Anrecht auf Stellplatz?

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Hi Kavwai2, 

ich habe einen Mietvertrag unterschrieben für eine Wohnung mit Stellplatz/Tiefgarage

Wenn ich das richtig verstehe, hast du einen Mietvertrag für eine Wohnung mit einem Stellplatz (entweder TG oder Außenstellplatz) unterschrieben? Demnach hast du auch nur einen Anspruch auf einen Stellplatz, sofern nicht ein zweiter Stellplatz im Mietvertrag steht. 

 Im Mietvertrag steht, dass ein Stellplatz für 35 Euro mit angemietet werden kann.

Wenn in dem Mietvertrag doch stehen sollte, dass ihr zwei Stellplätze haben könnt, hättet ihr Anspruch auf einen zweiten Stellplatz. Allerdings habt ihr dadurch nicht unbedingt einen Anspruch auf einen bestimmten          (Außen-)Stellplatz. 

Ihr könntet einen Anspruch darauf haben, wenn vorher bekannt gewesen wäre, dass für euch nur ein Außenstellplatz in Frage kommt, da der Wagen deines Freundes für die TG zu tief ist. Dann hätte man auch in den Mietvertrag schreiben können, dass es sich bei den Stellplätzen um einen TG-Stellplatz und einen Außenstellplatz handelt. 

Da ihr das aber (wahrscheinlich?) nicht vereinbart habt, ist der Vermieter auch nicht verpflichtet, euch einen Außenstellplatz zu gewähren. Das wäre auch ungerecht, da andere Leute unter Umständen tatsächlich eine Verabredung mit dem Vermieter über einen Außenstellplatz haben. Wo kein Stellplatz mehr frei ist, ist eben keiner mehr frei. 

Der Vermieter hält uns aber nun schon seit 4 Wochen hin, immer mit neuen Ausreden. 

Das verstehe ich jetzt nicht. Inwiefern Ausreden? Wenn er euch keinen Außenstellplatz versprochen hat, muss er sich auch nicht herausreden. Wenn er euch einen Außenstellplatz zugesichert hat, muss er euch auch einen Außenstellplatz zur Verfügung stellen und ihr könntet ihn im Zweifel einklagen. So einfach ist das. 

Wenn ich mit meinen Annahmen richtig liege, die Geschichte mit dem zweiten Stellplatz also nicht oder nur unpräzise im Mietvertrag festgehalten ist, habt ihr wenig Chancen mit eurem Anliegen durchzukommen. 

In der Theorie könntet ihr einen Anspruch auf Veränderung des Mietvertrages gemäß §313 BGB haben, wenn sich etwa ein Umstand verändert hat, der ein veränderungsloses Fortbestehen des Vertrages für eine Vertragspartei (euch) unzumutbar macht. Das könnte auch hier der Fall sein, da ihr am Telefon gesagt bekommen habt, dass ein Fahrzeug eurer Größe reinpasst. Allerdings könnt ihr das wieder kaum beweisen und da ihr euch damit wohl erst nach dem Unterschreiben des Mietvertrages auseinandergesetzt habt, handelt es sich wohl kaum um eine Änderung der Umstände. 

Dasselbe gilt für eine etwaige Kündigung nach §§313 Abs. 2,3,4  , 314 BGB. Da habt ihr einfach schlechte Karten, ohne dass z.B. einer von euch beiden plötzlich eine Gehbehinderung o.ä, hat. 

Allerdings soll es für solche Fälle Anwälte geben! Die machen solche Sachen täglich und kennen vielleicht einen Ausweg, der der Gutefrage.net-Community (und mir als armem, unfertigen Jurastudenten) wohl eher nicht einfällt. 

Was auch ohne einen findigen Mietrechtler möglich sein sollte (für den Fall, dass ihr einen zweiten Stellplatz angemietet habt), ist, den zweiten Stellplatz aufgrund von Unzumutbarkeit zu kündigen, sodass ihr zumindest die Kosten dafür nicht mehr habt. 

Ein weiterer Lösungsansatz wäre es, sich mit einem Mitbewohner, der einen Außenstellplatz hat, abzusprechen, ob man die Stellplätze nicht tauschen könnte, dann im Zweifel einfach zusammen einen Zweizeiler an den Vermieter aufzusetzen, dass man ebendies getan hat (muss nicht zwingend sein, es reicht, wenn man bei etwaigen Beschädigungen des Stellplatzes beweisen kann, dass man getauscht hat) und seines neuen Stellplatzes froh sein. 

Den Mietvertrag aufgrund einer arglistigen Täuschung probieren, anzufechten, halte ich für keinen besonders gelungenen Plan. Es ist einfach schwer zu beweisen, dass der Vermieter hier böswillig gehandelt hat.

Es liegt noch nicht einmal nahe, denn einen Vermögensvorteil hat er ja eigentlich nicht dadurch - welchen Grund könnte er also zu einer arglistigen Täuschung haben? Man will ja auch (oder gerade) als Vermieter nicht nur um des Streites Willen Zoff mit den Mietern bekommen. 

Ihr hättet euch halt, so Leid es mir tut, vor dem Unterschreiben über solche Sachen informieren müssen. 

MfG, 

Appledev 

KAVWAI2 
Fragesteller
 25.09.2017, 11:41

Danke :) sehr tolle ausführliche Antwort! 

Am Telefon hat er es uns versprochen sich um die Stellplätze zu kümmern und hat dann auch zwei Stellplätze zugesagt. Seitdem aber keinen Info. Er ist entweder und urlaub, hat es vergessen oder muss doch noch jemand anderen fragen deswegen. :( 

Aber es stimmt schon, es ist unser Fehler, uns nicht gleich einen schriftlichen Vertrag zu holen und das abzuklären. (Wir sind jung und die erste Wohnung. :D) 

Habe nur gedacht, dass wir da irgendwie wieder rauskommen, es ist einfach furchtbar ärgerlich und auch kein Service vom Vermieter uns immer irgendwie hinzuhalten... die ganze Situation ist unglücklich verlaufen. 

appledev4  25.09.2017, 12:06
@KAVWAI2

Sehr gerne. 

Am Telefon hat er es uns versprochen sich um die Stellplätze zu kümmern und hat dann auch zwei Stellplätze zugesagt.

Die Frage ist auch hier wieder: Was hat er genau versprochen?

Hat er gesagt, dass Ihr verbindlich einen Außenstellplatz bekommt oder hat er gesagt, dass er probiert, das zu organisieren. 

Außerdem ist, selbst wenn er etwas verbindlich zugesagt hätte, die Frage, wie man das vor Gericht beweisen könnte (Telefongespräche werden ja bekanntlich nicht aufgezeichnet, mitgehört haben können Zeugen nur, wenn du auf Lautsprecher gestellt hast, was du hättest ankündigen müssen etc. pp.)

Nein, auf den Stellplatz hast du nur optional einen Anspruch. Im Mietvertrag ist hierfür lediglich die Gebühr im Voraus festgelegt. Aber aus der Formulierung kann nicht abgeleitet werden, dass ein ein Stellplatz bereits verbindlich zugesichert ist.

Offenbar scheint gerade kein Stellplatz frei zu sein. Aber es ist schon etwas komisch, dass der Vermieter dies nicht direkt sagt. Wäre doch dann okay. Warum muss er Ausreden bringen. Vielleicht solltet ihr deshalb nochmal nachhaken.

Einen Grund zur Anfechtung des Vertrags sehe ich daher nicht. Evtl. ist eine Vergünstigung heraus zu handeln wegen dem Problem mit der Höhe. Aber da die Höhe vermutlich nirgend schriftlich garantiert wurde, sehe ich da wenig Chancen außer auf Verhandlungsbasis.

Kontaktiere doch einmal die Hausverwaltung, ob überhaupt noch ein freier Stellplatz vorhanden ist.

Ansonsten kommt es immer darauf an, was in deinem Mietvertrag steht.

Möglich wäre ja auch, dass der Vermieter dir mitgeteilt hat, wenn ein Stellplatz frei wird, kannst du diesen zusätzlich mieten.

So, wie Du das schilderst, habt ihr in einem Gebiet angemietet, in dem nicht nur Stellplätze, sondern auch Wohnungen knapp sind, denn im Umkehrschluss, gäbe es genügend Stellplätze, wenn viele Wohnungen leer stehen würden.

Auf Besichtigung der Tiefgarage hättet ihr bestehen müssen. Ebenso hättet ihr Euch mal umsehen können, ob die Stellplätze, die zum Haus gehören, mit den Namen der Mieter oder Fahrzeugkennzeichen gekennzeichnet sind oder wenigstens mit einer Nummer, die dann in den Mietvertrag kommt.

Handelt es sich um unbeschriftete Stellplätze, können diese auch von allen möglichen Leuten aus der Umgebung genutzt werden und man kann kaum nachprüfen, wer korrekt und wer unkorrekt parkt. Bei einem solchen Chaos hättet ihr gleich abwinken können. Ebenso, wenn sich bei Besichtigung heraus gestellt hätte, dass die TG zu niedrig ist für Euer großes Auto.

Da könnt ihr jetzt vermutlich streiten, so lange ihr wollt, der Mietvertrag gibt keinen Anspruch auf einen Stellplatz her. Der Hinweis ist immer so zu verstehen, dass nur einer angemietet werden kann, wenn einer frei ist. Offensichtlich ist keiner frei.

Möglichkeit: Ihr kündigt den Mietvertrag noch vor dem Einzug, sucht Euch eine andere Wohnung mit ausreichend Stellplätzen und zahlt für drei Monate die Miete oder wenigstens so lange, bis die Wohnung neu vermietet ist. Ich vermute mal, in diesem Gebiet wird das schnell der Fall sein.

Dann zahlt ihr zwar mindestens einmal doppelt Miete (höchstens 3x), aber ihr habt dann ausreichend Platz für Euren Fuhrpark.

Andere Möglichkeit: Ihr sucht in der Umgebung auch in anderen Häusern nach Garagen, TG- oder Außenstellplätzen, die ihr anmieten könnt. Ggf. muss man dann eben ein paar Meter mehr zu Fuß gehen. Es gibt immer wieder mal Situationen, wo Mieter ihren Stellplatz nicht mehr brauchen und dann gerne weiter vermieten würden.

Und man kann in der Nähe wirklich gar nicht parken, alles besetzt, egal zu welcher Uhrzeit

Ich kann das nachfühlen, das Problem habe ich auch manchmal. Aber je nachdem, wo man wohnt, muss man sich damit wohl oder übel arrangieren. Oder umziehen.

Wir haben schon mit Widerruf des Mietvertrags gedroht, aber das ginge laut ihm nicht, nur 3 Monate Kündigungsfrist

Da liegt er richtig. Ein Widerrufsrecht gibt es bei Mietverträgen nur dann, wenn es ausdrücklich im Vertrag steht - und ich kenne keinen Mietvertrag, der so eine Klausel enthält.

Habe ich hier noch irgendeine Chance diesen Stellplatz zu bekommen?

Weiter beim Vermieter nachfragen.

Wir wohnen noch nicht in der Wohnung.

Das ist nicht von Bedeutung. Der Mietvertrag ist von beiden Seiten unterschrieben und damit wirksam.