Anrecht auf UVG?

3 Antworten

Ich gehe jetzt nur auf deine Frage ein, dass ihr das mit dem Jobcenter usw. abklären müsst solltet ihr ja wissen !

Nun, wenn du eine Ausbildungsvergütung bekommst und unter 18 bist, dann stehen dir pauschal 100 € Freibetrag und pauschal 83,33 € für Werbungskosten zu, diese werden dann von deiner Nettovergütung in Abzug gebracht.

Angenommen du würdest 583,33 € Nettovergütung auf dein Konto bekommen, dann blieben nach Abzug der pauschal gesamten 183,33 € vorerst max. 400 € von der Nettovergütung übrig.

Von diesen 400 € Nettovergütung würden dann 50 % = 200 € auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, also diese angenommenen 200 € von den derzeit möglichen 309 € Unterhaltsvorschuss abgezogen und dann nur noch der Differenzbetrag von 109 € gezahlt.

Wie habt Ihr Euch das denn gendacht?

Der Verwandte unterschreibt den Mietvertrag? Wer steht als Hauptmieter im Mietvertrag?

Und wovon willst Du in der Wohnung leben und wie gegenüber dem Jobcenter den Umzug begründen?

Der Unterhaltsvorschuß ist aus sozialrechtlicher Sicht Dein Einkommen und wird auf Dein Sozialgeld bzw. auf Dein ALG 2 angerechnet, solange Du eine dieser beiden Leistungsarten beziehst.

Looool1947 
Fragesteller
 22.03.2021, 11:13

Wieso muss ich dem Jobcenter meinen Auszug begründen? Ich bin doch kein Empfänger von Hartz 4. Ich verdienen in der Ausbildung genug um mir eine Wohnung zu leisten und habe ja noch mein Kindergeld

Agamemnon712  22.03.2021, 11:20
@Looool1947

Wenn Deine Mutter Arbeitslosengeld 2 bekommt und Du noch bei ihr lebst, dann bekommst Du automatisch entweder Sozialgeld oder Arbeitslosengeld 2, da Ihr per Gesetz eine Bedarfsgemeinschaft bildet, soweit Du noch keine 25 Jahre alt bist.

Wenn Du als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit Deiner Mutter von zu Hause ausziehst, schadest Du ihr u.U. damit, da sie dann Deinen Mietanteil nicht mehr bekommt.

Dadurch muß sie im schlimmsten Fall umziehen.

Looool1947 
Fragesteller
 22.03.2021, 11:24
@Agamemnon712

Für uns ist es aber besser wenn ich ausziehe. Ich habe mein gesamtes Geld zur Verfügung und muss dann nicht meinen Mietanteil an sie zahlen sondern kann davon meine eigene Wohnung finanzieren

Agamemnon712  22.03.2021, 11:29
@Looool1947

Du solltest das vorher mit Deiner Mutter abklären und auch mit dem Jobcenter.

Bevor es eine oder mehrere böse Überraschungen gibt.

Leider habe ich von Dir zu wenig Informationen um aus der Ferne mehr beurteilen zu können.

Ich habe mein gesamtes Geld zur Verfügung und muss dann nicht meinen Mietanteil an sie zahlen sondern kann davon meine eigene Wohnung finanzieren

Vielleicht solltest Du nicht nur an Dich selbst denken, sondern auch an andere.

Und von dem Mietanteil, den Du gegenwörtig vom Jobcenter bekommst, die neue Wohnung zahlen, ist nicht erlaubt. Gar nicht erst davon zu reden, daß Du den Mietvertrag nicht unterschreibst.

Das, was Du/Ihr da vorhast/vorhabt, geht mit hoher Wahrscheinlichkeit nach hinten los.

Looool1947 
Fragesteller
 22.03.2021, 11:39
@Agamemnon712

Da gab es wohl ein Missverständnis. Natürlich will ich meine Wohnung nicht von dem Mietanteil bezahlen, der im Moment vom Jobcenter kommt. Wenn ich aber in der Ausbildung bin, muss ich meinen Mietanteil selber bezahlen.

Wenn ich aber in meine eigene Wohnung ziehe, muss ich von meinem Geld nicht den Mietanteil an meine Mutter zahlen, sondern kann davon meine Wohnung bezahlen.

Ich hoffe ich habe mich jetzt verständlicher ausgedrückt und wir werden auch beim Jobcenter anrufen, um zu klären, ob das auch so funktioniert. Trotzdem danke für die Hilfe

Agamemnon712  22.03.2021, 11:50
@Looool1947

Nicht anrufen, sondern, wenn Du noch keine 25 bist, Auszugsantrag stellen.

Sofern Du durch die Höhe Deiner Ausbildungsvergütung der gegenwärtigen Bedarfsgemeinschaft entfällst, hätte sich das erledigt.

Dennoch darf man nicht einfach in einer Wohnung wohnen, dessen Mietvertrag man nicht unterschrieben hat. Unter diesen Umständen würde auch das Jobcenter nicht zahlen.

Wenn Du minderjährig bist, brauchst Du für einen Auszug die Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und das Jugendamt muß m.K.n. auch mitspielen.

Ganz so einfach, wie sich junge Menschen das vielfach vorstellen, geht es nicht immer.

Ist das schon bewilligt worden? Also ist der Auszug notwendig?

Theoretisch hast du zwar Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss, praktisch kriegst du damit aber auch keine Wohnung :/ Du kannst den Vertrag nicht selbst unterzeichnen und deine Mutter darf die Wohnung nicht mieten (bzw. ist nicht ausreichend aufgrund der finanziellen Situation)

Looool1947 
Fragesteller
 21.03.2021, 20:35

Ein Verwandter unterschreibt den Mietvertrag

Agamemnon712  22.03.2021, 06:55
@Looool1947

Wer steht als Hauptmieter im Mietvertrag? Der Verwandte?

Das klingt nicht sehr sauber ...