Warten auf Strafbefehl - Gang zum Gericht schon sicher?

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Hallo Hitchhiker1981,

der Ablauf eines Strafverfahrens ist immer folgender:

  1. Die Polizei / Staatsanwaltschaft erhält Kenntnis von einer Straftat, welches meist durch eine Strafanzeige / Strafantrag geschieht oder halt, weil die Polizei selbst die Straftat entdeckt.

  2. Der Beschuldigte und auch Geschädigte wie auch Zeugen erhalten von der Polizei eine Vorladung zur Vernehmung (dieser Vorladung muss allerdings keiner Folge leisten)

  3. Die Polizei stellt neben der Vernehmung oft auch noch weitere Ermittlungen an, wie z.B. die Beweissicherung

  4. Wenn alles Verfahrenserheblich zusammengetragen wurde, geht der ganze Vorgang an die Staatsanwaltschaft.

Nun hat das Gericht (der Richter) wieder drei Möglichkeiten:

  1. Das Verfahren wird eingestellt und die Bestrafung entfällt.

  2. Das Gericht hat durch die Ermittlungsakten alle nötigen Informationen um ein Strafmaß festzulegen, dann kann das Gericht das Urteil mit den von Dir genannten Strafbefehl mit Nennung des Strafmaßes ohne Hauptverhandlung Dir per Einschreiben zukommen lassen. Wenn Du innerhalb einer zweiwöchigen Frist keinen Widerspruch einlegst, ist die Sache erledigt

  3. Hast Du aber gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt oder dem Gericht fehlen noch wichtige Informationen wie z.B. Dein Schuldeingeständnis und fehlende Beweise oder andere für das Strafmaß wichtige Informationen wie z.B. die Beweggründe, kommt es zu der Hauptverhandlung, die meist mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Den Satz Deines Anwaltes ist im übrigen völlig unschlüssig:

"Wenn Sie erst auf die Anklage/Strafbefehl warten, ist eine außergerichtliche Erledigung in der Regel bereits ausgeschlossen.">

Eine außergerichtliche Einigung gibt es bei einem Strafverfahren nie. Eine außergerichtliche Einigung ist in der Regel nur in einem Zivilverfahren, wie z.B. einer Schadensersatzforderung möglich.

Schöne Grüße
TheGrow

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. War gerade etwas überrascht von dieser Aussage von einem Anwalt und dachte, ich muss sicher vor Gericht.

Danke nochmal, wenigstens das Wochenende ist einigermaßen gerettet.

Ein Strafbefehl kommt nie per Einschreiben, sondern wird per Postzustellungsurkunde zugestellt.

Gegen einen Strafbefehl kann man nur Einspruch, aber keinen Widerspruch erheben.

@Profijurist

Ein Strafbefehl kommt nie per Einschreiben, sondern wird per Postzustellungsurkunde zugestellt.>

Wenn Du es schon so genau nimmst:

Gerichtsurteile werden als "Gerichtsurkunde“ kurz GU verschickt und bei dieser handelt es sich um eine Unterart des Einschreibens

Gegen einen Strafbefehl kann man nur Einspruch, aber keinen Widerspruch erheben.>

Völlig korrekt, dem habe ich nichts hinzuzufügen

Doch, die Einstellung gegen Auflagen im Ermittlungsverfahren.>

Stellt sich mir die Frage, wer denn im Strafverfahren die Auflagen für die Einstellung des Verfahrens erteilt, wenn nicht das Gericht?

Kann mich zwar irren, aber soweit mir bekannt, kann das Verfahren ausschließlich vom Gericht (unabhängig ob mit oder ohne Auflagen) eingestellt werden. Außergerichtlich ist dieses nicht möglich, denn das würde ja beinhalten, dass die Polizei oder wer auch immer von sich aus das Verfahren einstellt und erst gar nicht an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

Kann mich natürlich auch irren, kannst Du mir hier ein Beispiel nennen, wie das die außergerichtliche Einigung in einem Strafverfahren aussieht?

Gruß
TheGrow

Eine außergerichtliche Einigung gibt es bei einem Strafverfahren nie

Doch, die Einstellung gegen Auflagen im Ermittlungsverfahren.

Wenn ein Strafbefehl erlassen und vom Beschuldigten (mehr oder weniger) akzeptiert wurde und bezahlt wird, dann erfolgt keine Gerichtsverhandlung. Nur, wenn gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt wird.

Gibt es da einen gewissen Zeitrahmen? Also je länger es dauert, auf eine Antwort zu warten vom Staatsanwalt, desto sicher ist das Gerichtsverfahren?

@Hitchhiker1981

Nein gibt es nicht.

Es dauert halt eine Weile, bis das Gericht Deinen Fall überhaupt zu Gesicht bekommt. Die schieben riesige Aktenberge vor sich her und arbeiten die nach und nach ab und das dauert halt.

The Grow hat da einiges nicht so ganz richtig aufgelistet.

Die Nr. 1 ist ok.

Die Nr. 2 nur teilweise. In der Regel werden bekannt gewordene Straftaten zunächst der Staatsanwalschaft mitgeteilt. Die Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens beuauftragt dann die Polizei welche weiteren Ermittlungen (Zeugenvernehmungen, Beweissicherungen etc.) durchgeführt werden müssen. Eventuell führt sie, beispielsweise Vernehmungen, auch selbst durch. Zu diesen Vernehmungen hat man, im Gegensatz zu denen bei der Polizei, auch zu erscheinen.

Die Nummern 3 + 4 entfallen nun.

Sind die Ermittlungnen abgeschlossen prüft die Staatsanwaltschaft ob das Verfahren eingestellt wird, unter Umständen unter Beteiligung des zuständigen Gerichts, oder auch in Eigenverantwortung. Genaueres dazu sagt die Strafprozessordnung aus. Es kann auch vorkommen das die StA einstellt und auf den Privatklageweg verweist. Wird nicht eingestellt ist zu prüfen ob es ausreichend ist einen Strafbefehl zu beantragen oder öffenlich Anzuklagen. Wird Anklage erhoben prüft nun das zuständige Gericht ob die Anklage zugelassen wird. Wird die Klage nicht zugelassen bekommt die StA alles wieder zurück und muss nun nachermitteln oder eben einstellen. Erst wenn das Gericht die Klage zulässt wird ein Hauptverhandlungstermin festgelegt.

Ist ein Strafbefehl ergangen und dagegen wurde Wiederspruch eingelegt kommt es eben zur Hauptverhandlung, oder eben auch zur Einstellung.

Ein Strafbefehl wird von einem Richter (auf Antrag des Staatsanwalts) erlassen und ist also schon eine gerichtliche Angelegenheit, es findet eben nur keine Verhandlung statt. Wenn Du dem Strafbefehl widersprichst, dann wird es wahrscheinlich zur Verhandlung kommen.

Man sollte im Strafverfahren als Beschuldigter schon bei Mitteilung einer Vernehmung oder Anhörung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Ein Strafbefehl ist ein gerichtliches Urteil. Nur der Prozeß fällt weg. Du mußt nicht zum Gerichter hin.