Freien Tag am Feiertag im rollierenden System
Ich arbeite im Einzelhandel, wo sich die freien Tage im rollierenden System je Woche um 1 Tag verschieben. Fällt ein freier Tag auf einen Feiertag, ist das rechtens und mein persönliches Pech. Soweit so gut.
Gibt es allerdings eine gesetzliche Regelung, wie oft ich im Jahr "Pech haben" darf, wo der AG dann zu einem Freizeitausgleich o.ä. verpflichtet ist? Wenn andere AN Glück haben und ihr freier Tag nicht auf Feiertage fällt, ist das doch unfair... oder bleibt es Pech?
Danke für fundierte Antworten.
5 Antworten
Denke als Ex-Cheffin auch, rollierendes System ist ja schon mal gut und fair.. wenn es aber immer eine Person erwischt, dei Pech hat, dann wäre es auch nur fair, da mal ne Sonderregelung zu finden.
§§ kenne ich da leider nicht, kann nur aus meiner früheren Jobpraxis sprechen, wo schon drauf geachtet wurde, dass es in jeder Hinsicht fair war.
Ich war viele Jahre im Einzelhandel tätig.Dort gab es auch das rollierende Freizeitsystem.
Wir vom Betriebsrat haben für das ganze Jahr im Voraus die Freizeitpläne erstellt und dabei die Feiertage nicht mit einbezogen,sodass es keine Probleme in der von dir genannten Art gab.
Der Arbeitgeber war mit unserem System einverstanden und hat jedes Jahr aufs Neue unsere Freizeitpläne abgezeichnet.
Das ist einfach Pech.
Genau wie mit Feiertagen an festen Daten. Da bekommen die deutschen Arbeitnehmer auch keinen Ausgleich, wenn der 3. Oktober auf einen Sonntag fällt.
Solange alle AN beim selben Arbeitsgeber mit vergleichbaren Tätigkeiten grundsätzlich dieselben Chancen haben, ist das m.E. auch völlig in Ordnung.
Solange alle AN beim selben Arbeitsgeber mit vergleichbaren Tätigkeiten grundsätzlich dieselben Chancen haben, ist das m.E. auch völlig in Ordnung.
Damit meine ich, wenn alle Mitarbeiter dieselben Chancen auf dieses Pech haben, dann ist das in Ordnung. In besonderen "Härtefällen" kann man ja mal höflich nachfragen, ob ein Kollege, der öfters Glück hatte, übernimmt.
Finde mal einen der sowas freiwillig macht :D
Das bleibt ganz einfach beim Pech.
Es gibt keinen TV oder Gesetz was hier regelnd eingreift. Es müßte ja ansonsten auch ein Gegenstück dazu geben. Wenn jemand so richtig Glück mit den Feiertagen und der Schichtumstellung hat müßte der ja eventuell wieder was abgeben ;-)
Eine 100%ige Gleichheit wirst Du an dieser Stelle nicht hinbekommen.
Gerade im Einzelhandel oder auch in der Altenpflege les ich auch öfter Beispiele wo der AG die freien Tage recht geschickt legt. Also sparsam für den Betrieb. Mit Deinem Rolliersystem bist Du da gut dran.
das ist eben pech.
Wenn im genannten Beispiel der 3.10. auf einen Sonntag fällt, ist das jedoch Pech für ALLE Arbeitnehmer in diesem Betrieb.
Mir geht es allerdings darum, das die freien Tage für jeden AN in unserem Betrieb jedoch immer an unterschiedlichen Wochentagen sind. Und der eine AN hat vielleicht Glück und kann zusätzlich zu seinen freien Tagen 5 Feiertage im Jahr genießen und ein anderer vielleicht nur 1.