Kann ich den Nachnamen meiner Mutter annehmen?

6 Antworten

Die Gründe, welche du selbst genannt hast, reichen m. E. aus für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Da du volljährig bist, gibt es keine Beteiligten i. S. des NamÄndG, niemand muss dem Antrag zustimmen (Vater oder Mutter), höchstens deren Anhörung, mit der deine Begründung zur Namensänderung untermauert wird! Voraussetzung ist jedoch, dass die Ehe deiner Eltern rechtskräftig geschieden ist und deine Mutter wieder ihren Geburtsnamen angenommen hat. Die Gebühren liegen (in BW) zwischen 2,50 und 1000 € und orientieren sich gewöhnlich am Einkommen, an der Wichtigkeit und am Aufwand für das Verfahren. In deinem Fall wirst du mit 200 - 400 € rechnen müssen.

Macht einen Termin beim Notar, der kann euch alles erklären

Notar ist teuer - erst mal zum Amt gehen, ist zwar manchmal bischen nervig, aber wenigstens kostenlos.

Du brauchst nur die Zustimmung deiner Mutter sowie deines Vaters. Dann kannst du deinen Namen in den Namen deiner Mutter ändern.

Ja klar geht das. Da soll sie mal beim Bürger-Meldeamt vorbeischauen.

Bei der Mutter geht das ,bei dir jedoch nicht.

Generell nicht??? Ich sollte vielleicht noch hinzufügen, dass ich 20 Jahre alt bin.

@Nisha

Grundsätzlich kann man immer eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen (ob dem stattgegeben wird, ist natürlich eine andere Sache), es ist nur die Frage, wieviel man dafür zahlen will/kann. Aber in deinem Fall, müsste auch das möglich und halbwegs bezahlbar sein.