Annahme des Geburtsnamens möglich?

5 Antworten

Da fällt mir noch eine Möglichkeit ein, um die Rückkehr zu dem ursprünglichen Geburtsnamen zu erreichen: Ein Träger (m/w) des gewünschten Namens (vielleicht aus deiner Verwandtschaft) adoptiert dich und gibt so seinen Namen an dich weiter. Über die rechtlichen Folgen für beide Teile müsstest du dich mit einem Rechtsanwalt oder Notar unterhalten. In diesem Verfahren wird jedenfalls nicht gefragt, warum die Adoption erfolgen soll! Das Verbot einer "Namensadoption" gibt es nicht!

Leider war die Ablehnung berechtigt.


Wenn Sie das Sorgerecht für Ihr minderjähriges, lediges Kind haben, können Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner, der nicht Elternteil des Kindes ist, dem Kind Ihren Ehenamen erteilen. Der andere Elternteil muss einwilligen, wenn er auch das Sorgerecht hat oder das Kind seinen Namen trägt. Das Kind muss auch einwilligen, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat.

Achtung: Die Namenserteilung ist unwiderruflich.

Quelle http://db.flensburg.de/buergerinfo/public/produktdetail.cfm?ProduktID=227

Selbstverständlich ist es möglich, den Geburtsnamen wieder anzunehmen, der müsste sogar in Deiner Geburtsurkunde aufscheinen. Kosten entstehen, weil Du neue Dokumente, Pass, Personalausweis, Führerschein ..., brauchst. Vielleicht hast Du beim Amt nur die Urlaubsvertretung erwischt? Du kanns auch, mit Ausnahmen, Fantasie-, Künstlernahmen. Ernst Happel, ein österreichischer Schauspieler änderte seinen Nachnamen, mit etwa 50 J. in Harmanstein.

Die Antwort von anitari ist korrekt. Einen Namen vor dem "Aussterben" zu bewahren, stellt keinen Grund für eine Namensänderung dar, so steht es in den Verwaltungsvorschriften zum Namensänderungsgesetz. Du müsstest also einen ganz anderen wichtigen Grund für die Namensänderung angeben (schlechter Ruf in der Öffentlichkeit, bei Kreditinstituten oder Gerichten, tätliche Auseinandersetzung mit deinem Stiefvater, häufige Verwechslung mit gleichen Namensträgern aus schlechtem Milieu, schwierige Aussprache bzw. Schreibweise, lächerlicher Ausdruck wie z. B. Muckenhirn o. ä.). Außerdem wäre hilfreich, dass deine Mutter den früheren Ehenamen wieder annimmt, was allerdings erst nach Rechtskraft der Scheidung möglich ist. Das muss sie beim Standesamt nicht begründen, darauf hat sie einen Rechtsanspruch! Zur Klarstellung: Mit der Namenserteilung durch deine Mutter und deren Ehemann wurde dein Geburtsname geändert. Es geht nun also nicht um eine "Wiederannahme des Geburtsnamens", sondern um dessen Änderung.

Das verstehe ich nicht.

Ich habe vor 2 Jahren meinen Geburtsnamen ohne Probleme und in finanziell vertretbarem Rahmen wieder annehmen können.

Auf meinem örtlichen Standesamt war das Procedere nicht selten und die angestellten Damen haben schnell alles in die Wege geleitet.