Kann Vermieter Kaution einbehalten bei mietschulden?

7 Antworten

Die Kaution darf der Vermieter nach Mietende u. a. auch für Mietrückstände verwenden.

da diese ja lediglicb zur absicherung des Inventares galt?!

Ein weit verbreiteter Irrglaube.

Zweck der Kaution:

Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für alle aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter bestehenden oder bei Auszug entstehenden Ansprüche. Insbesondere rückständige Miete, Ansprüche aus der Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung, Ansprüche auf Schadensersatz wegen Schäden in der Mietwohnung und Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen (sofern der Mieter dazu verpflichtet ist).

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_neu.htm

Kann der Vermieter diese kaution einbehalten oder habe ich recht auf die kaution, da diese ja lediglicb zur absicherung des Inventares galt

Wieso sollte die Kaution nur zur Absicherung des Inventars gelten?

Kann der Vermieter diese kaution einbehalten

genau dafür ist die Kaution gedacht.

Warum fragst Du denn danach? Möchtest Du Deine Mietschulden nicht begleichen? Bestimmte Rechte einfordern aber das eigene Fehlverhalten ignorieren... saubere Einstellungen

Und ja, der Vermieter kann die Kaution einbehalten und sogar eine Aufstockung in Anspruch stellen.

Du hättest zwar recht auf die Kaution, hast aber noch 2 Monate Mietschulden, kann gegeneinander aufgerechnet werden, damit seid ihr Pari. Du willst doch nicht im Ernst deine Kaution einfordern und im gleichen Moment die Miete nicht zahlen! Schäm dich! Da wären ja noch die NK??

Ganz Plan nicht... Die Nebenkosten Abrechnung muss noch berücksichtigt werden. Zudem würde ich als Vermieter heute noch eine Aufstockung der Kaution verlangen... eben um die Abschlußabrechnung abzusichern.

@madquad

NK bedeutet Nebenkosten; eine Aufstockung bei Auszug hat wohl wenig Sinn!!