Welche Strafe(n) drohen?Sozialstunen?Führerscheinssperre?Verwarnung?
Folgendes Szenario: Ich (15) bin mit meinem Roller (45kmh Drossel) und meiner Prüfbescheinigung los gefahren. Auf der Hauptstraße war viel los und die Autos sind mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Ich bin dann um voll gehupe zu verhindern auf dem leeren Fahrrad bzw gehweg ausgewichen. Ich war auf dem Weg zu einem Wichtigen Termin und bin mit ca 40kmh auf dem leeren Radweg gefahren und dann nach einiger Zeit ist die Polizei vor mir eingekehrt und sagte ich solle denen kurz folgen, das tat ich ohne Widerstand. Der Polizist stieg aus und fragte nach Führerschein Betriebserlaubnis und versicherungsnachweis. Ich händigte ihm das geforderte aus und ich wusste was mir blüht. So nach einigem hin und her sagte er halt sie sind beschuldigter in einem Strafverfahren und müssen der Polizei keinen Angaben machen bla bla bla. Ich zeigte Reue und Entschuldigte mich, zeigte Einsicht. Er wollte um sicher zugehen das sie nicht "frisiert war eine Probefahrt machen, dies erlaubte ich ihm ohne weiteres. Und er stellte fest das sie wirklich nur ihre 45 kmh lief. Er musste natürlich meine Betriebserlaubnis einstecken. So jetzt ist meine Frage was an Strafe auf mich zukommt und wann und ob ich die Betriebserlaubnis wiederbekomme und was ich jetzt tun muss?
3 Antworten
Kriegst nur ne Geldstrafe vllt 300€ dein Lebenslauf wird noch in Ordnung sein
Das ist eine Straftat wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Man wird als Beschuldigter einer Straftat vorgeladen und kann eine Aussage machen.
Man hat das Recht die Aussage zu verweigern, da man sich eventuell selbst belasten würde.
Die Unterlagen und Beweise leitet die Polizei zur zuständigen Staatsanwaltschaft weiter.
Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob das Verfahren eingestellt oder verfolgt wird.
Dies könnte geschehen:
Verfahren wird durch die Staatsanwaltschaft eingestellt
Verfahren wird durch die Staatsanwaltschaft gegen eine Strafzahlung eingestellt
Es kann jedoch auch zum Gerichtsverfahren kommen.
Hier wäre dies möglich:
Das Verfahren könnte eingestellt werden, der Richter ermahnt.
Jugendliche Ersttäter werden zu Sozialstunden verurteilt
Eine Geldstrafe wird ausgesprochen
Es wird eine Führerscheinsperre ausgesprochen.
Bei hartnäckigen Fällen kann es zu einer Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, kommen.
Unter Umständen ist man vorbestraft, was bei der Suche nach Arbeit Probleme bereiten kann.
Sollte ein Unfall geschehen sein, wird die Versicherung selbstverständlich entschädigen, kann den Täter jedoch bis zu 5000 € in Regress nehmen.
Schau mal in §21 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
das ist ne Straftat - Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, mit 15 darfst nur ne Mofa fahren 50 ccm und so 25 km/h schnell
es sei - du bist aus einem der 3 Bundesländer > Sachsen - Sachsen Anhalt oder Thüringen, da kann man in dem Alter bereits den AM haben
Prüfbescheinigung - Mofa > auf dich können jede Menge an Sozialstunden zukommen - das wird wohl eingezogen ebenso die "Mofa"
AM Führerschein
Okay
In Österreich dürfen die auch 45km/h gehen!