Ankündigung der Zwangsvollstreckung GEZ. Mitbewohner zahlt schon, muss ich trotzdem Sorge haben?

3 Antworten

Natürlich musst du nicht auch noch zahlen, wenn dein Freund schon für eure Wohnung zahlt. Da hast du in der Vergangenheit fast alles richtig gemacht und dem Beitragsservice den Namen und die Beitragsnummer des zahlenden Freundes mitgeteilt. Die haben dann bei der Verarbeitung aber Fehler gemacht.

Allerdings gibt es wohl ein Problem, dass darin liegt, dass du nicht rechtzeitig gegen einen Festsetzungs-/Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt hast, so dass eigentlich die darin festgesetzten Rundfunkbeiträge rechtskräftig festgesetzt wurden. Danach kommt dann die Mahnung und daran anschließend die Vollstreckungsankündigung samt anschließender Vollstreckung.

Mein Rat: Schreibe an den Geschäftsführer des Beitragsservice, Herrn Dr. Stefan Wolf oder vielleicht noch besser an den Intendanten des WDR, Tom Buhrow. Du wirst sehen, da wird dir geholfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dann mach es jetzt mal per Online Formular. Das wäre nämlich auch der einfachere Weg gewesen als Brief schreiben. Das Formular ist hier:

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/abmelden/

Auf der ersten Seite klickst du an "ich zu einem anderen Beitragszahler ziehe". Im weiteren wirst du dann nach der Beitragsnummer des Mitbewohners gefragt. Damit meldest du dich also ab.

Gleichzeitig würde ich nochmal einen Brief in schicken mit dem Widerspruch der Mahnung. Die Zwangsvollstreckung einfach abzuwarten ist keine gute Idee.

Mareenxx 
Fragesteller
 14.03.2019, 14:52

Vielen lieben Dank! Habe das Formular ausgefüllt und abgeschickt. Wie genau soll ich den Widerspruch schreiben? Einfach, dass schon gezahlt wird? Denn das habe ich ja schon getan, schreibe aber gerne noch einen weiteren, wenn das hilft. Den anderen verschickte ich auch per Einschreiben, um auf der sicheren Seite zu sein.

Renick  14.03.2019, 15:36
@Mareenxx

Auf jeden Fall eine Erklärng dabei, dass für den Haushalt bereits mit der Beitragsnummer ... bezahlt wird. Da ich den Schriftverkehr nicht kenne, weiß ich nicht, ob noch etwas erklärt werden sollte. Ich meine. Aus der Forderung des Beitragsservice muss doch irgend eine Begründung hervor gehen, aus der ersichtlich wird, warum für den Haushalt angeblich noch nicht bezahlt wird. Vielleicht ist der Beitragsservice er Meinung, dass du in einem anderen Haushalt leben würdest als dein Mitbewohner. Ich weiß es nicht, kommt drauf an was in den Briefen steht.

Da für die Wohnung schon gezahlt wird, sind keine Beträge offen. Falls wirklich ein Mahnbescheid kommen sollte, kannst Du dem also guten Gewissens widersprechen.

Aber hoffen wir mal, dass es mit dem letzten Schreiben erledigt ist und sie es jetzt korrekt vermerken.