Anspruch auf freien Tag trotz 2 Feiertage hintereinander?

5 Antworten

Nein,die Feiertage sind ja arbeitsfrei. Es gibt keinen zusätzlichen Freien Tag.

Wichtig ist,das es kein sieben Tage Woche geben darf.Die Ausnahme wäre eine einmalige Sonderaktion.

Es müssen die vorgeschriebenen Samstage frei sein,wie es im Jahr verteilt ist,steht im Ermessen des Betriebes.

Feiertage müssen bezahlt werden.Wenn Du regelmäßig Überstunden leistest,oder auch nur mehr als vertraglich geregelt,so ist dieser Lohnanteil der Überstunden auch an Feiertagen zusätzlich zu gewähren.

Wenn sie an einem festen Tag in der Woche frei hat und das zufällig dann ein Feiertag ist, dann hat sie Pech. Wenn nicht, hat sie da natürlich auch frei. Wenn der freie Tag allerdings variabel ist, dann hängt das vermutlich an der firmeninternen Abstimmung, wer wann arbeitet.

Gemäß § 11 Abs. 3 ArbZG ist für einen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen ein Ersatzruhetag zu gewähren. Von dieser Regelung kann allerdings aufgrund eines Tarifvertrags abgewichen werden (s. § 12 Ziffer 2 ArbZG).

Wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt, habe ich auch keinen Anspruch auf einen zusätzlichen Feiertag unter der Woche.

Ich denke, sie sollte den freien Tag trotzdem bekommen. Für die Feiertage kann sie doch nichts.

Schön wärs ja am Montag ;)