Gewohnheitsrecht an der Grundstücksgrenze?
An einer Mauer, die das Nachbargrundstück begrenzt, hat sich auf meiner Seite ein Efeugewächs in ca 20 Jahren prächtig entwickelt. Die Pflanze hat auch den kleinen Anbau hinter der Mauer bedeckt. Nun möchten die Nachbarn, daß die Auswüchse auf ihren Grundstück beseitigt werden. Ist diese Forderung berechtigt? Oder kann man nach vielen Jahren sagen, daß der Überwuchs im Einvernehmen erfolgte und aus dieser "Gewohnheit" das Beschneiden der Pflanze auf ihrem Grundstück Sache der Nachbarn geworden ist?
3 Antworten
Nein, es ist dein Gewächs. du mußt zurückschneiden.
Tust du das nicht, in einer vom Nachbarn gesetzten Frist, kann dein Nachbar zur Selbsthilfe greifen, das Zeug selbst entfernen lassen und dir die Kosten dafür aufdrücken.
es gibt kein gewohnheitsrecht.
natürlich müssen die deinen efeu, der u.a. mauern beschädigen kann, auf ihrem grund und boden nicht dulden..
Warum es nicht einfach tun statt den Streit suchen ?