Baum des Nachbarn beim Bauen im Weg.

5 Antworten

Da gilt § 910 BGB. Und damit könntest du die Wurzeln sogar ohne Anzeige (d.h. du müsstest deinen Nachbarn nix sagen) entfernen, da sie eben das Bauvorhaben beeinträchtigen.

Zusätzlich gilt aber auch noch § 242 BGB (auch Nachbarrecht genannt). Dazu bist du verpflichtet, dem Nachbarn die Entfernung der Wurzeln anzuzeigen. So hat das OLG Düsseldorf entschieden (Urt. v. 23. 6. 1993, WF 1994, 134).

Die Kosten der Entfernung der Wurzelnsind übrigens von dir zu tragen. Das sind ja keine Mehrkosten, da der Aushub sowieso gemacht wird.

Der Baum hingegen muss nicht entfernt werden. Das könnt ihr dem Nachbarn nicht aufzwingen.

Ok, danke.

mir ist ehrlich gesagt egal was mit dem Baum ist.

Nur ich denke mal voraus. Ich muss den Nachbarn anzeigen dass ich die Wurzeln entferne werde.

Wir wollen auch nichts aufzwingen, mir ist der Baum egal. Nur mein Bedenken ist, der steht dann wahrscheinlich nur kurzfristig ohne Wurzelwerk noch von selbst da.

Von daher tritt wahrscheinlich halt ein Sicherheitsrisiko ein, das der Baum ohne Wurzeln doch umfallen könnte?

Hallo goldenlord,

warum tust Du Dir das an?

Meine bessere Hälfte war viele Jahre im Erdbau tätig und in solchen Fällen, wurde das vom Architekten, bzw. Bauleitung mit der Gemeinde, bzw. unteren Naturschutzbehörde abgeklärt, ob irgendwelche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen! Da es sich hier um einen Nadelbaum handelt, wird es von behördlicher Seite keine großen Schwierigkeiten geben, aber man kann nie wissen, er sagte, dass oft schon größere Haselnussbüsche mit einem Wurzelschutz versehen wurden! Bei einer Grenzbebauung, wird für die Garage ein Fundament von ca. 80 cm Tiefe erforderlich sein und nachdem die Fichte ein Flachwurzler ist, wird von den Wurzeln auf Deiner Seite nicht viel übrig bleiben, wenn die Garage unterkellert würde, müssten sowieso eine Spundwand oder ein berliner Verbau an der Grenze eingebracht werden!

MfG

norina

Solange Platz ist würde Ich zusehen, das der Baum in diesem Winter noch wegkommt. Das kostet vielleicht 500€. Ab März Ist die Frist zum Fällen um. Dann kanste nen halbes Jahr nichts machen. Die Kohle wird man wohl selber zahlen müssen ,wen der Nachbar eigentlich kein Interesse hat

Danke für die Fällfristen, ich habe eigentlich auch kein Interesse, von mir aus könnte der stehenbleiben.

Soweit ich hier als Antwort bekommen habe, muss ich dem Nachbarn nur die Entfernung der Wurzeln anzeigen, für die Standhaftigkeit wäre er dann verantwortlich. Diese wird aber durch genannte Umstände sehr sicher nicht mehr vorhanden sein.

Möchte nur unnötigen Schaden im Vorweg abklären, kann nicht passieren, kann aber halt leicht möglich sein.

Sofern Sie an der Grenze nicht mit einem sehr kostenintensiven "Berliner Verbau" arbeiten, sondern für die Fundamentgründung des Hauses einen Arbeitsbereich schaffen wollen, kommen Sie nicht umhin, den Baum zu entfernen. Da diese Entfernung in Ihrem Interesse liegt, gilt das auch für die Kostenlast und eine vom Eigentümer des Baumes geforderte angemessene (ggfs.Sachverständigengutachten zu Ihren Lasten) Entschädigung.

Sie sollten sich mit dem Nachbarn gütlich einigen. Wenn der seinen "geliebten Baum" partout behalten möchte, steht Ihen lediglich der Anspruch auf die Entfernung des Überhanges zu.

Was sich in der Erde auf Ihrem Grundstück befindet, das wird der Bagger sehen!?!

Ohne gütliche Einigung kann sich Ihr Bauvorhaben hinziehen!

Für die Entfernung des Baumes werdet Ihr zahlen müssen. Ebenfalls für alle ggf. aus Euren Bauarbeiten (und dem evt. Umkippen des Baumes) entstehenden Schäden.

Der Grund: der Baum steht nicht erst seit gestern da...

Nö, für die Schäden am Baum wird nicht gehaftet, wenn die Entfernung der Wurzeln vorher angezeigt werden. Da hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass da nix passiert. Und wenn er dazu den Baum umpflanzen muss.

@qugart

Nochmals Danke, also ich muss nur anzeigen das ich die Wurzeln entferne?

Ich gehe mal stark davon aus, das der Baum dann wurzellos ist und selbst umfallen würde. Daraufhin möchte ich ja hinaus.

Ich hab das Grundstück auch vor kurzem. Der Baum steht schon ewig, aber bei einem 1m und den Aushub kommt ja soweit ich gesehen habe eine Ausnahme wegen Sicherheitsrisiko hinzu.