Wenn im Strafantrag ein Formfehler drin ist kann man den wegen fehlender Anhörung zurückweisen?

3 Antworten

Was sie schreiben halt letztlich alles keinerlei Bedeutung.

Sie können gegen den Strafbefehl innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen, oder ihn hinnehmen. Legen sie Widerspruch ein, muß sich die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie Anklage erhebt oder nicht. Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage kommt es zur Hauptverhandlung. In dem Zusammenhang ist es sinnvoll den Widerspruch zu begründen. Es ist aber EXTREM WICHTIG, die Frist zu wahren, sonst wird der Widerspruch als verfristet verworfen.

Sinnvollerweise sollte man den Widerspruch, bzw. eine nachgereichte Begründung wenn die Zeit nicht reicht, von einem Fachanwalt für Strafrecht erstellen lassen. Ist natürlich nicht billig.

Nehmen sie den Strafbefehl hin, legen also nicht ausdrücklich Widerspruch ein, dann wird er so wie er formuliert ist rechtskräftig und ihre Argumentation landet in der Rundablage. Ob der Strafbefehl inhaltlich stimmt und sie angehört wurden ist dann völlig egal.

Der Strafbefehl ist raus, das zählt. D.h. Rechtsmittel - Einpruch - gegen den Strafbefehl einlegen. Es kommt dann automatisch zur Hauptverhandlung. Da könntest du deine Zeitdifferenzen anbringen.

Moin,

wurde Dir denn nicht mal Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben? Also hast du keine Ladung/Anhörungsbogen von der Polizei bekommen?