An mich adressierten Brief veröffentlichen?

6 Antworten

Ich sag immer wieder, wenn man nichts weiß Gesetze lesen: 

 

§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1.
Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2.
Werke der Musik;
3.
pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4.
Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5.
Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6.
Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7.
Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

Nein, das darfst du nicht, da du damit nach mehreren BGB-Paragraphen und ständiger Rechtsprechung seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Ein privater Brief ist ein privater Brief und diese Privatsphäre darfst du nicht einseitig verletzen.

Anbei  24.08.2013, 11:40

ich hätte dieser Aussage gerne mehrere Daumen-Hoch+ gegeben, denn sie ist meines Erachtens sehr richtig!

Schlechter Stil, aber nicht verboten. Das Briefgeheimnis schützt nur den Weg vom Absender zum Empfänger. Inhalte des Briefes könnten aber wieder ein schützenswertes Recht verletzen. Etwa, wenn darin jemand vorgeführt wird oder einer Straftat beschuldigt (Rufmord)

Briefe von Behörden an einen selbst werden ziemlich regelmäßig ganz legal veröffentlicht- das macht manchmal Sinn, um zu zeigen, was Behörden so anrichten. Auch die Antwort von politischen Parteien zu irgendwelchen Themen landen öfter im Netz- völlig legal

SirJolle  01.05.2011, 18:34

Ist verboten- und zwar deutlich! Wenn ich Dir etwas schreibe heißt das nicht automatisch, dass Du mit meinem Text machen kanst was Du willst!

guinan  01.05.2011, 18:35
@SirJolle

Klar kann ich das. Ich kann das völlig legal zeigen wem auch immer ich will (vorausgesetzt ich verletze damit nicht ein anderes Recht)

SirJolle  01.05.2011, 18:37
@guinan

Man, Urheberrecht- schon mal was von gehört, Du Dummschwätzer!

gargamel111  02.05.2011, 09:38
@SirJolle

Dazu müsste man aber erst einmal feststellen (lassen), ob der Brief inhaltlich und sprachlich so gestaltet ist, dass sich ein Urheberrecht überhaupt ableiten ließe. Bei den allermeisten Briefen ist da nichts zu machen. Also, das, was Du hier geschrieben hast, würde absolut nicht darunter fallen.

Ach ja, ein wenig mehr Anstand könnte Dir nicht schaden.

SirJolle  01.05.2011, 18:36

Das ist nicht korrekt was Du schreibst! Über die Veröffentlichung meines geistiges Eigentum muss ich vorher klar und deutlich aufgeklärt werden. Ohne mein Einverständnis ist und bleibt es illegal!

guinan  01.05.2011, 18:46
@SirJolle

Eine Doktorarbeit ist geistiges Eigentum. Ein Brief nicht. Ich kann dir genug Seiten im Netz sagen, wo bei Parteien die Meinung angefragt wurde und die Antwort veröffentlicht. Oder wo Privatpersonen, die von Behörden Akteneinsicht verlangten (zB neuerdings Missbrauchsopfer, die seit Jahren darum kämpfen, dass die kirchlichen Internate ihre Akten herausgeben, damit sie bezüglich ihrer eigenen Lebensgeschichte recherschieren können) die Antwortbriefe mit den Ablehnungen oder sogar Verhöhnungen veröffentlichten. Und das ist völlig legitim. Namen werden dabei geschwärzt.

Briefe sind kein geistiges Eigentum.

guinan  02.05.2011, 18:32
@scallawags

Da gehts um Günther Grass' Briefe. DER kann behaupten, dass es Urheberrechtsverletzung ist. Dessen Briefe sind nämlich sowas wie Kunst. Vielleicht wusstest du nicht, wer Günther Grass ist und dachtest daher, es wäre nur ein Name eines Normalmenschen?

gargamel111  03.05.2011, 13:02
@guinan

Jep, so isses. Und nicht der Empfänger hat die Briefe veröffentlicht.

Achja, was ich vergaß zu erwähnen, es sind keine Adressdaten sichtbar, nur der Ort und der Vorname, allerdings ist der Ort eine Großstadt wo es bestimmt nicht nur eine Person mit diesem Vornamen gibt.

Das Postgeheimnis gilt auch für den Absende. Wenn du den Namen schwärzst, kannst du deine Post ins Internet stellen.

SirJolle  01.05.2011, 18:37

Falsch! Der Text ist das geistige Eigentum des Verfassers, verdammt nochmal!

paddy1292 
Fragesteller
 01.05.2011, 18:38
@SirJolle

ja aber ich gebe dieses geistige Eigentum doch nicht als meins aus!

Anbei  24.08.2013, 11:31
@paddy1292

Aber der Verfasser hat Dir keine Erlaubnis dazu gegeben, sein geistiges Eigentum zu verbreiten. Und da sein Name geschwärzt ist, wird der Autor anonymisiert und sein schaffen illegal verbreitet... Nicht gut und nicht rechtens!