Anklage oder Strafbefehl?

4 Antworten

Hi,

Anklage bedeutet dass du angeklagt wirst und eine Gerichtsverhandlung stattfindet, am Ende entscheidet ein Richter über das Strafmaß. Bei einer Verurteilung trägst du auch alle Kosten der Verhandlung.

Ein Strafbefehl stellt die Staatsanwaltschaft aus und wenn du die Strafe annimmst, ist der Fall damit erledigt.

Wird Anzeige erstattet, gibt es -abhängig vom Grund der Anzeige- folgende Möglichkeiten:

  • Im günstigsten Fall wird das Verfahren eingestellt, dann passiert gar nichts mehr
  • Es erfolgt ein Strafbefehl - Gerichtliche Entscheidung nach Aktenlage ohne mündliche Verhandlung
  • Anklage - Verhandlung vor Gericht

Hallo 1Jacky23,

nicht in jedem Fall muss sich der Beschuldigte eines Strafverfahrens als Angeklagter in einer öffentlichen Verhandlung vor einem Richter verantworten, sondern die Staatsanwaltschaft hat zwei Möglichkeiten:

  1. sie erhebt öffentliche Klage und der Beschuldigte muss sich als Angeklagter vor dem Richter verantworten oder
  2. sie stellt den Antrag, auf eine öffentliche  Verhandlung zu verzichten und dem Beschuldigten das Strafmaß per Strafbefehl zuzustellen.

Die Zulässigkeit des Strafbefehls richtet sich nach folgender Rechtsgrundlage:

§ 407 StPO - Zulässigkeit

(1) Im Verfahren vor dem Strafrichter und im Verfahren, das zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehört, können bei Vergehen auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft die Rechtsfolgen der Tat durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet. Der Antrag ist auf bestimmte Rechtsfolgen zu richten. Durch ihn wird die öffentliche Klage erhoben.

(2) Durch Strafbefehl dürfen nur die folgenden Rechtsfolgen der Tat, allein oder nebeneinander, festgesetzt werden:

  • 1. Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Verfall, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung,
  • 2. Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der die Sperre nicht mehr als zwei Jahre beträgt,
  • 2a. Verbot des Haltens oder Betreuens von sowie des Handels oder des sonstigen berufsmäßigen Umgangs mit Tieren jeder oder einer bestimmten Art für die Dauer von einem Jahr bis zu drei Jahren sowie
  • 3. Absehen von Strafe.

Hat der Angeschuldigte einen Verteidiger, so kann auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr festgesetzt werden, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

(3) Der vorherigen Anhörung des Angeschuldigten durch das Gericht (§ 33 Abs. 3) bedarf es nicht.

Bei Jugendlichen ist nach dem Jugendgerichtsgesetz allerdings kein Strafbefehl möglich und sie müssen sich insofern das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft nicht eingestellt wurde in einer nichtöffentlichen Verhandlung vor dem Richter verantworten.

Schöne Grüße
TheGrow

Einen Strafbefehl gibt es, wenn NACH ANKLAGE die SChuld bewiesen wurde... ;-)

uni1234  20.01.2017, 17:55

Einen Strafbefehl gibt es alternativ zur Anklage. Durch einen Strafbefehl wird zudem nicht die Schuld bewiesen.