Anhängerkupplung nicht eingetragen?

Fahrzeugpapiere - (Auto, TÜV, Anhänger)

4 Antworten

Heute muss eine Anhängerkupplung nicht mehr eingetragen werden und der Anbau auch nicht abgenommen werden. Wichtig ist das die Anhängerkupplung mit einem zulässigen Prüfzeichen versehen ist.

Daher hat der HU Prüfer auch nichts übersehen. Früher war das anders, da musste der Anbau abgenommen und eingetragen werden.

TransalpTom  01.10.2015, 22:24

Das ist nicht ganz richtig. Deine Antwort stimmt in sofern, wenn es sich um ein fahrzeug mit EG Typgenehmigung und eine AHK mit EG- oder ECE Genehmigung handelt.

Hat das Fahrzeug eine ABE oder eine EBE (EInzelbetriebserlaubnis) oder die AHK eine ABG (allgem Bauartgenehmigung) oder eine EBG (Einzelbauartgenehmigun), so ist immernoch eine Änderungsabnahme erforderlich.

Sofern, wenn es sich um ein Fahrzeug mit EG Typgenehmigung und eine AHK mit EG- oder ECE Genehmigung handelt ist eine Anbauabnahme nicht vorgeschrieben.

Dann ist das so OK, sofern aus der EG- / ECE Genehmigung der AHK hervorgeht, dass dieses AHK zu dem Sandero gehört.

Bei älteren Fahrzeugen, die noch eine ABE haben oder durch eine EBE (EInzelbetriebserlaubnis) in den Verkehr gekommen sind oder die AHK eine ABG (allgem Bauartgenehmigung) oder eine EBG (Einzelbauartgenehmigung) hat, so ist immer noch eine Änderungsabnahme erforderlich.

In Deinem Fall hat der Sandero eine EG Typgenehmigung und die AHK vermutlich eine EG- oder ECE Genehmigung.

wenn es eine mit ABE ist muss sie nicht eingetragen sein.was du brauchst sind die papiere vom hersteller da steht alles drinn.wenn nicht vorhanden aufs typenschild sehn und dann anfordern

Die Ahk. Wird nicht eingetragen.  Im Feld O1 und O2 stehen die Anhängelasten, und das Ding muss ein Prüfzeichen haben und nach der Anbauanleitung montiert sein.