Wann muss ich von der Lohnsteuerkarte von meinen Eltern?

2 Antworten

auch wenn deine ausbildung vergütet wird (auch auf LST-karte!), stehst du solange auf der LST-karte deiner eltern in der position ´kinderfreibetrag´ (incl. kindergeld, auch wenn das von anderer stelle kommt), bis du mit der ausbildung fertig bist. deine eltern können so den kinderfreibetrag steuerlich geltend machen.

das ganze hat ein ende, sobald du mit ausbildung fertig und / oder 27 geworden bist. solltest du bis zum 27. lebensjahr eine neue ausbildung anfangen, lebt das ganze wieder auf. wir hatten das grade in der familie: meine tochter ist grade im refendariat, bezieht also ein kleines gehalt; das ist aber noch bestandteil der ausbildung. kürzlich ist sie 27 geworden; damit hat unser eintrag auf der LST-karte ein ende.

hoffe, ich konnte dir helfen!

Ich glaube solange Kindergeld gezahlt wird bzw. die Eltern kindergeldberechtigt sind.