Angst vor Widerspruch Coeo?

3 Antworten

Ich habe es denen locker über 10 mal geschrieben gehabt

Hast du keine Hobbys oder Freunde oder eine Arbeit? Wer einem Inkasso mehr als einmal schreibt hat den Sinn der Sache nicht verstanden.

Trotzdem Mahnungen etc und nun würde bald ein Brief vom Amtsgericht bei mir eintreffen.

Na dann kreuzt du an: "Ich widerspreche der Forderung insgesamt", unterschreibst und schickst die Antwort vor Ablauf der 14 Tage ans Amtsgericht beweisbar zurück.

So nun habe ich aber etwas Angst vor dem Brief

Meine Katze hat Angst vor der Klospülung und vor dem Staubsauger aber nicht vor Briefen. Bist du ernsthaft ängstlicher als meine Katze?

Was würde denn passieren wenn ich widerspreche?

Weitere behinderte Bettelbriefe den Widerspruch doch zurückzunehmen oder zu begründen (ignorieren!).

Mal auf die Idee gekommen diese einfach ungeöffnet zu entsorgen oder zurückzuschicken und draufzuschreiben "Annahme verweigert?"

Werde ich je Ruhe haben?

So lang du dich weiter mehr oder weniger erpressen lässt und immer wieder Kontakt aufnimmst hört das auch nicht auf.

Ich kann es meinen Eltern auch nicht erzählen.

Du bist minderjährig?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
mepeisen  28.02.2019, 07:23

Ich es drücke mal etwas anders aus: Inkassobüros leben davon, Leute einzuschüchtern und Panik zu verursachen. Mit jedem Brief, den man denen schreibt, zeigt man, dass man empfänglich ist für solche Taktiken.

Klare Position zeigen, einmalig antworten, danach schweigen und nur noch auf Gerichtsbriefe antworten. Damit hören die dann irgendwann entnervt auf.

Sieh es mal so: Das Inkassounternehmen wurde beauftragt, von dir Geld einzufordern. Dem gehen die nach. Die haben auch nicht die Möglichkeit nachzuprüfen, ob die Forderung gerechtfertigt ist. Logisch, dass die keine Ruhe geben.

Du hättest deine Zahlungsbestätigung an das Unternehmen schicken sollen, dem du Geld geschuldet hast.

Wenn du deine rechtzeitige vollumfängliche Zahlung nachweisen kannst, kann dir nichts passieren. Mit dem 'Brief vom Amtsgericht' ist wahrscheinlich ein Mahnbescheid gemeint? Dem solltest du widersprechen, und deinen Zahlungsnachweis gleich mitschicken. Dann sollte Ruhe sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
mepeisen  28.02.2019, 07:26
Die haben auch nicht die Möglichkeit nachzuprüfen, ob die Forderung gerechtfertigt ist.

Doch, diese Möglichenkeit müssen sie haben. Sie sind gesetzlich verpflichtet, sich von der Rechtmäßigkeit der Forderung zu überzeugen bzw. die Rechtsgrundlage zu prüfen. Das iost eine der essentiellsten Aufgaben eines Rechtsdienstleisters, um überhaupt etwas zu tun, was Gebühren rechtfertigt.

Du hättest deine Zahlungsbestätigung an das Unternehmen schicken sollen, dem du Geld geschuldet hast.

Nette Idee, aber im großen Massengeschäft wird das eins zu eins ans Inkasso weitergereicht. Da guckt beim Ursprungsgläubiger keiner mehr drüber. Die wollen damit einfach nichts mehr zu tun haben, weil es sonst Personal bindet.

Dem letzten Absatz stimme ich zu.

Wenn Du belegen kannst das die Forderungen unberechtigt sind dann hast Du bei einem Widerspruch nichts zu befürchten,das Gericht muss den Widerspruch akzeptieren,das Inkassounternehmen nicht,die können dann Klage gegen Dich einreichn,dann geht die Sache vor einen Richter

kevin1905  27.02.2019, 23:39

Wenn Du belegen kannst das die Forderungen unberechtigt sind

Schon der falsche Ansatz. Der Gläubiger muss beweisen, dass der Anspruch berechtigt ist. Der Schuldner muss erstmal gar nichts. Es besteht keine Rechtspflicht sich außergerichtlich zu äußern.

die können dann Klage gegen Dich einreichn

Ein Inkassobüro darf NICHT für den Gläubiger klagen, das dürfen nur Rechtsanwälte.

In eigener Sache kann es klagen aber gegen den Auftraggeber (Gläubiger), denn der schuldet die Inkassokosten.

Es besteht zwischen dem Fragesteller und dem Inkassobüro kein Vertragsverhältnis, aus dem sich Ansprüche ableiten ließen.

mepeisen  28.02.2019, 07:28
@kevin1905
Schon der falsche Ansatz. Der Gläubiger muss beweisen, dass der Anspruch berechtigt ist. Der Schuldner muss erstmal gar nichts. Es besteht keine Rechtspflicht sich außergerichtlich zu äußern.

Ja und Nein. Der Gläubiger muss erst mal nur den Vertrag nachweisen. Wir können hier davon ausgehen, dass er Autor nicht abstreitet, dass er etwas gekauft hat und geliefert bekommen hat. Damit ist seine Aufgabe erst mal erfüllt. Und dann kommt es auf den Schuldner an, der die Zahlung beweisen muss.

EXInkassoMA  28.02.2019, 02:22

@andie61

Nur der Forderungsinhaber kann klagen. Eine klage von klarna ist hier nahezu ausgeschlossen