Kennzeichenmissbrauch und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz?
Ich bitte um Antworten von Leuten die sich mit dem Recht gut auskennen. Was erwartet eine nicht vorbestrafte Person, die diese Straftaten an einem Auto begeht und bei der Polizei alles zugibt? Ein Strafbefehl oder eine Anklage?
5 Antworten
Das sind zwei verschiedene Verstöße, die aber zu einer Straftat zusammen gefasst werden.
Da wird wohl ein Strafbefehl kommen. Außerdem einen Punkt in Flensburg
Das bestimmt alleine die Staatsanwaltschaft. Und "unnötige Kosten für den Staat" entstehen dadurch nicht. Die zahlst du ganz alleine.
Nicht zwingend. Wenn der Staatsanwalt eine schlechten Tag hat, und der Fall ist Nummer 28 auf seiner Liste, kann es auch zur Anklage kommen. Und wenn der Richter auch genervt ist, weil er schon wieder so einen Fall abzuurteilen hat, kann es auch eine Freiheitsstrafe geben anstatt einer Geldstrafe. Außerdem kostet eine Hauptverhandlung dem Staat nichts, das zahlt der Verurteilte.
Er hat auch sofort alles zugegeben und hatte vorher nie Probleme mit der Polizei
Ändert nichts daran an dem was er gemacht hat.
Eine Anklage.
Verstoß gegen §22 StVG (Kennzeichenmissbrauch) ist ein Straftatbestand
Ahndung von Straftaten ist immer richterliche Einzelantscheidung.
Fälle die mir bekannt sind lagen um die 30 Tagessätze
Was will er denn da zugeben, er ist doch bereits überführt.
§ 22 STVG belegt Kennzeichnmißbrauch mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
§ 6 Pflichtversicherungsgesetz belegt fahren ohne Pflichtversicherung ebenfalls mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Zusätzlich kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter gehört.
Was im Endeffekt in deinem Fall dabei rumkommt, hängt von der Laune der Staatsanwaltschaft, dem Richter und dem Können des Rechtsanwaltes ab.
Wie alt ist denn die Person?
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Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe.
Wenn der Staatsanwalt einen guten Tag hat, belässt er es bei einer Geldstrafe von 90 TS. Dann gibt's vermutlich einen Strafbefehl.
90 TS?!? Zieh mal 60 ab, dann passt das.
das dachte ich mir auch gerade, 90 ts ist doch die höchste Geldstrafe
Nein, 360 TS sind die Obergrenze (§ 40 (1) StGB).
90 TS sind die Obergrenze für "gerade noch nicht vorbestraft".
Du hast in Deinen vorherigen Fragen alle relevanten Informationen erhalten.
Wie das Verfahren letztendlich ausgehen wird, kann Dir hier garantiert niemand beantworten - denn auch hier sitzen keine Hellseher.
Also sieht man eher von einer Anklage ab? Es sind ja nur unnötige Kosten für den Staat oder?