Anerkennungsjahr Soziale Arbeit -> Geld?
Ich studiere Soziale Arbeit in Bielefeld und bin jetzt schon am rumrechnen, wie das in 2 Jahren sein wird, wenn ich in mein Anerkennungsjahr gehe. Ich habe momentan einen 400-Eurojob und bekomme den Höchstsatz an Bafög, also knapp 600 Euro. Außerdem Kindergeld, 180 Euro. Nach meinen Infos gibts im Anerkennungsjahr etwa 1000 Euro - aber wird Kindergeld weiterhin gezahlt und kann ich Bafög für das Anerkennungsjahr beantragen? Weil wenn das KG wegfällt und ich kein Bafög mehr bekomme, dann bekomme ich als Vollzeitkraft, die ja quasi schon ausgelernt ist (400Eurojob dort wo ich mein Anerkennungsjahr machen will -> Erfahrung), weniger Geld als ich jetzt als Studentin bekomme... Das kann ja irgendwie nicht stimmen...
3 Antworten
BAföG gibt es nur für ein Studium usw. Das Anerkennungsjahr ist nicht mehr Teil des Studiums, das du mit dem Erwerb des BA-Abschlusses beendest. Kindergeld wirst du dann auch nicht mehr bekommen, weil du dich nicht mehr in Ausbildung befindest.
Die Bezahlung im Anerkennungsjahr erfolgt meist nach Tarif, ist aber trotzdem eher eine Art Praktikumsvergütung. Deshalb bekommt man da auch weniger Geld, als man sich manchmal vorstellt. Tariflich gesehen hast du übrigens durch deinen 400-Euro-Job keine Berufserfahrung, weil dabei in der Regel nur Tätigkeiten nach deinem Studienabschluss berücksichtigt werden.
An der FH Bielefeld gibt es das Berufspraktische Jahr quasi verpflichtend. Allerdings sind Ausnahmen möglich, wenn du einen Arbeitsvertrag als Sozialarbeiter/in nachweisen kannst. Diesen Hinweis findest du z.B. hier: http://www.fh-bielefeld.de/multimedia/Fachbereiche/Sozialwesen/Dokumente/Praxisreferat/Staatliche_Anerkennung/Staatliche_Anerkennung_BA_SozArb.pdf (§ 2 Abs. 4). Am besten informierst du dich noch mal beim Studierendensekretariat bzw. beim Prüfungsamt, unter welchen Voraussetzungen du direkt nach dem Studium normal arbeiten und trotzdem deine staatliche Anerkennung erwerben kannst. Vielleicht erledigt sich deine Frage nach Unterstützungsmöglichkeiten dann schon von selbst.
Zu Anerkennungsjahr in NRW: Es ist dummerweise so, dass das von Uni zu Uni (und natürlich auch FH) unterschiedlich geregelt ist. Ich (Uni Duisburg-Essen) muss eins machen, Leute aus Mönchengladbach z.B. nicht...
Doch, das kann stimmen. Das Anerkennungsjahr is nicht mehr verpflichtend, ist aber ein guter Einstieg in den Beruf. Kindergeld und Bafög fällt weg, dafür erwirbst du ALG1 Ansprüche.