Anbau an Grundstücksgrenze erhöhen
Wir haben ein Haus gekauft, bei dem im Erdgeschoss bereits ein Anbau besteht, der bis an die Grundstücksgrenze reicht. Wir würden darauf gerne einen Wintergarten oder ein zusätzliches Zimmer setzen - wie sieht es bei einem bereits bestehenden Anbau in diesem Fall mit den vorgeschriebenen Grenzen zum Nachbargrundstück aus (Hessen)? (Das Nachbarhaus selbst steht etwa 7m entfernt und tiefer (die Grundstücke sind aufgrund eines leichten Hanges in Stufen angesetzt).
7 Antworten
Geh am besten zum Bauamt deiner Stadt. Dort bekommst du eine vernünftige Info (es kostet nichts)
finde ich dann aber sonderbar, dass ich in meiner Stadt vor eine paar Monaten noch eine Auskunft bei dem Bauamt (es gibt wirklich nur eins und nicht 17) bekommen habe .....
Würde ich auch empfehlen, geh zum Bauamt, die kennen die Bausituation besser, als Du diese hier beschreiben könntest.
Veraltetes Rechtsverständnis:
Mündliche Auskünfte werden nicht mehr erteilt und unterliegen nicht mehr der Amtshaftung. Nur schriftliche Auskünfte aufgrund einer konkreten Bauvoranfrage sind verbindlich, aber gebührenpflichtig.
Und "das Bauamt" ist nicht zuständig, denn es gibt mindestens 17 Bauämter. Zustä#ndig wäre das Bauaufsichtsamt; und das ist nur selten bei der Gemeinde!
Geh zum Bauamt deiner Stadt und frage dort nach! Die Bestimmungen sind leider von Ort (z.T. in Wohngebieten der einzelnen Orte) zu Ort verschieden
Veraltetes Rechtsverständnis:
Mündliche Auskünfte werden nicht mehr erteilt und unterliegen nicht mehr der Amtshaftung. Nur schriftliche Auskünfte aufgrund einer konkreten Bauvoranfrage sind verbindlich, aber gebührenpflichtig.
Und "das Bauamt" ist nicht zuständig, denn es gibt mindestens 17 Bauämter. Zustä#ndig wäre das Bauaufsichtsamt; und das ist nur selten bei der Gemeinde!
ist doch Blödsinn diese Aussage .....
@Seehausen: Bei uns ist immer noch das Bauamt der Stadt dafür zuständig und da haben wir nur eins!
ihr braucht auf alle Fälle Zustimmung des Nachbarn da er die 7 Meter Fläche die ggf auf seinen Grundstück steht nicht mehr selbst bebauen kann. Von eurer Seite kann es sein dass nur feuerfeste Baustoffe verwendet werden dürfen aber das müsst ihr beim Bauamt Landratsamt Stadtverwaltung fragen
Entfallen nicht die Abstandsbestimmungen dadurch, dass wir bereits ein Gebäude dort stehen haben? Es geht ja lediglich um das zusätzliche Stockwerk, nicht um die Neuerrichtung eines Gebäudes. Mit dem Bauamt werden wir uns natürlich noch auseinandersetzen, es geht mir vielmehr um eine erste Einschätzung der Lage.
Veraltetes Rechtsverständnis:
Mündliche Auskünfte werden nicht mehr erteilt und unterliegen nicht mehr der Amtshaftung. Nur schriftliche Auskünfte aufgrund einer konkreten Bauvoranfrage sind verbindlich, aber gebührenpflichtig.
Und "das Bauamt" ist nicht zuständig, denn es gibt mindestens 17 Bauämter. Zustä#ndig wäre das Bauaufsichtsamt; und das ist nur selten bei der Gemeinde!