Kaution einbehalten ohne Rechnung weil selber repariert?

6 Antworten

Nein - auch für seine eigene Leistung muss er eine Kostenrechnung erstellen und schlüssig erklären, warum er wieviel Zeit für die Reparatur benötigt hat. Und auch der Stundenlohn muss sich dafür in angemessenem Rahmen halten.

Und für evtl. benötigtes Material ist ein Beleg vorzulegen.

So eine Reparatur fällt unter haushaltsnahe Dienstleistungen, welche Du steuermindernd ansetzen darfst - und alleine schon deshalb ist Dir eine Rechnung vorzulegen.

Zudem stellt sich hier die Frage durch was oder wen ist der Schaden entstanden?

Hast Du ihn verursacht - solltest Du den Schaden Deiner Privathaftpflichtversicherung melden.

Vielen Dank, an Steuer hab ich gar nicht gedacht

wer hat die Beschädigung der Terrassentür zu verantworten? DU, dann solltest deine Haftplicht mit ins Boot holen. Die wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.

normaler Verschleiß - hat der Vermieter zu tragen

Das Mietverhältnis ist beendet und du bist ausgezogen? Wie viel Zeit ist seit dem vergangen? Gibt es schon eine Kautionsabrechnung (schriftlich)?

Bin offiziell seit September ausgezogen...wie Kautionsabrechnung? Nein es gibt gar nix

@Dieute1509

Sind Schäden an der Mietsache entstanden, die der Mieter zu verantworten hat, muss der Vermieter zunächst die Kosten der nachweisbaren Reparatur in Rechnung stellen. Keinesfalls darf er von vorn herein die Kaution in Anspruch nehmen. Erst wenn der Mieter nicht bereit ist, die Reparatur zu bezahlen, und der Anspruch des Vermieters auf Schadenersatz unstrittig ist, darf der Vermieter binnen 6 Monaten nach Mietende die Kaution um den Rechnungsbetrag kürzen.

In jedem Fall ist der Vermieter verpflichtet, danach eine Kautionsabrechnung vorzunehmen aus welcher hervorgeht, was evtl. in Abzug gebracht wird/wurde und welche Erträge die Kaution gebracht hat (Zinsen etc., je nach Anlageform).

Einfach zu sagen, du bekommst nichts zurück, ich verrechne den Schaden mit der Kaution, geht so nicht, ist unzulässig.

Womöglich hat der Vermieter deine Kaution anderweitig verbraten und nicht vorgeschrieben getrennt von seinem Vermögen insolvenzsicher angelegt?

Fordere ihn deshalb bei begründetem Verdacht auf, den Nachweis zu erbringen, wo und wie die Kaution angelegt wurde.

Hast du die Tür beschädigt ? Und entsprichen die Reparaturkosten in etwa der Höhe der Kaution ?

Dann ja, sonst nein.

Mein Kater hat sie beschädigt.war ausgemacht dass er nen Kostenvorschlag machen lässt und ich natürlich dafür aufkomme. Jetzt hat er es selber repariert und meint das gleicht sich aus

Waren nur 350€ Kaution,habe aber keinen blassen Schimmer was die Reparatur gekostet hätte,oder ihn gekostet hat

@Dieute1509

Grundsätzlich kann er die Sache selbst reparieren und die Kosten dafür berechnen.

Das könnte auch in deinem Interesse sein, denn ein Fachmann wäre oft teurer.

Streiten kann man jetzt über die Frage, ob sein Aufwand ( Arbeitszeit + Material ) die 350€ erreichen.

Das ist von außen schwer zu beurteilen.

Nein und

Nein er darf die Kaution gar nicht mit Reperaturarbeiten verrechnen.

Wird dann wohl auf einen Rechtsstreit hinauslaufen bei dem du gute Karten hast. Leider dauert sowas immer ziemlich lange.

Der Vorteil, ab dem Tag ab dem du offiziell und rechtskräftig die Herausgabe der Kaution forderst, wird diese mit dem aktuellen Zinssatz für Mahnbeträge verzinst. Das sind aktuell 4-5% und damit eine Verzinsung die du nirgends mehr bekommst. Die beste Geldanlage.

Also:

1.) Die Kaution einfordern mit Fristsetzung

2.) Dann lass dir Zeit und wenn du die Kaution erst in 10 Jahren wiederbekommst hat sie sich verdoppelt. Hurra! :-)

Der Vermieter ird es wohl kaum soweit kommen lassen, dass ein Titel gegen ihn erwirkt wird. Von daher muss man den Sinn deiner Antwort nicht wirklich verstehen!

@Renick

Du musst den nicht verstehen. Du bist ja nicht der Fragesteller. Die Erwirkung und Durchsetzung des Titels kommt eh viel später. Insofern ist dein Kommentar für niemanden hilfreich. Wenn du meinst was zu wissen dann schreib ne Antwort anstatt nichts konstruktives beizutragen.

@Tabatholu

Auch für den Fragesteller ist das nicht verständlich bzw. nicht hilfreich. Ich habe meinen Kommentar sachlich begründet. Daher ist dieser durchaus konstruktiv und berechtigt.