Mutter Harz 4 - Kind Ausbildung?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, naadinx,

wenn Du mit Deinem Verdienst + Kindergeld über Deinem Bedarf liegst, dann fällst Du KOMPLETT aus Hartz IV raus. Bei Deiner Mutter wird NICHTS angerechnet, sie bekommt aber dann nur die halbe Miete. D. h., Du müsstest Deiner Mutter wenigstens die halbe Miete bezahlen.

Ich spreche hierbei aus Erfahrung, habe es selbst erlebt.

Ausrechnen kannst Du das so:

Dein Bedarf: Hartz-IV-Satz (289?€) + halbe Miete

Wenn Du es Dir leisten kannst, kannst Du jederzeit ausziehen. Dann müßte Deine Mutter aber bestimmt auch umziehen.

Nur wenn Du im Hartz-IV-Bezug bist, darfst Du nicht ausziehen, bis Du 25 Jahre alt bist.

Noch was: Ab 01.01,2012 wird Kindergeld einkommensunabhängig gezahlt.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

MfG

beangato

Ist das neu, das bei den ELtern nichts abgezogen wird?

@42DieAntwort42

Nein.

Einkommen der Kinder (mit Ausnahme des Kindergeldes) durfte noch nie bei den Eltern angerechnet werden.

@VirtualSelf

das ist nicht neu. War bei mir 2006 bereits der Fall.

Bei der Frage treffen einige Probleme zusammen.

Ich gehe davon aus, dass du über 18 bist: in dem Fall besteht die theoretische Möglichkeit, dass du zu deiner Ausbildungsvergütung BAB erhältst (sofern die Ausbildung dem Grunde nach BAB-fähig ist).
Ergänzendes Alg2 kann st dann nicht beziehen, weil der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II greift; ziehst du ohne die Zustimmung des Jobcenters um, kommt auch kein Zuschuss zu den ungedeckten Mietkosten nach § 27 Abs. 5 SGB II in Frage.
Was in dieser Kostellation für dich nach Abzug aller Kosten (Miete, Lebenshalting) übrig bleibt, lässt sich von hier aus nicht abschätzen.

Bleibst du zu hause wohnen, hast du keinen Anspruch auf BAB, aber andererseits greift dann der Alg2-Leistungsausschluss des § 7 SGB II nicht. Du kannst also ganz regulär ergänzend Alg2 beziehen und hast die normalen Absetzbeträge des § 11 b SGB II frei.
Letztlich kannst du die Vorteilhaftigkeit nur alleine mit konkreten Zahlen bestimmen.

Ein weiteres Problem ist: durch deinen Ausszug besteht die Gefahr, dass die Wohnung deiner Mutter unangemessen wird und sie daher über kurz oder lang umziehen muss.

Es ist genau andersherum. Dein Einkommen wir duf Ihren Bedarf angerechnet. Alles was du mehr verdienst als 100€ pro Monat wird von Ihrem EInkommen wieder abgezogen.

Aleerdings wirdst du deinem Azubi-Gehalt dir keine Wohnung leisten können und das Amt zahlt dir keine zuschüsse, da du ja zuhause wohnen kannst.

Wenn Du zuhause wohnen bleibst, wird ein Teil der Ausbildungsvergütung angerechnet und ist quasi weg, weil Du dann zum Lebensunterhalt beitragen mußt. Wenn Du Dir eine eigene Wohnung suchst, ist ein Teil der Ausbildungsvergütung weg, weil Du Miete zahlen mußt. Wo sollte da also der Sinn im Ausziehen liegen?

Bis zu deinem 25. Lebensjahr wirst du vom Amt nichts bekommen und musst mit deiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft leben.