Feiertage im Einzelhandel!

4 Antworten

Ja das darf er! Du hast ja somit deinen "freien Tag" - ich weis das hört sich ziemlich unfair an (ist es auch meiner Meinung nach), aber der Chef darf das so entscheiden!

Das stimmt nicht.

Wie kommt man auf so einen Unfug?

@ralosaviv

Was heißt hier "das stimmt nicht" ... Ich habe vor kurzen erst meine Lehre im Einzelhandel abgeschlossen! Und reinzuällig informier ich mich da in der Schule, da es vielen in meiner Klasse so ergangen ist. Und siehe da, der Lehrer, hat uns erklärt das er das machen darf!

@verreisterNutzer

Tut mir Leid, aber das glaube ich nicht. Da hattest Du sicherlich was falsch verstanden.

@schurke

Oder sein Lehrer

http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html

Nacharbeiten lassen bedeutet, den Feiertag also nicht zu bezahlen und das ist nach o. g. Gesetz unzulässig.

Nein musst du nicht... fällt ein regelmäßiger Arbeitstag auf einen Feiertag, dann bist du so zu behandeln als ob du arbeiten warst - Nacharbeiten lassen ist unzulässig nach dem ArbZG

Es wäre aber dann ok, wenn er sich an das ArbZG auch halten würde, denn dauerhaft 40 auf 4 Tage zu verteilen würde dem ebenfalls zuwiderlaufen, denn die Höchstarbeitszeit ist 8 Stunden täglich und mit deiner bisherigen Regelung sind es aber 10 zzgl Pausen was ebenfalls nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig wäre.

Du hast also von vorneherein schon ein Problem mit unzulässiger Arbeitszeit wenn nicht innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von 8 Stunden erreicht wird. Würde man es richtig machen nach den gesetzlichen Vorschriften, dann müsstest du 5 Tage in der Woche Arbeiten und nicht 4

Feiertage müssen wie Urlaubs- und Krankheitstage nach dem Lohnausfallprinzip entlohnt werden.

Wenn Du immer Montags arbeitest, dann musst Du keinen Ersatztag arbeiten, ohne diesen als Mehrarbeit berechnet zu bekommen. Das heißt, Du hast auch Feiertag.

Lohnausfallprinzip heißt, es werden die Stunden berechnet die Du im Durchschnitt der letzten 13 Wochen gearbeitet hattest. Hattest Du immer 10 Stunden gearbeitet, muss Dein Chef Dir für diesen Tag auch 10 Stunden anrechnen. Arbeitest Du nächste Woche zusätzlich am Mittwoch, müssen Dir diese Stunden als Mehrstunden berechnet werden.