Ausschluss von Mitarbeitern von Mitarbeiterversammlung möglich?
Unsere Firma hat 45 Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit. Eine Teilzeitmitarbeiterin ist seit Januar ausschließlich damit betraut, für einen anderen Arbeitgeber anfallende Büroarbeiten zu leisten. Hierbei gibt es immer wieder Berührungspunkte mit der "Stamm"firma. Sie ist jedoch nicht regulär entliehen, es gibt in der Aufgabenbeschreibung der Mitarbeiterin lediglich den Satz: "... ist ausschließlich mit Aufgaben für... betraut." Arbeitgeber ist nach wie vor die Stammfirma. Nun hat der Geschäftsführer die Mitarbeiterin ausdrücklich von Mitarbeiterversammlungen, die er ca. 2-3x jährlich während der Arbeitszeit einberuft, "befreit". Vermutlich wird dies auch beim Betriebsausflug sowie bei der Weihnachtsfeier zu erwarten sein. Das Argument des GF ist: Wenn die Mitarbeiterin bei der anderen Firma angestellt wäre (wozu diese jedoch noch nicht in der Lage ist), wäre das ja auch so. Die Mitarbeiterin - seit 4 Jahren im Unternehmen - fühlt sich gemobt. Einen Betriebsrat gibt es nicht. Der GF verweigert ein persönliches Gespräch.
Frage: Darf der Geschäftsführer einzelne Mitarbeiter überhaupt ausschließen? Wie kann / sollte man reagieren? Die Situation ist für die Kollegin sehr belastend.
Danke vorab!
3 Antworten
Wird dringend Zeit für einen Betriebsrat. Sind, glaube ich, 3 Personen nötig, um einen zu bekommen.
Wenn sich niemand traut wird alles so bleiben. Schade.
Gerade ein neu geschaffener Betriebsrat könnte dazu führen, das der Aufsichtsrat (gibt es bei einer deutschen GMBH eigentlich nicht) hellhörig wird. Aber wenn sich alle einschüchtern lassen würde auch sicher niemand den zu erwartenden Drohungen standhalten.
Das Problem ist oft: es kann so ein Akt werden, einen BR zu gründen. Hab das einmal live in einer großen Firma erlebt.. und zweimal etwas entfernter. Alles,was sich- auch ganz diplomatiosch- für einen BR stark machte, hatte über kurz oder lang das Ticket für die Reise.
Rückendeckung gibts bei den Gewerkschaften, bei uns wars die Verrdi, die echt gut vertrat. (nein,d as soll keine Schleichwerbung sein.. es wär nur ohjne die und jeweils immer ein paar Mutige überhaupt gar nichts geworden)
Ja, das deckt sich mit meinen Erfahrungen.
Kämpfen oder nicht, das ist doch die Frage... 😃
Und bevor deine Arme Kollegin ganz verrückt wird sollte sie mal lieber zu ihrem Hausarzt gehen. Die wird sofort 4 Wochen krank geschrieben...
Das kann ich mir vorstellen,d ass die Kollegin da nervlich runter ist.
Sie hat doch einen Vertrag mit Firma A? Also nicht explizit nur mit Firma B?
Dann verstehe ich nicht, mit welchem recht Fa. A sie ausschließt. DSoe ist dort angestellt und sollte wie alle anderen einbezogen werden.
Als nächstes kommt dann Firma B und sagt, aber bei uns ist die ja nuir ausgeliehen, die gehört doch zu A.. und dann hängt sie an beiden Stellen in der Luft.
Wie man jetzt allerdings den GeFü überzeugt, sie doch einzuladen.. das weiss ich leider nicht.
...genau das ist das Problem. Mitarbeiterin wird wegen eines Fehlers vor 2(!) Jahren vom Chef nur noch ignoriert, hat deswegen den Bereich gewechselt. Der größere Abstand hat aber nichts bewirkt. Der Ausschluss von Mitarbeiterversammlungen ist nun die aktuellste Maßnahme.
mit dem inhaber des unternehmens reden , nicht mit angestellten gefü -
Das ist der Chef! (GmbH). Es gibt "nur" den Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern, aber da kommt ein Mitarbeiter nicht ran. Der beschäftigt sich auch nicht mit Personalfragen, es sei denn, es handelt sich um Führungskräfte. Der Vertrag des GF ist gerade wieder vorzeitig verlängert worden.
..und bei Betrieb B direkt geht nicht ?
Ja, schon, aber das traut sich niemand. Chef ist ausgesprochen schwierig. Wer ihm nicht nach dem Mund redet, hat verloren. Außerdem spricht er sowieso nur mit seinem Führungsteam. Es sind schon einige Mitarbeiterinnen gegangen, weil sie das Klima nicht ertragen haben.