Annahme von Einweg-Pfandflaschen im Getränkefachmarkt

7 Antworten

So, das ist mal das erste Ergebnis:

Für Kioske und Läden deren Verkaufsfläche weniger als 200 m² beträgt, gilt eine Sonderregelung. Hier wird die Rücknahmepflicht auf die Verpackungen der Marken beschränkt, die dort in den Verkehr gebracht – also verkauft – werden.

Mit dieser Ausnahmeregelung sollen kleine Händler vor den doch hohen Kosten des Pfandsystems geschützt werden.

Also müsstest Du erst mal schauen, ob Ihr vielleicht unter den 200 m² Verkaufsfläche liegt - dann hätte sich der Fall so und anders erledigt.

Eine mengenmäßige Begrenzung – da scheinen sich die Geister momentan noch zu scheiden. Aber ich bleibe am Ball und werde sehen, was ich dazu noch heraus finde. Also demnächst mehr zu diesem Thema.....

Sterninger 
Fragesteller
 25.04.2011, 20:14

Das klingt doch schon mal sehr gut!

Hast Du eventuell eine Quelle für die Quadratmeterzahl? HGB? Oder Jurawiki?

 

 

NettoOpfer  26.04.2011, 09:59

Soweit richtig, nur der Hintergrund sind nicht die Kosten (Einwegpfand von Fremdfirmen wird ausgeglichen), sondern wegen der begrenzten Lagerkapazitäten dieser Kleingeschäfte.

Eine Mengenbegrenzung gibt es nicht.

Ich hätte ihn höflich aufgefordert am Dienstag zu kommen, oder er müsse warten .... und lässt ihn einfach stehen. Wenn er drängelt hätte ich gesagt:"Warten Sie bitte bis ich unsere Kunden bedient habe, oder kommen Sie am Dienstag wieder." Dagegen kann er nichts machen.

Bei 10 Flaschen hättest Du sicher nichts gesagt, aber das ist schon mehr als dreist.

mfg

jo, lass diese heinis einfach bis zum ladenschluss stehen, dann werden die das schon lernen. mir, als kistenkäufer, gehen diese typen auch grenzenlos auf den wecker. ich beführworte ein system, bei dem kisten-kunden grundsätzlich bevorzugt werden. ich fordere auch spezielle automaten, die nur von kisten-kunden benutzt werden dürfen, damit die keine unnötige wartezeit wegen diesen einweg-heinis inkauf nehmen müssen.

wenn du ihn einfach abweist, wirst du im unrecht sein. da müsste, so ist nun mal d, erst noch vor gericht geklärt werden, was haushaltsübliche menge in dem zusammenhang bedeutet.

deshalb: einfach gezielt warten lassen und jeden anderen kunden sofort vorziehen.

annokrat

nachtrag: es ist ja auch völlig klar, dass er nie ein kunde von dir werden wird, sondern fleissig beim discounter kauft und dir den müll abliefert. es macht also sinn, ihn so zu behandeln, dass er nie wiederkommt.

Da Getränkemärkte i.d.R. eine Verkaufsfläche von mehr als 200m² haben, bleibt dir leider nicht anderes übrig als es so hin zu nehmen, auch wenn manche Kunden so dreist sind und es gelegentlich maßlos übertreiben.
Aber eineRegelung für eine Mengenbegrenzung gibt es in der aktuell gültigen Fassung der VerPackV nicht. Somit bist du zur Rücknahme aller Einweg-PET-Pfandflaschen verpflichtet.
Aber sei froh, daß du nicht in der City einer Großstadt arbeitest, wo an den Wochenenden, wenn viele Leute feiern gehen, die ganzen Flaschensammler mit Einkaufswagen voll und Müllsäcken kommen. Da macht dann die händische Annahme besonders viel Spaß bei den ganzen klebrigen versifften Flaschen...

Sterninger 
Fragesteller
 26.04.2011, 20:16

Du weißt ja nicht, wo ich arbeite ... ;-)

Wir haben einige an Flaschensammlern. Aber von denen ist keiner so dreist und gibt den Einwegrotz bei uns am Ostersamstag ab, wo jeder Mensch mit gesundem Verstand weiß, daß sich das bei dem Betrieb einfach nicht gehört. Die Flaschensammler (dazu gehören übrigens auch Mitarbeiter des städtischen Bauhofs bzw. der Straßenverkehrswacht), die bei uns die Flaschen aus Straßengräben oder Mülleimern rausgelesen haben, die habe ich mir alle schön erzogen. Die gehen schön brav nebenan ins Lidl und stecken zumindest die Einwegflaschen dort in den Automaten. Das hat was mit Anstand zu tun ...

Warum sollte auch die Schlange an Mehrwegkunden wegen dem einen Einwegkunden warten, der diese Unsitte einfach nicht kapieren will? Macht ja keinen Sinn. An den Mehrwegkunden verdienen wir ja was. Auf den Einwegkunden kann ich getrost verzichten! Er wird ja dadurch nicht zum Mehrweg-Kunden nur weil ich regelmäßig seine Einwegflaschen aus dem Dicounter annehme. Das Spielchen geht ja womöglich immer so weiter, wenn ich's nicht unterbinde.

 

 

NettoOpfer  01.05.2011, 16:51
@Sterninger

Unterbinden wirst du es (rechtlich) nicht können, aber du kannst es für ihn unattraktiv machen.

Ich habe auch mal eine Zeit lang in einem Markt ohne Automaten, also mit Leergutkasse am Eingang, gearbeitet. Kleine Mengen wurden an der Kasse angenommen, größere an der Leergutkasse (nur Mehrweg). Wenn hier jemand mit einer "unverschämten" Menge kam, dann musste der so lange warten bis die Kundenschlange an der Kasse abgearbeitet war - und wenn es 10 min. oder länger gedauert hat. Zudem wurdne denen dann leere Kästen hingestellt in die sie selbst einsortieren konnten. In diese versifften Tüten fasse ich nicht mehr rein.

Die Lösung des Problems. Pfand generell abschaffen und mehr Glascontainer und -tonnen aufstellen.
Und alle sind glücklich...

nein,ein neues gesetz sagt,die flaschen müssen überall angenommen werden und wenn ihr keinen automaten habt,ist das euer pech.ihr spart am falschen ende

Sterninger 
Fragesteller
 25.04.2011, 12:51

Wir sind eine Getränkekette mit über 100 Filialen. Ich bin zwar Marktleiter in einer dieser Filialen, aber auch nur ein Angestellter. D.h. ich spare da an gar nichts. Im Getränkefachhandel sind Einwegautomaten unüblich. Man vertreibt ja schließlich fast nur Mehrweggetränke. Außerdem bleibt bei den Automaten die Kundenbindung auf der Strecke und sie sind ständig verstopft. Wir sammeln die in haushaltsüblichen Mengen gesammelte Ware und gebe diese bei Lieferung mit in die Zentrale. Die Zentrale gibt dann das gesammelte Einweg an eine Schredderstelle weiter.

 

StAChris  02.07.2011, 12:53
@Sterninger

Von Kundenbindung reden und auf der anderen Seite potenzielle Kunden bewusst ignorieren, ist schon alleine paradox.

Wenn ihr Einwegartikel anbietet und/oder in den gesetzlichen Rahmen, von Rücknahmebedingen fallt, dann müsst ihr diese auch Annehemen und eventuell kurzfristig eine Aushilfe dazurufen.

Aber einen potenziellen Kunden als Kunde 2. Klasse zu behandeln ist schon genauso dreist wie das Verhalten des Kunden am Karsamstag. Zudem rechtlich nicht ganz einwandfrei und nicht gerade förderlich für das Ansehen eures Marktes bei Publikationen dieser Behandlung.

Lefax  05.12.2011, 17:43
@StAChris

@stachris Das ist ja kein Kunde, sondern eine Person die wahrscheinlich beim Discounter billig einkauft und im Fachmarkt wegbringt weil es bequemer ist. Für mich ein Unding und ich hoffe das der Gesetzgeber nochmal am Gesetz nachbessert. Damit wird der billigwahn in Deutschland noch gefördert, 1,5l Mineralwasser für 19 Cent ist doch ein Witz, wie soll da noch jemand etwas verdienen.

Sterninger 
Fragesteller
 05.05.2014, 20:58
@StAChris

Denkfehler Deinerseits StAChris.

Der potentielle Kunde wird ja dadurch nicht zum Mehrweg-Kunden, nur weil ich regelmäßig seine Einwegflaschen aus dem Dicounter annehme!

Bei einer regelmäßigen Auszahlung verzichte ich dann auch gerne auf die Kundenbindung!