Ist meine Kündigung aus finanziellen Gründen rechtens?

10 Antworten

So schwer das für einen Arbeitnehmer nachzuvollziehen ist: Ein Betriebsausflug hat mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens erst einmal wenig zu tun.

Wenn der Geschäftsführer sieht, dass die Kosten in seinem Unternehmen höher als die Erträge sind und er nicht genug arbeit für die Angestellten hat, dann muss er die Belegschaft anpassen. Und dann muss er diejenigen zuerst entlassen, die er zuletzt eingestellt hat.

Der ( vermutlich lange geplante) betriebsausflug kann durchaus auch aus seinem Privatvermögen gezahlt werden. Selbst wenn nicht : Warum sollte der Betrieb stattdessen mehrere Monate zuviel personal beschäftigen, anstatt das Betriebsklima zu pflegen?

Du kannst dich hier drehen wie du willst. Was hier geschieht ist rechtens und führt ebi dir ggf nur zu Stress, Ärger und Kosten.

Der Betriebsausflug alleine ist sicher kein wirkliches Maß, aus dem man auf die wirtschaftliche Situation schließen kann. Denn mit dem Geld für den Brtriebsausflug könnte man dich vielleicht einen Monat bezahlen, aber nicht für die nächsten Jahre. Die Berechtigung der Kündigung könnte eher dann in Frage gestellt werden, wenn zum Beispiel im gleichen Zeitraum neues Personal für diesen Bereich eingestellt wird.

Wenn du Zweifel hast, kannst du die Kündigung innerhalb von 3 Wochen vor dem Arbeitsgericht anfechten. Über die Erfolgsaussichten kann dir aber ohne weitere Hintergrundinfo niemand Versprechungen machen.

Weiterhin sind die Aussichten davon abhängig,

  • ob du schon länger als 6 Monate dort beschäftigt bist und das Kündigungsschutzgesetz gilt und
  • ob es ein Kleinbetrieb unter 10 Mitarbeitern ist, wobei auch in einem Kleinbetrieb die Kündigung nicht willkürlich sein darf. Der Betrieb muss auch hier ggf. nachweisen, ob er soziale Belange der Beschäftigten berücksichtigt hat.

Wenn Du noch nicht länger als sechs Monate im Betrieb warst, kann man Dich kündigen, da hier das Kündigungsschutzgesetz nur in wenigen Ausnahmen greift.

Gleiches gilt in Kleinbetrieben mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften.

Wie der Betriebsausflug finanziert wird, spielt hier rechtlich keine Rolle. Wenn Du länger als sechs Monate beschäftigt warst (und wenn es nur ein Tag ist) und es sich nicht um einen Kleinbetrieb handelt, solltest Du Kündigungsschutzklage einreichen.

Dann kann geprüft werden, ob die betriebsbedingte Kündigung rechtens war oder eben nicht.

Das muss aber unbedingt innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung passieren. Sonst ist die Kündigung wirksam, egal ob rechtens oder nicht.

XeniaXenia78 
Fragesteller
 01.02.2018, 14:21

Ich habe 6,5 Monate gearbeitet

Hexle2  01.02.2018, 14:22
@XeniaXenia78

Wann hast Du die Kündigung bekommen? Wie viele MA hat der Betrieb?

Ich denke der Betriebsausflug war vorher schon bezahlt und abgedeckt.

Eine Kündigung wegen wirtschaftlichen Verhältnissen ist rechtens...... du könntest ja versuchen zu Klagen....

DerHans  01.02.2018, 14:12

nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit aussichtslos.

XeniaXenia78 
Fragesteller
 01.02.2018, 14:15

Der Auslug ist noch nicht bezahlt worden. Und dafür scheint das Geld da zu sein. Kann mein Arbeitgeber damit durchkommen?

DerHans  01.02.2018, 17:59
@XeniaXenia78

Ein Betriebsausflug ist eine einmalige Ausgaben (Aus welchem Grund auch immer, er veranstaltet wird) Dagegen muss man einen Angestellten u.U,. noch auf Jahre hinaus bezahlen.

Das kann man nicht miteinander vergleichen.

Zum rechtlichen Teil hat dir Hexle schon kompetenten Rat gegeben. Ich möchte auf demn Betriebsausflug eingehen.

Angenommen in der Firma arbeiten 20 Leute, die für diesen Tag maximal 110 Euro pro Kopf verbraten (das ist die Freigrenze, die der Arbeitgeber steuerfrei sponsern darf), dann hat die Firma für diesen Ausflug 2.200 Euro auf den Kopf gehauen für die Mitartbeiter, die sich das ganze Jahr den Hintern aufgerissen und sich einen schönen Tag verdient haben.

Mit diesen 2.200 Euro kann dich die Firma vermutlich nicht einmal einen Monnat lang bezahlen. Nimm dein Bruttogehalt und rechne es mit dem Faktor 1,4 hoch. Dann hast du in etwa die Kosten, die du deiner Firma monatlich nur an Lohn- und Lohnnebenkosten verursachst.

Der Verzicht auf den Betriebsausflug wird also deine Stelle nicht retten, wohl aber deine Kollegen um einen netten Tag bringen. Geh auf den Ausflug mit, hau dir den Bauch ordentlich voll und trink ein Wässerchen mehr als sonst.

Den Jobverlust ist wirklich hart, aber wenn es der Firma schlecht geht, dann führt an deiner Entlassung wirklich kein Weg vorbei und sie muss zusehen, dass sie die anderen Leute einigermaßen bei Laune hält.

Das sollte dich aber nicht abhalten zu überprüfen, ob deine Kündigung rechtes ist.