Muss ich meinen Außenstelltplatz zahlen obwohl ich ihn nicht nutze da ich in der Tiefgarage parke?

10 Antworten

Wenn es im Mietvertrag steht, ja! Dein Vermieter hat recht, Du kannst ihn ja weitervermieten...warum denn nicht?

Wenn er in deinem Mietvertrag steht dann hast du ihn gemietet und musst dafür auch bezahlen. Ob du ihn dann nutzt oder nicht ist deine Sache.

Wenn du mit der Wohnung zwei Stellplätze gemietet hast, dann musst du diese auch selbstverständlich bezahlen. Ob du nur ein Auto und damit nur für einen Stellplatz Verwendung hast, ist dabei dein Problem und nicht das des Vermieters.

Falls es sich bei einem der Stellplätze um einen gesonderten Vertrag handelt, kannst du diesen unabhängig vom Mietvertrag der Wohnung kündigen. Ansonsten bleibt dir nur zu bezahlen und nach einem Mieter zu suchen.

Muss ich meinen Außenstelltplatz zahlen obwohl ich ihn nicht nutze da ich in der Tiefgarage parke?

Selbstverständlich: Auf die tatsächliche Nutzung des vertraglich zum Gebrauch überlassenen Mietgegenstandes käme es - wie bei deinem Balkon im Winter oder der Wohnung im Urlaub - nun nicht an.

Wenn du den Stellplatz nicht untervermieten oder Besuchern anbieten kannst, versuche es mit dem TG-Platz, die sind begehrter.

G imager761

sofern der Tiefgaragen- und der Außenstellplatz laut Mietvertrag mitvermietet sind, musst Du die auch bezahlen.

Das ist genauso, wenn Du eins Deiner Zimmer nicht benutzen würdest. Mitgemietet musst Du auch zahlen.