Anerkennungsjahr Erzieherin - Förderungen, Zuschüsse usw.?

2 Antworten

Was ist denn mit den 1300 € Brutto ? Sind diese kein Einkommen ? Ansonsten wirst DU mit dem Netto vom Butto wohl klarkommen müssen. die Fragen aber gehören eigentlich in der Stadt an die entsprechenden Behörden dort gestellt. Auch die Kindergeld-Frage muss dort geklärt werden.

Mit Zuschüssen kenne ich mich nicht aus, weiß auch nicht ganz genau, wie Deine Ausbildung geregelt ist. In Bezug auf das Kindergeld müsste folgendes zutreffen:

DA 63.3.2.7 Beginn, Ende und Unterbrechung der Ausbildung

"(3) 1Die Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG endet, wenn das Kind einen Ausbildungsstand erreicht hat, der es zur Berufsausübung nach dem angestrebten Berufsziel befähigt ...; DA 63.3.2.1.1 sind zu beachten. 2In Handwerksberufen wird die Ausbildung mit bestandener Gesellenprüfung, in anderen Lehrberufen mit der Gehilfenprüfung abgeschlossen. ...darüber hinaus, wenn sich ein ergänzendes Studium, ein Zweitstudium oder ein nach der maßgebenden Ausbildungs- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Dienstverhältnis oder Praktikum anschließt."

Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) Stand 2013, als pdf im Internet

Danach besteht durchgehend Anspruch auf Kindergeld für Dich, wenn Du noch nicht 25 bist.