Wie wird man als Einzelhandelskauffrau zur Erzieherin?

5 Antworten

Wie kommst du darauf, dass dir Wohngeld zusteht? Du hast scheinbar einen grundsätzlichen Anspruch auf BaföG, wenn dem so ist bis du nach §20 Abs, 2 vom Wohngeld ausgeschlossen.

Solltest du keinen grundsätzlichen Anspruch auf BaföG haben, benötigst du um Wohngeld zu erhalten ein Mindesteinkommen welches sich aus dem Regelsatz nach SGB II und der Miete zusammensetzt.


Um deine Frage zu beantworten, indem man mindestens zwei Nebenjobs ausübt.

Und nein, du bist nicht wohngeldberechtigt. Ralkana hat dich ja bereits auf den § 20 Abs. 2 WoGG hingewiesen. Außer, in deinem Haushalt leben neben dir weitere Personen, die dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAB oder BAföG haben.

Das Bundesland spielt eine wichtige Rolle bei der Suche nach Ausbildungswegen.

Ich kann für Bayern sprechen: Es gibt ab dem kommenden Schuljahr einen Schulversuch, der sich "Optiprax" nennt. Dieser wird an unterschiedlichen Fachakademien in Bayern für unterschiedliche Zielgruppen angeboten und soll einen Quereinstieg in die Erzieherausbildung ermöglichen.

Variante 2 wendet sich an Bewerber mit einer fachfremden Ausbildung und einem Nachweis über eine 6-wöchige praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Diese wäre passend für dich.

Entscheidend ist, dass hier bereits während der Ausbildung Geld verdient wird.

Hier eine Übersicht über die Möglichkeiten von Quereinstiegen in den einzelnen Bundesländern:

http://www.chance-quereinstieg.de/fileadmin/company/pdf/Newsletter/Übersicht_attraktive_Zulassungsbedingungen_für_Berufswechsler_innen.pdf

umschulung machen

oder eben noch eine Ausbildung ohne dem wirst du nichts ordentliches bekommen

vater staat zahlt dir nix bei der 2.ausbildung, also leg dir selbst was zurück