Kündigungsschutz Gleichstellung?

4 Antworten

Eine Gleichstellung nutzt ggf. bei Kündigung, aber einen befristeten Vertrag braucht man ja nicht mal kündigen.. den lässt man einfach auslaufen.

Falls die Firma mich kündigen will was ich nicht hoffe, kann es auch vorteile haben, wenn ich das mit meiner Behinderung sage?

Bei einer Gleichstellung hast Du zwar den "besonderen Kündigungsschutz", das nützt Dir aber leider nichts bei einem befristeten Arbeitsvertrag.

Befristungen enden mit Erreichen des Zwecks, bzw. des Beendigungsdatums (hier der 31. Januar 2018). Es wird hier nicht gekündigt, der Vertrag läuft einfach aus.

Falls die Firma mich kündigen will was ich nicht hoffe, kann es auch vorteile haben, wenn ich das mit meiner Behinderung sage?

@Mertali89

Wenn Du eine Gleichstellung hast, ist es ein Vorteil. Hier muss dann auch das Integrationsamt gefragt werden. Ohne Gleichstellung bringt Dir der GdB von 30 allerdings nichts.

Dein Arbeitsvertrag läuft bis zum 31.1., dann ist Schluss, wenn Du keine Verlängerung bekommst. Da muss Dir Dein Arbeitgeber nicht kündigen.

Somit nützt Dir in diesem Fall die Gleichstellung nichts.

Falls die Firma mich kündigen will was ich nicht hoffe, kann es auch vorteile haben, wenn ich das mit meiner Behinderung sage?

@Mertali89

Wenn Du ganz normal arbeitest und Dir nichts zuschulden kommen lässt, ist es eher unwahrscheinlich, dass Dir gekündigt wird. Dein Vertrag endet am 31.1., das sind noch 2 Monate, dann ist Schluss für Dich, außer Dein Vertrag wird verlängert.

Super ging echt schnell danke euch allen ☺
Und was wäre wenn ich ein unbefristet Vertrag bekomme und ich mich nach halbes Jahr Gleichstellen lasse? Wäre das Vorteilhaft oder eher Nachteil?

Mfg

Hoi.

Naja, Der Vorteil liegt im erweiterten Kündigungsschutz und anderer kleiner Sachen:

Auswirkungen:

besonderer Kündigungsschutz,

besondere Einstellungs-/ Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht,

Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung,

Betreuung durch spezielle Fachdienste.

jedoch nicht: 
Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Altersrente. 

https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/MenschenmitBehinderung/Gleichstellung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI486069

Denke aber bitte daran, dass du verpflichtet bist, vorher den Arbeitgeber auch besondere Aspekte deiner Behinderung hinzuweisen, wenn diese für die Arbeit wichtig sind.

Ciao
Loki