Muss ich im Anerkennungsjahr als Erzieherin Rundfunkgebühren bezahlen, wenn ich eine Praktikumsvergütung von 1300€ Brutto bekomme?

5 Antworten

Ich würde mal nicht davo ausgehen, dass zu Zahle musst. Laut Wikipedia dürfte dies auf dich zutreffen:

Laut § 2 Abs. (2) RBStV besteht eine gesetzliche Vermutung, dass Inhaber der Wohnung und damit im Regelfall beitragspflichtig jede Person ist, die

dort nach dem Melderecht gemeldet ist (hierüber erteilt das Einwohnermeldeamt Auskunft)
oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Ausnahmen gibt es nur für Empfänger von Sozialleistungen und sog.Härtefälle, zu denen zu mit hoher Sicherheit nicht gehören wirst, hier ist die komplette Liste, die kannst du dir gerne durchlesen:

http://www.vz-nrw.de/Wissenswertes-ueber-Rundfunkgebuehren#werkannsichvonderzahlungdesrundfunkbeitragsbefreienlassen


Wenn du Inhaberin einer Wohnung bist, d. h. in einer Wohnung wohnst, für die niemand bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, musst du zahlen. Eine Befreiungsmöglichkeit gibt es für dich nicht. Es werden nur Leute befreit, die staatliche Sozialleistungen wie Hartz IV, Grundsicherung oder BAföG erhalten. Das ist bei dir nicht der Fall, dafür verdienst du auch einfach zuviel.

Ich lebe von 500€ im Monat und der staat möchte  auch von mir Geld für tv/radio haben! Zahlen musst du das aber nicht, da es eig rechtswidrig ist. Ich zahle aber trotzdem, da ich auch viel tv schaue ;-)

Aufklaerer111  03.04.2021, 22:12

Das kann nicht sein dass du von 500€ lebst, es sei denn du bekommst Harzt 4

Ja du musst leider zahlen. Warum sich das Millionen von Bürgern gefallen lassen müssen ist mir allerdings unerklärlich :-(