Feiertage und Minijob

6 Antworten

Ich habe auch einen Minijob, bei uns ist es so, wenn ein Feiertag auf einen Arbeitstag fällt, müssen wir wann anders kommen, da wir nach gearbeiteten Stunden bezahlt werden......

Eichbaum1963  30.01.2014, 10:46

Was nicht rechtens ist!

Semaydin 
Fragesteller
 30.01.2014, 10:47

Habt ihr es beim Vertrag unterschreiben beredet? Weil mit mir wurde das garnicht besprochen und eine andere Mitarbeiterin die früher auch als Aushilfskraft gearbeitet hat, hat mir gesagt dass es ausbezahlt werden muss. Die Firma in der ich arbeite ist etwas geizig leider :(

Eichbaum1963  30.01.2014, 10:51
@Semaydin

Was die Lohnfortzahlung betrifft, ist es egal was da im AV steht. Denn was gegen geltendes Recht bzw. Tarifverträge verstößt, ist ungültig.

Wenn es sich um feste Arbeitstage handelt, sind sie so bezahlen, als haettest du gfanz normal gearbeitet. Das Entgeltfortzahlunsgesetz gilt auch bei Minijobs und sagt dazu in § 2 Abs. 1: "Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte."

An der Entgeltfortzahlunsgspflicht des Arbeitgebers nichts zu ruetteln. Mit Sonderzahlungen wie Urlaubs- oderWeihnachtsgeld hat das nichts zu tun. Gem. § 12 des gleichen Gesetzes waere ein vertraglicher Ausschluss der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Feriertagen auch sowieso unwirksam.

Nö, Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld bestünde nur, wenn es auch andere AN in der Firma bekämen.

Was aber besteht ist die Lohnfortzahlung bei Krankheit, Feiertagen und Urlaub. D. h.: würdest du an dem Feiertag normal arbeiten, muss dieser bezahlt werden.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html

Semaydin 
Fragesteller
 30.01.2014, 10:52

Das hat mir echt geholfen! Vielen vielen Dank!

Hallo liebe Semaydin,

da hilft dir die minijob-zentrale.de weiter unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich -> Arbeitsrecht -> Entgeltfortzahlung -> Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfall an Feiertagen

wie z.B.: Der Arbeitgeber hat dem Minijobber auch für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte (§ 2 EFZG). Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Feiertage besteht, wenn an einem Tag, an dem der Arbeitnehmer sonst regelmäßig zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, aufgrund eines Feiertages die Arbeit ausfällt. Die Fortzahlung von Entgelt für Feiertage darf nicht dadurch umgangen werden, dass der Arbeitnehmer die ausgefallene Arbeitszeit an einem sonst arbeitsfreien Tag vor- oder nacharbeitet.

Gruß siola

Semaydin 
Fragesteller
 30.01.2014, 12:19

Danke liebe Siona,

die Buchhalterin hat mir geschrieben, dass die Stunden bezahlt werden, die auch gearbeitet werden. Kann ich da etwas unternehmen?

siola55  30.01.2014, 14:14
@Semaydin

Da gilt das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)

Die Antwort der Firma: Bei unseren Aushilfen werden die Stunden bezahlt, die auch tatsächlich gearbeitet werden.