Habe andere Reifen als in den Papieren steht? Ist das verboten?

4 Antworten

Da gibt es, wie beschrieben, mehrere Möglichkeiten: 1. Die Reifen könnten im Rahmen der Hersteller-ABE AUCH erlaubt sein. Dann müssen sie nicht mehr unbedingt in den neuen Papieren aufgeführt sein. 2. Die Reifen könnten im Rahmen einer Einzelabnahme zugelassen sein und der Vorbesitzer hat sie nicht eingetragen oder (in die neuen Papiere) eintragen lassen können und 3. Der Vorbesitzer hat sich nicht um eine Eintragung gekümmert und das Fahrzeug wurde so abgenommen. Wenn die Reifen nur um eine Nr. größer sind, würde dies (mit Einschränkungen) auf die erste Möglichkeit hindeuten. Frag mal bei einer der TÜV-Stellen; die haben die ABEs der meisten gängigen Fahrzeuge da.

@knowledge: lach...ja, die abe bzw. die eg-abe ist lt. § 19 (2) satz 2 der stvzo mit sich zu führen und zuständigen personen auf verlangen auszuhändigen.

eine zulassungstelle ist nicht verpflichtet reifengrößen in die neuen briefe und scheine einzutragen.

@xyungeloest

Ja, deswegen schrieb ich "können". In Hamburg und Schleswig-Holstein scheinen sich die Zulassungsämter da recht flexibel zu zeigen. Gottseidank! Nach meiner Erfahrung können nur wenige Polizisten im Rahmen einer Routine-Kontrolle mit ABE-Formulierungen etwas anfangen (da liefere ich meist überzeugendere Dokumente).

In deinem Fahrzeugschein sind die für dein Auto angegebenen Reifengrößen eingetragen. Auch wenn der Wagen beim TÜV war, steht noch nicht fest, dass es diese Reifen und Räder waren.

Vielleicht hat der Mann bei der Abnahme die Reifen nicht so genau angesehen. Ich würde mich aber bei dem Vertragshändler zuvor erkundigen. Die wissen auch, was Sache ist.

in den neuen fahrzeugscheinen und fahrzeugbriefen ist nur noch eine reifengröße eingetragen.

die ansonsten passenden größen kann man nur noch aus der betriebserlaubnis ersehen.

@xyungeloest

Man kann (in Absprache mit der Zulassungsbehörde) auch jetzt noch in die neuen Papiere die Reifen eintragen. Sonst muss man sich bei jeder Polizeikontrolle rechtfertigen.

@Knowledge

welche zulassungsstelle macht das?es ist eine kannbestimmung, bei uns wird das nicht gemacht.

es ist zumutbar, die abe im auto mit sich zu führen und bei einer polizeikontrolle vorzulegen.

@xyungeloest

Lach...Nein, die ABE führt niemand mit. Es ist eine Kann-"Bestimmung"; hier im Norden wird es gemacht (z. B. Hamburg, Schleswig-Holstein), speziell, da ja die Fahrzeugscheine 1 und 2 noch relativ neu sind. In den Papieren ist ja noch ein wenig Platz für Zusatz-Informationen.

wenn du eine ABE (allgemeine betribserlaubnis) hast wo drinsteht das du die Felge mit dem reifen (gummi-maß) auf deinem fahrzeugtyp fahren darfst dann ist es erlaubt.

wenn du eine ABE hast ist es nicht verboten.Ist bei mir nicht anders.