Anerkennungsjahr Soziale Arbeit -> Geld?

3 Antworten

BAföG gibt es nur für ein Studium usw. Das Anerkennungsjahr ist nicht mehr Teil des Studiums, das du mit dem Erwerb des BA-Abschlusses beendest. Kindergeld wirst du dann auch nicht mehr bekommen, weil du dich nicht mehr in Ausbildung befindest.

Die Bezahlung im Anerkennungsjahr erfolgt meist nach Tarif, ist aber trotzdem eher eine Art Praktikumsvergütung. Deshalb bekommt man da auch weniger Geld, als man sich manchmal vorstellt. Tariflich gesehen hast du übrigens durch deinen 400-Euro-Job keine Berufserfahrung, weil dabei in der Regel nur Tätigkeiten nach deinem Studienabschluss berücksichtigt werden.

An der FH Bielefeld gibt es das Berufspraktische Jahr quasi verpflichtend. Allerdings sind Ausnahmen möglich, wenn du einen Arbeitsvertrag als Sozialarbeiter/in nachweisen kannst. Diesen Hinweis findest du z.B. hier: http://www.fh-bielefeld.de/multimedia/Fachbereiche/Sozialwesen/Dokumente/Praxisreferat/Staatliche_Anerkennung/Staatliche_Anerkennung_BA_SozArb.pdf (§ 2 Abs. 4). Am besten informierst du dich noch mal beim Studierendensekretariat bzw. beim Prüfungsamt, unter welchen Voraussetzungen du direkt nach dem Studium normal arbeiten und trotzdem deine staatliche Anerkennung erwerben kannst. Vielleicht erledigt sich deine Frage nach Unterstützungsmöglichkeiten dann schon von selbst.

Zu Anerkennungsjahr in NRW: Es ist dummerweise so, dass das von Uni zu Uni (und natürlich auch FH) unterschiedlich geregelt ist. Ich (Uni Duisburg-Essen) muss eins machen, Leute aus Mönchengladbach z.B. nicht...

Doch, das kann stimmen. Das Anerkennungsjahr is nicht mehr verpflichtend, ist aber ein guter Einstieg in den Beruf. Kindergeld und Bafög fällt weg, dafür erwirbst du ALG1 Ansprüche.