Ist eine Terasse auf Garagendach erlaubt?
Ich möchte auf meiner Doppelgarage 6x6m eine Terasse anlegen. Die Garage steht auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn. Das Nachbarhaus steht ca. 6m entfernt. Auf der Garage soll ummlaufend ein Zaun von 1,8m höhe errischtet werden und eine Sauna soll errichtet werden. Frage: Bedarf dies einer Baugenehmigung und was ist zu beachten? Die Statikfrage des Garagendaches ist bereits geklärt. Vielen Dank für eure Tipps. :-)))
6 Antworten
Grundsätzlich ja. Von Nachbargrenzen ist aber je nach Bundesland ein Abstand von 2 oder 3m einzuhalten.
Einew Baugenehmigung ist wegen der neuen Nutzung des Daches immer erforderlich. Und wenn es in einzelnen Bundesländern bagenehmigungsfrei sein sollte sind dennoch alle Bauvorschriften zu beachten. Und die sind sehr unübersichtlich in der Landesbauordnungh, einer evtl. OIrtsbausatzung, einem evtl. Bebauungsplan und dem BauGB enthalten.
Durch Retourkutschen wird es weder fachgerecht noch rechtssicher! Zu Rechtsfragen sollten nur Leute antworten, die Ahnung haben und die Fragesteller nicht in die Irre führen!
In NRW regelt das § 6 der BauO. Bei einer Garage handelt es sich um ein sog. privilegiertes Gebäude, da es an der Grenze oder im Bereich von 0 bis 3m von der Nachbargrenze entfernt erichtet werden darf. Wird auf dieser Grenzgarage ein Dachterrasse errichtet kann die Privilegierung u.U. verloren gehen. Dann muss sie 3 m von der Grenze entfernt bleiben. Darf die Garage an der Grenze errichtet werden, muss die Dachterrasse mind. 3 m von der Nachbargrenze entfernt bleiben. Wie man die Sache so gestaltet, dass alle (bau)rechtlichen Dinge erfüllt werden sagt einem ein Architekt/Bauvorlageberechtigter.
Du bist nur bei Nicht-stetigen Maßnahmen (Bänke/Sonneschirme etc) autark. Eine Sauna und ein Zaun sind aber stetig. Daher brauchts eine Baugenehmigung ja, und da es direkt auf der Gernze ist vermutlich auch die Zustimmung des Nachbarn
Laienhafter Unsinn!
also bei uns hier war das so bei einem Aufsatz aufs Carport
Die Antwort ist gaga und rechtswidrig. Keine Ahnungh von öffentlichem Baurecht!
baubestimmunge sind überall anders. Bei uns zb 1,5 m vom Nachbargrundstück bis zu einer bestimmten Maximalhöhe, dann 2m bis zu einer bestimmten Höhe etc pp.. Was allerdings überall gleich ist, ist, dass für Maßnahmen direkt an oder gar auf der Grenze eine Zustimmung des Nachbarn benötigt wird
Allein schon wegen der eventuell neidvollen Nachbarn würde ich auf Nummer Sicher gehen und mich doch noch mal beim Bauamt erkundigen! Sonst mußt Du alles wieder entfernen und das wäre schade! Was Du vorhast, hört sich gut an und ich denke schon, das das genemigt wird!
Die Nachbarschaft hat damit nichts zu tun, wenn ein Abstand von 3m zur Grenze besteht!
nachbar kann das verhindern-er hat bei grenzbebauung mitspracherecht
Laienhafter Unsinn!