Darf ein privat Verkäufer mit falschen km stand neuem TÜV machen?

6 Antworten

Also rechtliche Probleme bekommst du eher nicht, aber da du nun davon in Kenntnis gesetzt wurdest, kannst du nicht mehr von einem "gutgläubigen Erwerb" reden und kaufst somit die Katze im Sack!

Du weißt ja nicht wie viel KM wirklich drauf waren, aber wenn der Wagen keine Mängel aufzeigt ist das deine Sache.

Ich lass die Finger generell von solchen Dingen weg, da oftmals dann etwas nicht stimmt oder gepfuscht wurde!

den Tüv  interessiert der wirkliche km stand wenig..   nur bei einem eventuellen weiterverkauf kann das ärger geben.  Du kannst aber mit der Fahrgestellnummer und dem Hersteller durchaus selbst recherchieren ob in der oder den Vertragswerkstätten im Regionalen Umfeld des Verkäufers  oder Vorbesitzers  in den Werkstätten Rechnungskopys zu bekommen sind  anhand der der wirkliche km Stand zu ermitteln ist.

Das ist einiges an Arbeit aber an Hand des Wartungsheftes   kann man die werkstätten  schon einkreisen und mit einer schriftlichen  Vollmacht des Verkäufers  kann man da schon an Daten herankommen.   auf rech nungen  ist immer der aktuelle  km stand vermerkt und wenn du einige hast dann lässt sich auch der Zeitramen des Zurückdrehens ermitteln.  

Wenn der Verkäufer keine Vollmacht erteilt und wirlich nix davon weis woran ich sehr zweifle hat er Dreck  an der Weste und wird diese verweigern.  Denn so kann nachgewiesen werden das der km stand zu Seiner  Besitzzeit zurückgedreht wurde oder eben nicht..

Dafür spricht aber auch das er schnell mit dem Preis zurückgegangen ist und ein verbessertes Angebot vorgelegt hat..   wenn jedoch mal eben  hundert oder zweihindertausend  zurückgedreht wurden was durchaus möglich ist  sollte sich  die Preisreduzierung entsprechend deutlich gestallten..   kaufen kann man sowas muss aber vertraglich  das entsprechend dokumentieren und einem  Künftigen Käufer vorlegen und sich das auch bestätigen lassen..

Bei manchen Herstelern lässt sich der wirkliche km Stand auch aus dem  Motorsteuergerät ermitteln den zurückgestellt wird meist nur der tacho den man sehen kann..    Joachim

Das ist heutzutage viel einfacher! Man läßt über den Diagnosestecker (OBD II) den originalen km-Stand auslesen. Der ist im Steuergerät abgelegt und kann nicht gelöscht werden. 😉

Das ist heutzutage viel einfacher! Man läßt über den Diagnosestecker (OBD II) den originalen km-Stand auslesen. Der ist im Steuergerät abgelegt und kann nicht gelöscht werden. 😉

Das ist heutzutage viel einfacher! Man läßt über den Diagnosestecker (OBD II) den originalen km-Stand auslesen. Der ist im Steuergerät abgelegt und kann nicht gelöscht werden. 😉

@Rothskuckuck

...sorry, mein i pad spinnt. 😳

Also der echte km stand wurde ermittelt anhand des Motor Steuer Gerätes. Ich könnte notfalls anpassen lassen aber da ist halt das Problem mit den TÜV papieren die halt noch den falschen km stand drauf haben. Technisch ist der Wagen in einem sehr guten Zustand.. wurde bei einer dekra stelle komplett durch gecheckt. Es ist schon verlockend aber ich bin mir einfach unsicher...

Der km Stand hat nichts mit dem TÜV zu tun. Das Fahrzeug muß verkehrstauglich sein, egal wieviel es gelaufen hat. Nur muß der Verkäufer offenlegen, wenn das Fahrzeug mehr km gelaufen hat, als auf dem Tacho zu sehen ist. Ansonsten kann er wegen Betrugs belangt werden.

Wenn du jetzt weißt, wieviel der Wagen wirklich gelaufen hat, liegt es doch bei dir, ob das Auto für dich noch interessant wär. Der TÜV trägt sowieso immer nur den ABGELESENEN Tachostand auf dem Prüfbericht ein.

Was Du und der TÜV Prüfer ablesen ist immer der "abgelesene Stand des Wegstreckenzählers", der stimmt auch nicht mit dem auto überein, wenn der Wagen mal einen neuen Tacho bekommen hat.

Solange Du den Wagen später mit angabe des echten km-Standes weiter verkaufst ist das problemlos.

Du kannst den echten km-Stand beim Händler aus dem Steuergerät auslesen lassen. dann den Vertrag mit dem echten km-Stand machen.