnymcmuff  19.05.2014, 22:57
@shy999
Soll ich auch in dieser Sache zum Rechtsbeistand gehen (Ärger wegen Kaution) oder gleich Strafanzeige stellen?

Erst mal zum Rechtsbeistand.

bwhoch2  20.05.2014, 16:54
@johnnymcmuff

Viel zu viel Aufwand für nichts. Geh hin und hol Deine Post ab. Rückt sie der Vermieter nicht raus, kannst Du immer noch zu einem Rechtsanwalt.

Leider sind viele Vermieter nur am Profit interessiert - bei jedem Mieterwechsel wird die Miete erhöht, Renovierungen werden (oft überhöht) auf die Mieter umgelegt usw. Ich würde hart reagieren: Anzeige wegen möglicher Verletzung des Briefgeheimnisses und Unterschlagung.

bwhoch2  20.05.2014, 16:53

@mineralixx: Es muss heissen: "Alle Vermieter sind nur am Profit interessiert"

Und das ist auch vollkommen richtig so, denn nur der Profit ermöglicht dem Vermieter ein Mietobjekt dauerhaft in Stand zu halten und nur der Profit schafft überhaupt erst den Anzreiz, in so etwas wie ein Mietobjekt zu investieren.

Kein Vermieter, nicht einmal die öffentliche Hand, kann es sich leisten, eine Wohnung aus reiner Nächstenliebe am Markt zur Miete anzubieten.

Die Miete muss, wann immer möglich dem Markt angepasst werden, um den Wert des Objekts nicht zu beeinträchtigen und Renovieren können gar nicht überhöht umgelegt werden. Das usw. kannst Du Dir in dem Zusammenhang sparen.

Deine Empfehlung "hart" zu reagieren geht ins Leere: Der Fragesteller müßte zur Polizei oder Staatsanwaltschaft und ggf. dazu einen Anwalt einschalten. Dort wird ihm gesagt, dass es nicht Unterschlagung ist, da der Vermieter nicht verpflichtet ist, für das Versäumnis des Mieters gerade zu stehen. Abholung der Post wird empfohlen. Eine mögiche Verleztung des Briefgeheimnisses wird mangels Beweis gar nicht erst zur Kenntnis genommen.

mineralixx  21.05.2014, 01:03
@bwhoch2

Falsch! Dann kümmere dich mal darum, was der Begriff "Profit" bedeutet. Ich plädiere nicht für "Nächstenliebe am Markt" sondern die Vermeidung von Mietwucher - z.B. hier (ging durch die Presse) in der Nähe 580 EUR "Kaltmiete" für eine Kammer von 9 Quadratmeter ohne Tageslicht, abgepresst von Studenten. Und was die "Aktionen" der Polizei betrifft, da irrst du. Es wird eine Untersuchung eingeleitet, später aber meist vom Staatsanwalt beendet. Der Vermieter merkt aber, dass Mieter kein "Freiwild" sind.

Der Vermieter hat die Verpflichtung, ihre Post aufzubewahren. Er darf sie weder beschädigen noch wegwerfen. Er hat aber nicht die Verpflichtung, sie Ihnen zuzusenden. Außerdem muss er sie maximal ein halbes Jahr aufbewahren. Sie sollten mit ihm einen Termin machen, bei dem sie oder ein Beauftragter die Post abholen. Erst, wenn mehrfach eine solche Terminvereinbarung gescheitert ist, können sie auf den Gerichtswege die Herausgabe der Post verlangen.