Ich habe meinen Versicherungsverlauf von der Rentenversicherung erhalten, was bedeutet "Beitragszeit mit Pflichbeiträgen für berufliche Ausbildung"?

4 Antworten

Höherbewertung Ihrer Ausbildungszeit
Bis zu drei Jahre Ihrer Ausbildungszeit werden in der Rentenberechnung höher bewertet. Das bedeutet, dass diese Zeit mit bis zu 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten für Ihre Rentenberechnung angesetzt wird. Im Endeffekt kommt dabei mehr Rente für Sie raus. Das gilt für alle tatsächlichen Ausbildungen, die Sie bis zu Ihrem 25. Lebensjahr machen und in denen Pflichtbeiträge entrichtet werden.

Näheres in der DRV unter: Auszubildende - gut gesichert in die Zukunft

Hier finden Sie alles, was Auszubildende über die gesetzliche Rentenversicherung wissen sollten.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-Studierende-und-Berufseinsteiger/Azubis/azubis_node.html

Dies ist also kein Arbeitsnachweis, sondern nur mal die Pflichtbeitragszeiten für deine abgebrochene Ausbildung! Ein Arbeitnachweis (Zeugnis?) über die abgebrochene Ausbildung kann dir nur deine Ausbildungsstelle für dich ausstellen und bescheinigen, so schwer es dir auch fallen mag... :-((

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
siola55  06.02.2022, 21:47

Schon gelesen: Muss man ein Arbeitszeugnis vorzeigen?

Wenn man während er Schule einen Minijob hatte und gekündigt hat, muss man dieses Arbeitszeugnis bei späteren Bewerbungen, z.B für einen richtigen Job vorzeigen, oder kann man das auch einfach verwerfen?

Bei Ausbildungssuche hast du ja keine Beiträge entrichtet. Trotzdem zählt die Zeit für allgemeine Wartezeiten. In den ersten 5 Berufsjahren warst du pflichtversichert und hast auch Beiträge geleistet. Während der Ausbildung verdient man logischerweise erheblich weniger als der Durchschnitt. Daher wird in den ersten 5 Jahren mindestens 75 % des Durchschnitts angerechnet. Hast du mehr verdient gilt natürlich der höhere Betrag.

Das es sich um eine Berufsausbildung handelte in der Beiträge gezahlt wurden. Das sollte als Arbeitsnachweis reichen.

siola55  06.02.2022, 20:27

Es handelt sich beim Versich.verlauf doch nicht um Arbeitsnachweise, sondern immer um den Rentenverlauf: auch als Schüler werden schon Zeiten in der Rente angerechnet, ohne i-welche Arbeitszeiten...

Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer Fach- oder Hochschule beziehungsweise die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist von Ihrem 17. Geburtstag an eine Anrechnungszeit. Allerdings kommt die Zeit nicht automatisch in Ihr Rentenkonto. Wir brauchen von Ihnen Unterlagen darüber, bis wann Sie die schulische beziehungsweise berufsvorbereitende Einrichtung besucht haben. Einen Abschluss müssen Sie nicht nachweisen. Maximal können insgesamt acht Jahre angerechnet werden.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-Studierende-und-Berufseinsteiger/Schueler/schueler_node.html

derajax  07.02.2022, 20:22
@siola55

In seinem Verlauf steht "Beitragszeit mit Pflichbeiträgen für berufliche Ausbildung" das ist eine Pflichtbeitragszeit auf Grund einer Ausbildung und eine Ausbildung ist eine Beschäftigung.

Ja, als Schüler werden es aber keine Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten.

derajax  07.02.2022, 20:28
@derajax

"Sondern Anrechnungszeiten", nicht "oder Anrechnungszeiten"

siola55  07.02.2022, 20:47
@derajax

Ist trotzdem kein Arbeitsnachweis!

Arbeits- u. Tätigkeitsnachweise kann nur der Arbeitgeber bescheinigen... :-(

derajax  07.02.2022, 22:06
@siola55

Ok danke, ich wusste nicht genau was man für die Abendschule benötigt und ging davon aus, dass ein Versicherungsverlauf genügt, da der FS diesen erwähnte und sich mit den aufgeführten Zeiten unsicher war.

Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen; das ist Nachweis für Arbeitszeiten, auch Ausbildungszeiten mit Pflichtbeiträgen zählen, da stehen Beträge in Euro hinter, zähle die Monate zusammen, ob alles reicht für die Abendschule-.

siola55  06.02.2022, 20:23

...ist aber kein Arbeitsnachweis!