Grundstücks-grenze Überbauung?

3 Antworten

Na ja, so groß kann das Problem ja nicht sein, dass man seit zwanzig Jahren die Überbauung duldet.

Überbau ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 912 ff geregelt. Ob sich der Aufwand für eine Regelung lohnt (Vertragsverhandlungen, Grundbucheintragung, evt. gerichtliche Feststellung), ist vom Ausmaß des Überbaus abhängig.

In wie weit die Gemeinde bei der Klärung der Grenzverhältnisse hätte mitwirken müssen, hätte im Kaufvertrag vereinbart werden müssen. Üblich ist eine Grenzermittlung bei Verkauf nicht.

Da die Neubebauung noch gar nicht so lange her ist, sollten doch sicher auch noch die Einmessungspläne des Katasteramtes vorhanden sein. Jeder Neubau wird doch abgenommen und dabei wird auch kontrolliert, ob die Grenzabstände eingehalten wurden.

Vielleicht mal einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Baurecht vereinbaren und alle Unterlagen mitnehmen.

Um sowas genau zu rekonstruieren, muss man schon alle Unterlagen einsehen und das wird via Internet nicht möglich sein.

Alles Gute

Jeder Neubau wird doch abgenommen und dabei wird auch kontrolliert, ob die Grenzabstände eingehalten wurden.

Nein. Es soll Bundesländer geben, die das so handhaben, die meisten machen es nicht.

Man kann unter Umständen bis an die Grenze ran bauen

Aber drüber geht nicht

Drüber geht auch, ist nur nicht erlaubt, passiert aber trotzdem, aus Versehen oder vorsätzlich. Wie gut, dass wir in einem Rechtsstaat leben, wo derartige Vergehen geregelt sind.