Legal, wenn Empfänger persönlich/vertraulich adressierten Brief anderen zur Kenntnis gibt?

8 Antworten

Je nach Inhalt des Schreibens könnte ein Verstoß gegen Artikel 1 GG (geschützte Menschenwürde des Arbeitnehmers) beziehungsweise 2 GG (Persönlichkeitsrecht) vorliegen.

Ich gehe davon aus: Vorgesetzter = ebenfalls Angestellter im Unternehmen

Hier liegt eine Verletzung gegen die Verschwiegenheitspflicht am Arbeitsplatz vor und ein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen (Persönlichkeitsverletzung).

Eine entsprechende Formulierung findet sich grundsätzlich in allen Arbeitsverträgen oder eine entsprechende Erklärung wird sogar extra unterschrieben.

Dies ist allerdings nicht strafrechtlich von Bedeutung sondern es kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen und ggf. sogar (je nach den Umständen und bei gravierenden Auswirkungen ) zu Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen führen.

Wenn der Vorgesetzte nicht gleich auch der Chef des Unternehmens ist, sollte das entsprechend dem Chef mitgeteilt werden...

Wenn der Chef dies allerdings macht, dann ist das oft sehr heikel; denn da hilft nur das Gespräch und ggf. eine Abmahnung gegen den Chef um im Wiederholungsfall die a. o. Kündigung auszusprechen; aber auch hier kann ein Schmerzensgeld/Schadenersatz in gravierenden Fällen möglich sein.

demosthenes  24.10.2013, 17:36

ggf. eine Abmahnung gegen den Chef um im Wiederholungsfall die a. o. Kündigung auszusprechen

Und wer bitte soll den Chef abmahnen oder ihm kündigen?

"Persönlich/vertraulich" bedeutet nur, dass die Sekretärin oder wer immer den Brief nicht öffnen soll, sondern nur der Empfänger.

Dieser kann aber mit dem Brief, der ja jetzt "seiner" ist, machen was er will, ihn also auch anderen Menschen zeigen oder vorlesen.

Ausserdem ist ein Kündigungsschreiben ja kein Liebesbrief, sondern letztlich ein offizielles rechtswirksames Schreiben, das notfalls sogar vor Gericht verlesen werden könnte oder müsste.

Das ist ein Vertrauensbruch. Du schreibst den Vermerk "vertraulich" ja nicht aus Spass darauf. Gibt es eine weitere Instanz über diesem Vorgesetzten? der ist dein Ansprechpartner für eine Beschwerde.

Wenn der Empfänger selber den Inhalt an andere weitergibt, ist das legal. Allerdings nicht gerade "nett".

Das Briefgeheimnis betrifft nur dritte Personen.

EstherNele  23.10.2013, 10:31

Da bin ich nicht deiner Meinung.

Wenn der Arbeitnehmer in einem Kündigungsschreiben zum Beispiel auf eine bestimmte familiäre Situation oder auf gesundheitlich relevante Dinge, die seine Person oder nahe Angehörige betreffen, als Kündigungsgrund eingeht, dann unterliegen diese Informationen in jedem Fall der Schweigepflicht.

Vielleicht nicht gegenüber einer Firmenleitung oder einem Vorstand, wenn dieser mitentscheiden muss, auf jeden Fall aber gegenüber den Kollegen.

Ich würde mich in aller Form darüber entweder bei einer Firmenleitung oder einer Innung oder was auch immer beschweren.