Zwangsvollstreckung Rundfunkbeitrag - Zahlen oder Widerspruch mit Schufa-Eintrag?
Hallo Leute, eine wichtige Frage zur Schufa bei einer Zwangsvollstreckung!
Nachdem mein Mitbewohner und ich uns strikt gegen das Bezahlen des Rundfunkbeitrages gewehrt haben, musste mittlerweile einer von uns zu einem Zwangsvollstrecker, bei dem der Bayerische Rundfunk ein Vollstreckungsersuchen eingereicht hat (ohne eindeutigen Gläubiger).
Im Brief der Zwangsvollstreckung stand drin, dass wir den offenen Betrag (ca. 400€) in Raten zahlen müssen, da ansonsten eine Offenlegung unserer Finanzen gefordert wird.
Bei Vollstrecker haben wir nochmals(!) Widerspruch einlegen wollen. Daraufhin meint er, das können wir schon machen, aber dadurch würden wir einen Schufa-Eintrag bekommen und es wäre mit mehr Kosten verbunden. Es war nicht mehr die Rede von der Offenlegung der Finanzen, sondern war es plötzlich ein Schufa-Eintrag.
Meine Frage hierzu: Kann / darf der Vollstrecker dies überhaupt machen? Ich habe etwas recherchiert und herausgefunden, dass die Vollstrecker scheinbar meist keine Beamten sondern so etwas wie "Selbständige" sind. Und dass Schufa-Einträge eigentlich nicht vom Gericht oder Vollstreckern beantragt werden. War dies also nur eine leere Erpressung, um uns abzuwürgen?! Auch alle anderen Argumente hat er einfach abgetan oder gesagt er hätte damit nichts zu tun.
Denn demnächst habe ich auch noch einen Termin beim gleichen Vollstrecker. Ich finde es eh schon seltsam, dass wir zwei jeweils einen gesonderten Prozess haben.
Ich hoffe jemand kann mich aufklären, denn ich habe keine Lust für etwas zu bezahlen dass ich 1. nicht sehen will und 2. nicht einmal sehen kann! Was soll das sein? Die legale deutsche Mafia!? -.-
Danke und liebe Grüße an alle!
9 Antworten
Ich habe etwas recherchiert und herausgefunden, dass die Vollstrecker scheinbar meist keine Beamten sondern so etwas wie "Selbständige" sind.
Dann hast du wohl nicht richtig recherchiert. Gerichtsvollzieher sind immer noch Beamte, das ergibt sich u.a. aus § 154 Gerichtverfassungsgesetz.
Es gab Pläne, Gerichtsvollzieher einen ähnlichen Status wie Notaren zu geben, aber das hat sich wohl erledigt bzw. wurde zumindest bisher nicht umgesetzt.
Das hier
bei dem der Bayerische Rundfunk ein Vollstreckungsersuchen eingereicht hat (ohne eindeutigen Gläubiger).
hatte ich übersehen. Wenn der Bayerische Rundfunk ein Vollstreckungsersuchen stellt, dann ist der Gläubiger ziemlich eindeutig - es ist der Bayerische Rundfunk und nicht etwa Radio Eriwan.
Der Gerichtsvollzieher hat die staatliche Aufgabe das Geld einzutreiben. Das er nicht angestellt sondern selbständig ist, hat für dich keine Bedeutung - das ist wie bei einem vereidigten Sachverständigen der ebenfalls in amtlichem Auftrag handelt.
Wenn du die Zahlung verweigerst, wird der GV in dein Vermögen pfänden - in erster Linie Bargeld und Konten mit Guthaben. Wenn das nicht reicht auch Wertgegenstände.
Wenn du nichts hast, wirst du zur Abgabe der Vermögensauskunft (früher Eidesstattliche Versicherung) gezwungen - wenn du das auch verweigerst kommsst du mit Polizeigewalt in Haft.
Die Vermögensauskunft wird bei der Schufa eingetragen.
Deine Einstellung zur Rundfunkgebühr interessiert den GV nicht - dem ist es völlig egal, wofür das Geld ist - er hat seinen amtlichen Auftrag und gut ist.
Wenn du weiter dagegen anstinken willst, musst du dir einen Anwalt nehmen und klagen. Die Klage wird dann für dich kostenpflichtig abgewiesen und der GV kommt wieder.
Seit 2 Jahren ist es völlig irrelevant, ob du irgend ein Gerät hast oder etwas empfangen willst. Einer im Haushalt muss zahlen. Wenn keiner zahlt, bleiben alle zahlungspflichtig. Daher wird gegen jeden von euch vorgegangen.
Erst wenn einer die Zahlung übernimmt, kann sich der andere mit Hinweis auf den Zahler abmelden.
Naja .... so sehr viel später wird das nicht sein. Bei deinem Termin musst du Farbe bekennen - zahlen oder EV und Schufa.
Du hast heldenhaft gekämpft, aber ab jetzt wirds teuer und hat nachhaltige Konsequenzen. Also zahle lieber, bevor dich die Windmühlenflügel schlagen.
so weit würde ich es nciht kommen lassen. Ist es erst beim Gerichtsvollzieher gibts kaum nen weg zurück. Du müsstest den Bescheid nachträglich bekämpfen und da ist die Chance durchzukommen fast gegen 0. Wenn ihr dagegen ankämpfen wollt müsst ihr es machen bevor der Bescheid rechtskräftig wird.
genau klein beigeben ist das beste was man gegen ein ungerechtes System unternehmen kann? Armes Deutschland! Ich werde weiterkämpfen und zur Not auch in den Knast gehen. Dadurch das ihr Schiss habt und zahlt, gebt ihr denen Recht und legitimiert ihr handeln. Weigern sich nur genügend Menschen, dann können wir das System ändern. Das Bedarf Mut und keine Angst vor einem Schufa-Eintrag. Die Schufa - ein wirtschaftliches privates Unternehmen, dass Daten über jeden sammelt und damit nicht nur unmengen Geld verdient sondern auch noch Macht über dich und dein Leben bekommt - in welcher Welt leben wir? Und ihr alle macht mit...
Dadurch das ihr Schiss habt und zahlt, gebt ihr denen Recht und legitimiert ihr handel
Das Handeln wird bereits durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag legitimiert, der Gesetzeskraft hat, sowie durch diverse andere Gesetze.
Das er nicht angestellt sondern selbständig ist, hat für dich keine Bedeutung
Zumal das nicht einmal stimmt. Zur Zeit sind Gerichtsvollzieher noch Beamte.
Leider habt ihr euch nicht korrekt gewehrt, wenn der Gerichtsvollzieher da ist bedeutet das das ihr den rechtsweg nicht oder nicht korrekt beschritten habt wodurch ein rechtskräftiger Bescheid besteht. Für das was der Gerichtsvollzieher will der Tipp: zahlen.... es ist zu spät.
Für künftige Forderungen gilt folgendes:
Wenn die GEZ einen Bescheid schickt (gemeint damit ist ein echter Bescheid, darauf steht das Wort Bescheid, die ausstellende Stelle (z.B. NDR, WDR, SWR usw) sowie eine aufgedruckte rechtsbehelfsbelehrung (die bitte genau lesen) könnt ihr widerspruch einreichen. Dieser ist zu begründen. Wird dieser Abgelehnt könnt ihr vor dem Verwaltungsgericht klage einreichen. Dies ist der einzige rechtskonforme weg gegen das ganze vorzugehen. Begründungen gibt es einige, welche ihr die größten Erfolgsaussichten einräumt müsst ihr selbst entscheiden. Wichtig ist das auch zu machen und die Fristen einzuhalten.
ihr habt beide unglaublich dumm gehandelt. einer sollte recht zügig beim beitragsservice anrufen und sich abmelden und der andere endlich beginnen zu zahlen. wie ihr euch dazu einigt ist eure private sache. einer muss aber zahlen. den schufaeintrag werdet ihr mittlerweile beide haben und das ist auch normal, da ihr eine schlechte zahlungsmoral habt.
die ganzen widersprüche könnt ihr euch sparen, die werden alle abgelehnt, auch die beim gerichtsvollzieher. ob du lust hast zu zahlen oder nicht, interessiert keinen. du hast die pflicht es zu tun und wenn du es nicht tust, dann wird gepfändet.
Das sehe ich anders. Als "dumm gehandelt" sehe ich eher jemanden, der so etwas kommentarlos aktzeptiert, aber naja...
Dein Widerspruch wird wohl kaum etwas nützen. Er wird abgelehnt werden. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag ist die Rundfunkgebühr von jedem Haushalt einmal zu zahlen, egal ob man ein Gerät hat. Du kannst nur versuchen gegen die Rundfunkgebühr zu klagen, allerdings sind die Erfolgschancen sehr gering. Es gibt mittlerweile auch Gerichtsurteile zur Rundfunkgebühr. Zusammengefasst lautet das Urteil: Alle Klagen wurden von den Gericht abgewiesen. http://www.rechtsindex.de/urteile/rundfunkbeitrag
Ihr habt keine Chance mehr als zu zahlen oder den Gerichtsvollzieher pfänden zu lassen. Wenn ihr nichts habt, dann mußt ihr eine Vermögensauskunft leisten. Dieser wird sehr wahrscheinlich beim nächsten Termin passieren. Bei einer Weigerung droht euch sogar Beugehaft, d.h. Der Gerichtsvollzieher darf einen zivilen Haftbefehl von einem Richter anfordern und euch von der Polizei festnehmen lassen und euch in den Knast bringen. Der Gerichtsvollzieher ist berechtigt und verpflichtet einen Vermögensauskunft mit allen Folgen an die Schufa zu melden. Außerdem seid ihr verpflichtet bei der Vermögensauskunft die Wahrheit zu sagen, d.h. wenn ihr lügt und es rauskommt, dann seid ihr in einem Strafverfahren.
Okay, sehr ernüchternde Worte...
Für uns hat sich das so angehört: "Wenn du widersprichst, verpasse ich dir einen Schufa-Eintrag, ich hab nämlich kein Bock mehr auf den Mist." Deswegen wollte ich fragen, ob das rechtens ist.
Aber wenn ich dich richtig verstehe, dann bekommen wir diesen Eintrag erst später im Laufe der Vermögensauskunft.einen Eintrag.
Danke für deine Hilfe :)