Darf ehemaliger Vermieter Post einbehalten?

6 Antworten

Nachsendeauftrag wurde 2 Wochen vor Auszug ja gestellt, aber die ein oder andere Post wurde noch dahin gesandt und die ehemalige Vermieterin möchte mir diese nun nicht aushändigen. Gilt da nicht aber eigentlich das Briefgeheimnis?

Verletzung des Briefgeheimnisses wäre es wenn sie die Post öffnet. So ist Unterschlagung von Post. Ob das evtl. strafbar ist weiß ich jetzt nicht.

Sie müsste doch zumindest die Post zurü´ck an die Post schicken...

Wenn, dann höchsten an den Absender.

Das muß sie nicht.

Aushändigen (persönlich) muß sie Dir die Post allerdings.

Mach es doch ganz einfach. Informiere die betreffenden Absender über Deinen Umzug/neue Anschrift und bitte um nochmalige Zusendung von evtl. wichtiger Schreiben der letzten x Wochen. Dann brauchst Du der VMn nicht hinterher rennen.

Ich weiß ja leider nicht, wer die betroffenen Absender sind, von daher kann ich ja eigentlich jetzt nur hoffen, dass nix wichtiges dabei war. Trotzdem vielen Dank für Eure Hilfe!

Natürlich darf er das nicht, Du könntest in dafür anzeigen.

Allerdings solltest Du schnellstens einen Nachsendeantrag stellen, damit so etwas ausgeschlossen werden kann.

Hättest Du rechtzeitig, da im Zusammenhang mit dem Umzug, der Post einen Nachsendeauftrag erteilt, würde sich die Frage erst garnicht stellen. Eigentlich darf der ehemalige VM an Dich gerichtete Post nicht einbehalten, aber was soll//muss der tun. Eigentlich nichts, genau genommen kann der VM die Post ggf. als "unbekannt verzogen" zurücksenden, aber deshalb müsste der sich schon zu einem Postkasten bemühen. Muss der das ?

Also realistisch betrachtet ist fehlgeleitete Post ausschliesslich Dein Problem.

Hättest Du rechtzeitig, da im Zusammenhang mit dem Umzug, der Post einen Nachsendeauftrag erteilt, würde sich die Frage erst garnicht stellen.

Nicht alle Zustelldienste bieten Nachsendeauftrag an.

Darf er natürlich nicht. Aber Du darfst von ihm auch nicht erwarten, dass er sie Dir nachschickt. Warum stellst Du bei der Post keinen Nachsendeantrag? Ist doch der normale Weg. LG Ula

Nein, definitiv nicht!

Sinnvoller wäre aber, einen Nachsendeantrag bei der Post zu stellen. Damit erspart man sich viel Ärger!

Nachsendeauftrag wurde 2 Wochen vor Auszug ja gestellt, aber die ein oder andere Post wurde noch dahin gesandt und die ehemalige Vermieterin möchte mir diese nun nicht aushändigen. Gilt da nicht aber eigentlich das Briefgeheimnis? Sie müsste doch zumindest die Post zurü´ck an die Post schicken, wenn Sie sie mir schon nicht gibt, oder?!