Wenn man einen Strafbefehl erhalten hat und der nach Widerspruch gegen Geldauflage eingestellt wird, ist es ratsam zu bezahlen oder eher nicht?

6 Antworten

moin,

kurz gesagt: die StA hat dir einen Strafbefehl geschickt (= verkürztes verfahren), weil sie davon überzeugt war, dass du eine Nötigung begangen hast.

du rufst danach an, klärst die Situation. Und die StA schickt dir die Einstellung des Verfahrens gegen Auflage. NICHT weil sie davon überzeugt bist, dass du unschuldig bist. Die Sache ist nur zu gering um damit einen Richter zu befassen. Und du hast ja quasi dich geständig eingelassen.

das heißt obwohl du den Sachverhalt berichtigt ist, ist die StA immer noch der Auffassung, dass was du gesagt hast, erfüllt den Tatbestand der Nötigung.

ich würde sagen ohne qualifizierte Hilfe kommt du nicht besser aus der Sache raus.

Deine Aussage ist ein bischen wischiwaschi. Ich habe das aber nicht gesagt was den Straftatbestand der Nötigung erfüllt, das ist das Problem.

@lachs4709

Was verstehst du denn an meiner Aussage nicht? Die StA geht von Sachverhalt A aus und bestraft dich (1600€).

Du berichtigst das, sodass die StA nunmehr von Sachverhalt B ausgeht. Und selbst Sachverhalt B (DEINE berichtigte Version) führt die StA zu dem Ergebnis, dass DENNOCH eine Atraftat vorliegt. Es spielt also keine Rolle ob du dieses „NICHT“ gesagt hast oder nicht. Für die StA erfüllt es dennoch den Tatvorwurf. Oder sie glauben deiner Schilderung nicht.

Hallo Lachs4709,

scheinbar ist alles in Ordnung, wenn du die Geldauflage zahlst (1000 Euro). Zahlst du nicht, greifen die vorherigen Regularien (1600 €). Mein Rat: Zahle die 1000 Euro und du bist die Sache los.

Lieben Gruß
clown999

Aber wer muss beweisen wenn ich nicht bezahle? Wenn es Aussage gegen Aussage ist und die angebliche Nötigung telefonisch war und offensichtlich etwas falsch verstanden wurde. Muss der bewesien der genötigt wurde oder muss der beweisen der jemanden anzeigt wegen Nötigung?

@lachs4709

Es steht in diesem Sinne nicht „Aussage gegen Aussage“, da die StA dich anklagt. Die genötigte Person ist Zeuge. Wenn der Richter dem Zeugen glauben schenkt wird er dem Antrag der StA folgen. Ob das Opfer etwas deiner Meinung nach nur falsch verstanden hat, kommt es bei der Nötigung nicht drauf an. Es kommt darauf an, ob das Opfer sich zu einem tun, dulden oder unterlassen durch deine Aussage gezwungen sah. Dazu können auch Missverständnisse zählen.

@EphraimUlk

Aha. So ist das also.

Warum hat die Gegenseite die mich anzeigte einfach aufgelegt? Warum hat sie sich nicht vergewissert und zurückgerufen? Deine Logik überzeugt mich ehrlich gesagt überhaupt nicht.

Also gezwungen sah sie sich überhaupt schon aus diesem Grunde nicht, da sie ja die Anzeige gegen mich nicht einstellte.

@lachs4709

Meine Logik muss dich auch nicht überzeugen. Du bist derjenige, der hier auf 1000 € festhockt. Dann schließe ich mich mal den anderen an und sage: wenn dir meine Logik nicht passt, dann vertrau auf deine eigene (die dich ja schon ersichtlich weit gebracht hat) oder auf die eines Anwalts.

Willst Du es von der Backe haben dann bezahle die 1.000 Euro.

Willsr Du das Ganze von einem Richter klären lassen dann bezahle nicht.

Nur bedenke dann brauchst du einen Anwalt und es ist wahrscheinlich das Du dann mehr bezahlen mußt. Denn wenn du verlierst zahlst Du neben der Strafe auch noch die Verfahrenskosten.

Er braucht keinen Anwalt. Ein RA kann ratsam sein, benötigt wird er aber nicht. Zumindest nicht für den Kleinkram wie Nötigung.

Wo steht das, dass ich einen Anwalt brauche?

@lachs4709

Warscheilich nirgendwo so richtig. So weit ich weiß ist aber nur die 1. Instanz beim Arbeitsrecht wirklich völlig Anwaltsfrei. Wie es im Strafecht ist keine Ahnung. Jedenfalls gibt es so was wie Kleinkram vor Gericht nicht. Das mit dem Kleinkram würde ja schon mit dem Stafbefehl abgehandelt.

@ch62718ris

Im Arbeitsrecht ist es ohnehin ratsam auf einen Anwalt zu verzichten, da hier jeder seine Kosten selbst trägt. In der 1. Instanz braucht man nie einen Anwalt, egal ob Arbeitsrecht oder Strafrecht oder anderes Recht.

@ch62718ris

Der Srafbefehl wurde ja gegen Geldbuße zurückgenommen.

Wenn du gegen den Strafbefehl ablehnst, kommt es zwingend zu einer Gerichtsverhandlung !

Und wer muss da beweisen?

@lachs4709

Das Gericht muss dir die Schuld nachweisen, allerdings reicht es, wenn sie von der Schuld überzeugt ist , beispielsweise bei einer glaubwürdigen Zeugenaussage. Versuch es, wenn du wirklich unschuldig bist. Leg Einspruch ein aber mit Anwalt, den Anwalt musst du nur zahlen solltest du verurteilt werden.

@lachs4709

Das telefoniert wurde lässt sich zumindest schon mal beweisen...

@guest8974

Warum dann mit Anwalt? Der Anwalt kann auch nichts anderes schreiben, als das, was ich ihm sage. Dann kann ich mir 1000 Euro sparen du schlaukopf.

@guest8974

Dann ist es doch sicherer ohne Anwalt, wenn der Anwalt auch 1000 Euro kostet.

@guest8974

Also ist das dann eine Art Nötigung wenn das Gericht nur von der Schuld überzeugt sein muss, d.h. man kann auch nicht in Berufung gehen?

Wie ist das Szenario der Nötigung ? Ohne den Sachverhalt zu kennen können wir dir auch nicht helfen.

Ich habe einen Strafbefehl bekommen. Zunächst wusste ich nicht um was es geht weil Nötigung stand mit meiner Heimatadresse. Ich befand mich aber ganz wo anders. Folglich habe ich das Schreiben wieder zurückgeschickt und drauf geschrieben, dass ich nicht weiß um was es geht.

Und zwar habe ich mich beschwert über die Polizei weil sie mich angehalten hat wegen angeblichen Handyverstoß. Tatsächlich habe ich über bluetooth telefoniert und aus der Armlehne ein TEMPO geholt und musste mein Handy auf den Beifahrersitz umlegen, weil es oben drauf gelegen ist. Ich habe dann gesagt, dass ich mich über ihren Vorgesetzten beschweren möchte und habe auch mein Handy im Navi-Display gezeigt und ihn das garnicht interessierte.

Der Vorgesetzte hat mich dann angerufen. Ich konnte ihn kaum verstehen wegen Rasenmäher und Autos. Ich habe ihm auch nochmals gesagt, dass ich das Handy nicht benutzt habe und ein Umlegen erlaubt ist. Er hat dann gemeint, dass ich doch nicht telefoniert habe aber drauf geschaut hätte und er eine Anzeige machen werde und das Gericht letztendlich entscheidet, ob ich es benutzt habe. Ich habe ihm dann gesagt, dass ich mich auch nicht umbringen werde wenn die Anzeige nicht zurückgenommen wird.

Die Staatsanwaltschaft hat mich dann angeschrieben, dass der Polizist gesagt hat, dass ich mich umbringen werde, wenn die Anzeige nicht zurückgenommen wird und dies Nötigung darstellt und ich bekam dann einen Strafbefehl von 1600€.

Ich habe dann die Staatsanwaltschaft angeschrieben und erklärt, dass ich gesagt habe, dass ich mich auch nicht umbringen werde wenn die Anzeige nicht zurückgenommen wird. Also das genaue Gegenteil von dem was mir vorgeworfen wird.

Jetzt wurde der Strafbefehl gegen mich gegen eine Geldauflage von 1000€ eingestellt. Aber warum soll ich die Geldauflage bezahlen, wenn ich niemanden genötigt habe?

Was würdet ihr machen, bezahlen oder nicht?                 

@lachs4709

Zeugenaussage Polizei, keine Chance, außer du weißt das Gegenteil nach. Wo ist das denn Nötigung, du drohst doch nicht, ihm etwas zu tun sondern dir selbst, das kann doch ihm sche** egal sein. Ich würde dagegen angehen weil es keine Straftat ist dieser Satz, selbst wenn man von dem ausgeht, dass du gesagt hast du willst dich umbringen. Nötigung : jmd anderem mit einem empfindlichen Übel drohen, und nicht dir selbst drohen ?!

@guest8974

Er hat dann auch noch gesagt, dass ich Amok laufen würde. Hat dann aber unmittelbar danach aufgelegt als ich gesagt habe, dass ich mich auch nicht umbringe. Ansonsten ist deine Antwort gut und richtig, sehe ich auch so.

@guest8974

Der Tod ist natürlich immer ein empfindliches Übel, unabhängig davon um wessen Leben es geht.