ist das eigentlich erlaubt private nachrichten zu veröffentlichen?

8 Antworten

Ein explizites Verbot gibt es nur in § 201 StGB, welcher wiederum nur für das gesprochene und nicht für das geschriebene Wort gilt. Du darfst also keine geheimen Tonaufnahmen herstellen oder veröffentlichen.

Außerdem darfst du keine nicht für dich bestimmten Nachrichten heimlich abfangen (§ 202b StGB).

Die Veröffentlichung an dich gesendeter privater Textnachrichten ist also im Allgemeinen nicht strafrechtlich relevant.

Allerdings kann die Veröffentlichung vertraulicher Nachrichten eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes darstellen. Das ist zwar strafrechtlich nicht von Belang, kann aber einen zivilrechtlichen Anspruch des Betroffenen auf Schadenersatz oder Unterlassung begründen.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist nicht explizit im Gesetz geregelt, sondern wurde im Wesentlichen von der Rechtsprechung entwickelt. Daher ist es auch schwierig vorauszusagen, wann man dagegen verstößt und wann nicht - es hängt von vielen Einzelumständen, insbesondere den gegenseitigen Interessen, und im Zweifel der persönlichen Einschätzung des Richters ab.

Auch wenns 3 Jahre her ist, hab ich selten soviel BULLSHIT hier gelesen.
"Ja es ist erlaubt" sagt wer?

OLG Hamburg, 04.02.2013 - 7 W 5/13 (das war sogar vor der Frage hier)

sieht das anders.

"wenn du den Absender unkenntlich machst darfst du das."

Bitte?

Privates ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Wenn der betroffene die Veröffentlichung nicht zugestimmt hat, das gilt auch für das Anonymisieren durch Unkentlichmachung der Chatteilnehmen, ist es nicht erlaubt. Es spielt keine Rolle.

Ja, es ist erlaubt. Du mußt noch nicht mal irgend jemanden unkenntlich machen. Sowohl Sender als auch Empfänger haben alles Recht der Welt, ihre Kommunikation im Alleingang öffentlich zu machen. Briefgeheimnis und Co gelten immer nur für diejenigen, die weder Sender noch Empfänger sind. So lange nix verfälscht wird, kann man deshalb alle geschriebenen Texte völlig problemlos öffentlich machen.

Ausnahmen gelten nur - das kann man sich denken - im Arbeitsrecht und wenn es um urheberrechtlich geschützte Werke geht. Dazu gehören allerdings NICHT normale Mails, SMS etc.

alles Recht der Welt

Ganz so weit würde ich nicht gehen. Im Wesentlichen ist das richtig, aber bei allzu intimen Nachrichten kann darin unter Umständen schon eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes gesehen werden, das einen Anspruch auf Unterlassung begründet.

wenn du den Absender unkenntlich machst darfst du das. wenn ersichtlich ist von wem es ist, dann ist es strafbar.

ich stimme GFFUU zu :D

wenn du die erlaubnis hast ja