Andere YouTube Videos oder Nachrichten in meiner Sprache übersetzen und auf YouTube veröffentlichen ist legal oder illegal? Was muss man beachten?
Hallo zusammen,
ich würde viele gute Blogs, die reiche Infos haben, gerne in meiner Sprache übersetzen und in YouTube veröffentlichen. Ist das überhaupt urheberrechtlich erlaubt? Natürlich werden die YouTuber oder die Journalisten werden vorgestellt oder ihre andere Videos verlinkt oder was man auch immer machen muss. Von mir werden nur meine Stimme oder Untertitel auf dem Video auf meiner Sprache hinzugefügt.
Z.B Terra X finde ich richtig gut. Aber Terra X oder Nachrichten von Deutschen Fernsehsender werden gar nicht erlaubt irgendwo noch mal neu veröffentlicht werden oder?
Oder muss ich sie offiziell anschreiben wegen der Sache? Was empfehlt ihr mir?
Ich habe leider fast keine Ahnung darüber. Wer darüber weiß, bitte schreibt mir.
Danke
2 Antworten
Übersetzungen eines geschützten Werkes im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke zählen zu den UrhG § 3 Bearbeitungen. Denn dort heißt es gleich zu Beginn: "Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes"
Und für Bearbeitungen gilt laut UrhG: § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
(1) Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden. Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung im Sinne des Satzes 1 vor.
Und für Satz 1 gilt:
Wenn der Urheber schon Verträge über eine UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten mit einem anderen Partner geschlossen hat, kann es sein, dass du zudem noch diesen anderen Partner um Nutzungsrechte bitten musst.
Für Satz 2 gilt:
"einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk" errecht man am besten, wenn man einzelne Informationen aus einem fremden Werk knapp in eigenen Worten zusammenfasst. Denn UrhG § 2 Geschützte Werke schützt insbesondere die schöpferische Formulierung eines Sprachwerkes.
Und UrhG § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke Absatz 1 schützt die Auswahl und die Zusammenstellung von Informationen, soweit diese auf schöpferische Weise geschieht. Daher wahrt nicht jede Umformulierung eines fremden Werkes "einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk", es sollte sich schon um eine Zusammenfassung handeln, und zwar um eine knappe - oder um eine eigene Auswahl oder Zusammenstellung von übersetzten Informationen!
Gruß aus Berlin, Gerd
Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort Gerd :)
Wegen Urheberrecht muss man die Erlaubnis einholen.
Nein, wenn du nicht gerade Grafiken klaust