Beitragsservice und westdeutscher Rundfunk Köln?

2 Antworten

Der Beitragsservice ist unselbständiger Teil des Westdeutschen Rundfunks (im Übrigen genauso hinsichtlich aller anderen Landesrundfunkanstalten), er zieht für diesen den Rundfunkbeitrag ein. Da der Beitragsservice aus diesem Grund nicht rechtsfähig ist, kann er keine Festsetzungsbescheide erlassen. Das muss die Rundfunkanstalt selbst tun.

Es ist vollkommen klar, dass die Zeiträume der Festsetzungsbescheide andere Zeiträume (neuere) ausweisen, als die Ankündigungen der Zwangsvollstreckung (die wieder der Beitragsservice machen kann). Die Zwangsvollstreckung kann nur aus früheren Festsetzungsbescheiden erfolgen, hinsichtlich derer auch noch eine zwischenzeitliche Mahnung ergangen sein muss. Die Mahnung erfolgt ca. 6 Wochen nach der Festsetzung.

Wenn du dir also die jeweiligen Zeiträume auf der Vollstreckungsankündigung anschaust, beziehen sich diese auf frühere Zeiträume als die aktuellen Festsetzungsbescheide. Für die neueren Festsetzungsbescheide wirst du also noch Mahnungen erhalten und dann auch die Vollstreckungsankündigung.

Du solltest es tunlichst nicht auf die Vollstreckung ankommen lassen, weil natürlich zu der ohnehin schon bestehenden größeren Schuld auch noch die nicht unerheblichen Vollstreckungskosten dazu kommen.

man frage nach - der Rundfunkbeitrag zieht nur einer ein: https://www.rundfunkbeitrag.de/ was da noch der WDR zu suchen hat, erschliesst sich nun mal gar nicht. Es sei - du hast nen kostenpflichtigen Download getätigt