Gez Zwangsvollstreckung, Kein Einkommen?

9 Antworten

Hallo, manche Antworten sind so daneben, unglaublich. Warum schreibt Ihr wenn Ihr keine Ahnung habt. Die GEZ braucht keinen Titel sondern läßt über die Gemeinden-Städte vollstrecken. Auch ist natürlich keine Zwangsräumung möglich, eine Zwangsräumung ist nur aus einem Räumungsurteil oder einem Zuschlagsbeschluß des Amtsgerichts (Versteigerungsgericht) möglich. Einen solchen kann die GEZ nicht erhalten, da Sie nicht VErmieter der von Dir gemieteten Wohnung ist. Andere Antworten sind korrekt. Befreiung hättest Du beantragen müssen, auch kann es sein, dass die für die GEZ bauftragte Stadt den Gerichtsvollzieher beauftragt, die die VAK (früher EV-Eidestattliche Versicherung) abzunehmen. Wenn Du  nicht zahlen kannst, wirst Du diese wohl abgeben müssen.

Gruß, ein OGV

Gez ignoriert

GEZ gibt es seit dem 01.01.2013 nicht mehr. Meinst du den AZDB? Wenn du in einer Wohnung lebst, für die schon ein Beitrag entrichtet wird, wärst du auch drum rum gekommen.

dass ich in einer Ausbildung bin und kein Einkommen habe.

Wenn du BAB beziehst hättest du einen Antrag auf Befreiung stellen können (§ 4 RBStV). Hast du nicht, also musst du zahlen.

Kein Einkommen glaube ich dir auch nicht. Du wirst dich kaum aus Mülleimern ernähren und du wirst auch irgendwo wohnen.

Trotzdem bekam ich immer weiter Mahnungen.

Da muss auch ein Beitragsbescheid dabei gewesen sein. Ein Bescheid den du 30 Tage unbeantwortest lässt, ist bestandskräftig und kann vollstreckt werden.

Nun bin ich total in Panik, was passiert nun, muss ich sehr viel Geld zahlen?

Du wirst dann wohl in absehbarer Zeit besuch von einem Gerichtsvollzieher bekommen, der schaut, was er bei dir pfänden kann, er hat ja 30 Jahre Zeit.

Ist nichts zum pfänden da, wird er dir die Vermögenauskunft abnehmen (früher Eidesstattliche Versicherung).

Weigerst du dich deine Vermögensverhältnisse offen zu legen, kann gegen dich Haftbefehl ergehen.

Machst du falsche Angaben, ist das eine Straftat.

so er bab bezieht, kann er sich  noch  immer auf antrag rückwirkend befreien lassen.

@gnarr

Er erhält wohl BAFöG, also kann er sich befreien lassen.

Wie darf man das verstehen, kein Geld? Von was lebst Du? Von Luft und Liebe? GEZ wird vierteljährlich gezahlt. Hast Du die Zahlung ignoriert? Wenn ja, kommt Einiges auf Dich zu was die Zahlung betrifft.

Bafög, Unterhalt, Kindergeld

@Aneja

Bafög

Dann hättest du einen Antrag auf Befreiung stellen können!

Beim Bewilligungsbescheid gibt es extra ein Schreiben welches dem Befreiungsanstrag beigefügt wird.

Damit hättest du dir den ganzen Rotz ersparen können!

Inwieweit eine Befreiung rückwirkend möglich ist, müsste ich selber nachsehen.

Die GEZ mahnt nur mit vielen bunten Briefen jahrelang ab. In der Regel geht die GEZ auch nicht vor Gericht um Ansprüche geltend zu machen (zu kostspielig bei millionen Schuldnern) außer das die Summe immer größer wird und dann kaum noch abzubezahlen ist passiert da erstmal nichts.

Neuerdings je nach Wohnort mahnt dich die jeweilige Stadt/Ordnungsamt ab, aber auch dort wird in der Regel kein gerichtlicher Mahnbescheid bzw ein Vollstreckungsbescheid durchgesetzt. Er wird zwar erwirkt aber nicht durchgesetzt.

Selbst wenn es zu einer Zwangsvollstreckung kommt haben 90% der Betroffenen nicht zu befürchten Tv Playstation Aquarium oder auch sonstige alltägliche Dinge werden nicht gepfändet sofern diese Dinge nicht besonders wertvoll sind und der Erlös die geforderte Summe nicht deckt.

Ich würde entweder die Kosten zahlen notfalls in Raten oder einfach ohne festen Wohnsitz melden dann musst du auch keine GEZ zahlen hast unter Umständen anderswo dafür Probleme

weitere Tipps findest du hier:

http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Netzwerk-Nichtrecherche/Tips-fuer-den-GEZ-Boykott/posting-2172159/show/

alles gute

Kann ich der letztendlichen Zwangsvollstreckung( Jemand steht vor meiner Tür) jetzt noch umgehen? Wenn ich schnell das Geld irgendwie zahle? Ich habe schrecklich Angst vor einer  Zwangsvollstreckungsgebür oder schufe einträgen

@Aneja

schufa einträge sind nicht der hit aber wenn du nicht vor hast in naher zukunft einen kredit zu ziehen kann dir deine schufa erstmla egal sein.... auch bei mietverträgen wird gezielt nach mietschulden geguckt nicht nach einer unbezahlten rechnung

du kannst natürlich jederzeit die summe zahlen alternativ dich an den OGV obergerichtsvollzieher deines bezirks wenden (der freut sich über jeden freiwilligen) und da eine ratenzahlung vereinbaren

wie gesagt zwangsvollstreckung hört sich brutal an aber da kommt dann meist nur der OGV (höchstens noch mit nem praktikanten) und guckt einmal in deine bude ob du nicht doch 3 fernseher hast und zwei macbooks usw.... wenn er nichts sieht (meistens gucken die nichtmal in die schränke) dann musste drei vier zettel unterschreiben und hast erstmal deine ruhe mehr passiert nicht 

der nachteil du bist im schuldnerverzeichniss deines amtsgerichts öffentlich vermerkt (da steht dann das du einen offenbarungseid abgegeben hast aber ausser ein paar rentner interessiert das eigentlich keinen) 

die ausnahme ist die bank bei der du vielleicht einen kredit willst

handyvertrag und alle anderen leistungen auf kreditbasis da wirst du eventuell kleinere probleme bekommen, aber sollte die GEZ sache das einzige sein was du offen hast ist sogar das für viele mittlerweile auch noch okay

du kannst jederzeit nach §34 bundesdatenschutzgesetzt einmal im jahr eine kostenlose schufaauskunft schriftlich beantragen direkt bei schufa

dort steht dein score wert (nur der zählt)

wenn dein score wert eh im keller ist dann macht die GEZ djetzt die kuh auch nicht dicker

@ProfDrPrivDoz

Es ist sehr beruhigend das du dich mir widmest vielen dank, ich würde es aber nicht weiter ignorieren können, dafür fehlen mir die Nerven. Wenn ich den benötigten Betrag zahle, bin ich danach schuldenfrei ohne Schufa? Oder ist so eine "Zwangsvollstreckung" wenn auch nur mit 2 Zwergen eine langfristige Sache an meiner Backe. Ich wollte nämlich nen Bildungskredit beantragen aus Geldmangel

@Aneja

statt einen bildungskredit solltest du versuchen eine bildungsgutschein zu beantragen!

der auftritt der zwerge ist schmerzlos und (für die) ihr täglich brot musst dich also höchstens vor dir selbst schämen wenn du es musst....

wenn die gläubiger also GEZ oder stadt einen rechtswirksamen Titel zur Pfändung gegen dich haben und du bezahlst nachweislich die gesamte geforderte Summe bist du rechtlich schuldenfrei.

vom hals hast du die aber erst wenn du nach dem bezahlen den titel schriftlich anforderst. der wird dir dann zugeschickt und du vernichtest ihn oder bewahrst ihn auf....

wenn ein titel erwirkt wurde und du hast bezahlt stehst du trotzdem teilweise bis zu 3 jahre in der schufa damit 

du kannst die löschung aber auch durch vorlage der zahlungsnachweise und des titels schon eher beantragen

einen bildungsgutschein bekommst du in der regel sofort, wenn du den sachbearbeiter genau schildern kannst wie du dir deine zukunft vorstellst und allgemein einen zuverlässigen eindruck vermittelst,die meisten bekommen keinen weil die reinkommen und nichts mit sich selbst anzufangen wissen

also probier das mit dem gutschein und zahl das was du kannst nützt nichts wenn du all dein geld da reinpumpst und am ende woanders wieder was offen hast 

siehs so bei der GEZ ist das kind eh schon im brunnen gefallen

nicht das jertzt strom oder handy dazukommen weil du alles geld da reinballerst und du am ende wegen GEZ handy und strom dran bist....

@ProfDrPrivDoz

Wie hoch können die Kosten sein die durch die Zwangsvollstreckung auf mich zukommen? Weißt du das?

@Aneja

Beispiel:

beträgt die summe z.b 2500 Euro, werden für den erlass des mahn- bzw. vollstreckungsbescheides erst einmal nur ca. 40,00 Euro fällig. bei einem einem echten Gerichtsprozess, schlägt dieser mit ca. 200 Euro zu Buche.

also in der regel kommen beim ogv nach abnahme der vermögensauskunft und erstmaligem antanzen um die 65€ zusammen

also recht überschaubar je öfter der OGV antanzen muss und anrufen usw umso teurer wirds am einfachsten ist das du mit der GEZ direkt eine ratenzahlungsvereibarung machst....

vordrucke dazu gibts im internet zu dann schnell den OGV anrufen und darüber informieren das du den betrag in raten abzahlen darfst du musst nämlich an den OGV zahlen nichtmehr an die GEZ 

das ist am einfachsten statt alles auf einmal zu zahlen wenn einer titel erwirkt wurde also ein vollstreckungsbescheid ist die nummer durch dann bist du schon in der schufa ob du jetzt direkt alles zahlst oder in raten kann es wie oben erwähnt unter umständen länger dauern bist du bei der schufa damit raus bist


@ProfDrPrivDoz

Ok alles klar dann rufe ich morgen an und frage ob ich den titel an der backe habe und wie ich zahlen kann

@Aneja

hast du einen gelben umschlag erhalten mit einem grau weißen in ungewöhnlichem format gedruckten schreiben und der überschrift :vollstreckungsbescheid des amtsgerichts deines bezirks bekommen? wenn nicht hast du einen mahnbescheid in gelben umschlag bekommen?

wenn du beides noch nicht erhalten hast dann bedeutet dass das die GEZ eventuell gerade dabei ist einen Titel gegen dich zu erwirken in diesem Fall würde eine Einmalzahlung alles sofort beenden

hast du post vom OGV bekommen? wurdest du zu abgabe der eidesstattlichen versicherung bestellt? 

wenn alles mit nein zu beantworten ist zahle so schnell es geht den gesamtbetrag und du bist raus aus der nummer

@ProfDrPrivDoz

Nein, noch garnix. Alles klar, ich zahl sofort alles und ruf morgen da an

@ProfDrPrivDoz

schufa einträge sind nicht der hit aber wenn du nicht vor hast in naher zukunft einen kredit zu ziehen kann dir deine schufa erstmla egal sein.... auch bei mietverträgen wird gezielt nach mietschulden geguckt nicht nach einer unbezahlten rechnung

Das ist ein mieser Hinweis. 

Schufa hat heute fast überall Gewicht, angefangen bei Handyverträgen, Bankgeschäften ( Kreditcard ), Ratenkäufe, Mietverträge....bis hin zu Versicherungen. 

Schon in dem Alter sollte man einen neg. Schufa Eintrag stets vermeiden. 

@user8787

schufa einträge sind nicht der hit

Öffentlich-rechtliche Forderungen wie z.B. der Rundfunkbeitrag werden nicht der Schufa gemeldet.

Neuerdings je nach Wohnort mahnt dich die jeweilige Stadt/Ordnungsamt ab

Die mahnen nicht nur, die vollstrecken auch.

aber auch dort wird in der Regel kein gerichtlicher Mahnbescheid bzw ein Vollstreckungsbescheid durchgesetzt.

Ein Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid ist bei öffentlich-rechtlichen Forderungen wie dem Rundfunkbeitrag nicht erforderlich.

Selbst wenn es zu einer Zwangsvollstreckung kommt haben 90% der Betroffenen nicht zu befürchten

Die zahl erscheint mir etwas hoch gegriffen. Man kann bekanntlich auch Arbeitseinkommen und Bankkonten pfänden.

@PatrickLassan

ja mag sein aber wer nichtmal die 17euro monatsbeitrag hat der auch keon guthaben auf dem konto...

In der Regel geht die GEZ auch nicht vor Gericht um Ansprüche geltend zu machen

Müssen sie ja auch nicht. Die Beitragsbescheide sind nach Verwaltungsrecht vollstreckbar

Neuerdings je nach Wohnort mahnt dich die jeweilige Stadt/Ordnungsamt
ab, aber auch dort wird in der Regel kein gerichtlicher Mahnbescheid bzw
ein Vollstreckungsbescheid durchgesetzt. Er wird zwar erwirkt aber
nicht durchgesetzt.

Da bist du aber unvollständig informiert. Natürlich wird die Vollstreckung auch durchgesetzt.

Ich würde entweder die Kosten zahlen notfalls in Raten oder einfach ohne festen Wohnsitz melden

Und wie soll das gehen?

weitere Tipps findest du hier:

Nein, dort steht nur rechtsirriger Müll von irgendwelchen Wichtigtuern, die nicht mal die einfachsten Grundlagen unseres Rechtssystems verstehen.

@franneck1989

Das fängt gleich mit dem 'Klassiker' an:

Eine Zwangsanmeldung gibt es nicht. Verträge beruhen auf *zwei*
*übereinstimmenden* Willenserklärungen. Eine einseitige Zwangsanmeldung kann es daher nicht geben.

Derjenige, der das geschrieben hat, kennt offensichtlich nicht den Unterschied zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht. Der Rundfunkbeitrag wird aufgrund eines Staatsvertrags erhoben, der Gesetzeskraft hat. Der Rest ist auf ähnlichem Niveau.

Bitte, tut Euch selbst einen Gefallen und kommt von der Bezeichnung GEZ runter. Die GEZ gibt es nicht mehr! Es gibt den sogenannten Rundfunkbeitrag, den jeder Haushalt zu leisten hat, um die informationelle Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu gewährleisten.

Klar, früher hat die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) die Gebühren eingezogen. Aber seit 01.01.2013 ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice dafür zuständig.

Ich kann nur dringendst davon abraten, sich diesen Quatsch des beigefügten Links unter "weitere Tipps findest Du hier:" durchzulesen und danach zu handeln. Diese Auffassungen sind vollkommener Unsinn und entbehren jeglicher rechtlicher Grundlage, weil die Leute, die sich vermeintlich mit dieser Materie befassen, keine Ahnung von Rechtsgeschichte, dem Rechtssystem, juristischer Methodenlehre und der daraus folgenden Anwendung von geltenden Gesetzen haben.

@Hasenmann81

Vielen dank für euren Rat, ich finde auch das man den Beitragsservice ernst nehmen sollte. Ich habe angerufen, die Situation wird nochmal überprüft, nötige Papiere per Einschreiben geschickt, das Geld gezahlt. Bekomme ich nun doch ne Schufa, kann ich es nun auch nicht mehr ändern. 

In der Regel geht die GEZ auch nicht vor Gericht um Ansprüche geltend zu machen

Die Landesrundfunkanstalten sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die müssen nicht vor Gericht gehen.

Die senden einen Beitragsbescheid beweisbar, dies ist ein Verwaltungsakt und wenn darauf nach 30 Tagen kein Widerspruch eingeht oder gezahlt wird, ist der Bescheid bestandskräftig und kann vollstreckt werden.

Wo soll da jetzt ein Gericht ins Spiel kommen?

Neuerdings je nach Wohnort mahnt dich die jeweilige Stadt/Ordnungsamt ab, aber auch dort wird in der Regel kein gerichtlicher Mahnbescheid bzwein Vollstreckungsbescheid durchgesetzt.

Nochmal:

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt nicht den Bestimmungen des BGB oder ZPO zur Vollstreckung.

Deine falschen Informationen sind für den Fragesteller durchaus gefährlich!

ob du in ausbildung bist ist völlig egal. du musst den rundfunkbeitrag zahlen. wenn du weiter deiner pflicht nicht nachkommst, wird der gerichtsvollzieher vorbei kommen u. zwangsvollstrecken. negative schufaeinträge auf dem fuß, wenn du die nicht schon hast.

stelle einen antrag auf befreiung wenn du bab oder bafög beziehst. oder einen antrag auf härtefall. dem fügst du deine gesamten einkommensunterlagen bei und wirst bei bedürftigkeit befreit. wenn dem nicht stattgegeben wird, musst du zahlen. befreiung ist auch rückwirkend mgl. bis zu drei jahre.