Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), TÜV und Eintragung durch die Zulassungsstelle?

5 Antworten

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Viele gut gemeinte Antworten, auch mit einem Funken der Wahrheit, aber leider kein Treffer:

Grundsätzlich gibt es keine Anhängerkupplungen mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis. Es gibt nur Anhängerkupplungen mit EG- Bauartgenehmigung und mit allgemeiner Bauartgenehmigung sowie mit Einzelbauartgenehmigung.

Die mit EG-Bauartgenehmigung erkennst Du an einem Prüfzeichen z.B. e13 00-0123, die nationale allemeine Bauartgenehmigung hat ein Prüfzeichen wie z.B ~ F1234 und die mit einer Einzelbauartgenehmigung hat eines wie z.B. TP 4 xxxxxxx

Jetzt mußt Du schauen, was Du für eine AHK hast und was für eine Art Betriebserlaubnis Dein Auto hat.

Bei allgemeiner Bauartgenehmigung sowie bei der Einzelbauartgenehmigung ist grundsätzlich eine Änderungsabnahme vorgeschrieben.

Bei einer EG-Bauartgenehmigung "KANN" die Änderungsabnahme entfallen, wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigng hat UND sich ansonsten im Serienzustand befindet bezüglich sich gegenseitoig beeinflussender Umbauten.

Wenn da ein älteres Fahrzeug ist, das noch eine nationale Betriebserlaubnis hat, dann ist auch die Änderungsabnahme bei einer AHK mit EG-BG vorgeschrieben. Das sind aber i.d.R. Fahrzeuge die in den frühen 90er Jahren gebaut worden sind. Sprich für die meisten FAhrzeuge trifft diese Kombination zu, aber man darf das nicht verallgemeinern. Wenn man ein aus dem Ausland einfegührtes Fahrzeug hat, daß eben keine EG Typgenehmigung hat, weil es für den ausländischen Markt vielleicht ein Sondermodell da hat das Fahrzeug vielleicht eine Einzelbetriebserlaubnis.

Wenn man es rechtlich ganz genau nehmen will, hat z.B. jedes Auto, das auf LPG umgerüstet wurde und bei dem die Betriebserlaubnis für den bivalenten Antrieb aufgrund eines §21 Gutachtens erteil worden ist eine Einzelbetriebserlaubnis und dann müßte schon dort die AHK abgenommen werden.

Um das mal auf den Punkt zu bringen, ich kann generell bei einer AHK nur dazu raten eine Änderungsabnahme machen zu lassen. Aus einem einfachen Grund. Wenn Du die selbst nachträglich anbaust oder auch anbauen läßt und mit Anhänger einen Unfall hast bei dem ggf auch die AHK oder deren Aufnahme beschädigt wird, hast Du keinen Nachwei, daß Deine Änderung bzw der Anbau ordnungsgemäß erfolgte. Unter Umständen kann man das dann auch nicht mehr nachvollziehen. Dein Unfallgegener muß nur einen Anwalt haben, der alle Tricks drauf hat und Dir irgendwas anflicken will.

Für den finanziellen Aufwand von knapp 40 EUR brauchst Du dieses Risiko nicht eingehen. Das würde sich für mich die Frage gar nicht stellen. Da habe ich lieber die Änderungsabnahme einer Prüfingenieurs in der Tasche, wo bestätigt wird, daß alles OK ist.

wolfruprecht 
Fragesteller
 16.12.2012, 11:22

Danke für die Antwort.

Wenn man es rechtlich ganz genau nehmen will, hat z.B. jedes Auto, das auf LPG umgerüstet wurde und bei dem die Betriebserlaubnis für den bivalenten Antrieb aufgrund eines §21 Gutachtens erteil worden ist eine Einzelbetriebserlaubnis und dann müßte schon dort die AHK abgenommen werden.

Genau das trifft (auch) zu. Das Auto wurde auf LPG umgerüstet (incl. Eintragung) und hat jetzt eine AHK bekommen. Das heißt im Klartext, wenn ich es recht verstanden habe: Ich darf den Anhänger solange nicht dranhängen, wie ich noch nicht beim TÜV vorgefahren war und diese bei der Zulassungsstelle eintragen lassen habe.

Mal schaun, was dann beim weiter unten geschilderten "Problem" herauskommt. Danke nochmals.

TransalpTom  16.12.2012, 14:57
@wolfruprecht

genau so ist es, es wird aber oft bei der HU über sehen. Aber für 40 EUR für die Abnahme und 12 EUR bei StVA wäre ich lieber auf der sicheren Seite. Bei meinen Autos und bei meinem Krad habe ich alles eintragen lassen und auch alles in die Papiere übernommen.

Eintrag in die PApiere hat übringends noch den weiteren Vorteil, daß die "Rennleitung" alles online abfragen kann, wenn Du mal Deine Papiere vergessen hast.

Ist mir selbst schon passiert. Papiere zu Hause vergessen, nur Kundenkarte vom Baumarkt in der Tasche und mir fährt einer ins Auto. Erste Frage, der freundlichen Beamtin : "Höher ?, breiter ? alles eingetragen ?" - Per Funk nachgefragt und alles war im Lot. Für die fehlenden Papiere hat man mich nur höflich ermahnt, es demnächst nicht mehr zu vergessen.

Doch , wenn das Ding ne ABE hat, ist keine Eintragung notwendig. Auch kein Tüv.

Würde ja auch keinen Sinn machen dann eine beizulegen!

wenn abe vorhanden im normalfall kein tüveintrag erforderlich nur mitführen als nachweis

Hei.

Nein, extra vorfahren brauchst du nicht, auch nicht zur Zulassungsstelle. Das Mitführen der ABE und das richtige Einbauen reicht. Beim nächsten TÜV Termin wird der Tüvprüfer aber ein besonderes Auge auf die Kupplung haben. Du kannst aber, wenn du willst, die AHK eintragen lassen. Das ist aber natürlich mit Kosten verbunden.

Gute Fahrt! LG, Albi.

http://www.kupplung.de/Rameder/Kupplung-nachruesten.html

habe aber in den nächsten Tagen keine oder kaum eine Gelegenheit, bei der Zulassungsstelle direkt anzufragen

Ääääh, Du hast keine 5 Minuten Zeit dort anzurufen hast aber gleichzeitig die Zeit gefunden das Ding stundenlang exakt nach Einbauanleitung einzubauen?

Erklär mir das mal genauer.

wolfruprecht 
Fragesteller
 15.12.2012, 23:24

Ganz einfach: Ich bin ab morgen Nachmittag unterwegs und mindestens bis Ende der Woche kann ich untertags zu den üblichen Geschäftszeiten keine Telefon bzw. Handy nutzen. Durch einen KFZ-Wechsel vor 1,5 Jahren hatten wir keine Anhängerkupplung am neuen Auto. Seit einem Jahr ist der TÜV für unseren Anhänger abgelaufen, der ungenutzt (!) auf dem Parkplatz vor unserem Haus stand. Wir hatten das einfach vergessen.....und bekamen nun nette Post. Nichts Dramatisches (Bußgeld von 40 Euro + 2 Punkte in Flensburg), aber uns stand auch kein Auto mit Anhängerkupplung zur Verfügung, jedenfalls nicht zum Zeitpunkt, wo der Tüv fällig war. Die Kupplung ist zwar mittlerweile dran, aber es stellt sich nun die Frage, ob ich noch zum TÜV muss, damit ich da was dranhängen darf. Nur damit das klar ist: Wir sind nicht mit dem Anhänger herumgefahren und hatten das auch nicht vor. In den nächsten Tagen muss (und kann) ich auf das Schreiben antworten, aber telefonieren kann ich leider nicht. Daher heute noch in diesem Forum meine Anfrage. Reicht die ABE aus, ohne dass ich noch zur Abnahme zum TÜV muss, dann gibt's da keine Entschuldigung. Reicht sie nicht aus, dann habe ich zumindest das Argument, dass mir kein Zugfahrzeug zur Verfügung stand. Ich glaub kaum, dass das was hilft. Aber ein Versuch ist es wert. Um es nochmal klar zu stellen: Wir haben praktisch nichts getan, nur vergessen, den Anhänger zum TÜV zu bringen. _ _ _ Alles klar jetzt?